Bremen - Mit Urteil vom 08.09.2022 hat das Landgericht Stuttgart die Volkswagen AG zu Schadensersatz in Höhe von 7.849,83 EUR für einen abgasmanipulierten VW...
Platz da fürs E-Auto / Eigentümergemeinschaft wollte Abstellen in Tiefgarage verbieten
Berlin (ots) -
Bei der Versammlung einer Wohnungseigentümergemeinschaft war beschlossen worden, dass in der Tiefgarage...
Verfassungsgerichtshof in Koblenz mit fataler Entscheidung: Bußgeldvorwürfe bei Geschwindigkeitsverstößen auch ohne Rohmessdaten der Blitzer rechtens
Berlin (ots) -
Wer im Straßenverkehr geblitzt wird, sollte das Recht...
Mönchengladbach (ots) -
Das Landgericht Köln hat FCA Italy für Manipulationen im Dieselabgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Damit erhält ein weiterer geschädigter Verbraucher finanzielle Kompensation im...
Mönchengladbach (ots) Das Landgericht Ravensburg hatte ein Dieselverfahren gegen die Daimler AG ausgesetzt und Fragen an den Europäischen Gerichtshof gerichtet. Dort bahnt sich jetzt...
Mönchengladbach (ots) Vor dem Bundesgerichtshof war ein Audi A6 Avant 3.0 TDI S-Tronic quattro mit der Abgasnorm Euro 5 streitgegenständlich. Der BGH stellt heraus, dass die Substantiierungsanforderungen an den Kläger nicht überspannt werden dürfen und wann einem Beweisangebot des Klägers nachzugehen ist.
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 25.11.2021 (Az.: III ZR 202/20) ein zweitinstanzliches Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Urteil vom 31.07.2020, Az.: 10 U 163/19) im Dieselabgasskandal der Audi AG aufgehoben und an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Streitgegenständlich war ein im April 2012 erstzugelassener Audi A6 Avant 3.0 TDI S-Tronic quattro mit einem Motor des Typs EA896 und der Abgasnorm Euro 5. Diesen hatte der Kläger am 6. November 2015 von einem Autohaus zum Preis von 36.500 Euro und einer Laufleistung von 78.371 Kilometern erworben. Bis zum 23. Juli 2020 legte er mit dem Fah
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