Punkte in Flensburg: Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen vorne

München (ots) –

– Berliner sammeln am seltensten Punkte in Flensburg – 20- bis 29-Jährige sind die größten Verkehrsrowdys – 300 CHECK24-Experten beraten bei allen Themen rund um die Kfz-Versicherung

Im Norden und im Westen der Republik sind die meisten Punktesünder auf den Straßen unterwegs. 7,1 Prozent der Fahrzeughalter in Mecklenburg-Vorpommern und in Nordrhein-Westfalen geben bei Abschluss einer Kfz-Versicherung über CHECK24 an, Punkte in Flensburg zu haben.

Im Schnitt über alle Versicherungskunden verfügen 6,4 Prozent der Halter über Eintragungen im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes. Im Osten ist der Durchschnitt etwas geringer als im Westen (6,1 vs. 6,5 Prozent).

Berliner sammeln am seltensten Punkte in Flensburg

Am vorbildlichsten verhalten sich Berliner im Straßenverkehr. Hier geben gerade einmal 4,9 Prozent der Autofahrer an, Punkte im Verkehrsregister zu besitzen.

Ein möglicher Grund: Berliner fahren durchschnittlich rund 3.500 Kilometer weniger im Jahr als Mecklenburg-Vorpommern und immerhin knapp 2.000 Kilometer weniger als Nordrhein-Westfalen. Dadurch haben sie ein geringeres Risiko, Punkte zu sammeln.*

Niemand muss sich fürchten bei Abschluss einer Kfz-Versicherung vorhandene Punkte anzugeben. „Nur wenige Versicherer erhöhen aufgrund von Punkten den Kfz-Versicherungsbeitrag“ , sagt Dr. Tobias Stuber, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei CHECK24. „Verbraucher sollten aber in jedem Fall wahrheitsgemäße Angaben machen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.“

Junge Fahrer zwischen 20 und 29 Jahren besonders häufig mit Punkten in Flensburg unterwegs

Betrachtet man die Angaben zu Punkten im Fahreignungsregister nach Altersgruppen, dann fällt auf, dass vor allem 20- bis 29-jährige Fahrzeughalter häufig Eintragungen haben. Während 9,4 Prozent der jungen Fahrer Punkte angeben, sind es bei den über 70-Jährigen nur 3,2 Prozent.

Noch seltener fallen nur die unter 20-Jährigen mit Punkten auf. Kaum verwunderlich, schließlich sind sie seit maximal drei Jahren in Besitz eines Führerscheins und durch die Probezeit besonders angehalten, Verkehrsregeln zu beachten.

* http://ots.de/ZokOBi

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