München (ots)
Im Jahr 2021 kommen viele Neuerungen und Änderungen auf Autofahrer und Reisende zu. Der ADAC hat die wichtigsten Änderungen rund um Mobilität zusammengefasst.
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Mönchengladbach (ots) - Das Landgericht Offenburg hat im Diesel-Abgasskandal die Audi AG zum ersten Mal aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Täuschung beim von VW zugelieferten...
Berlin (ots) - Ein Arbeitnehmer muss normalerweise bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz die kürzeste Strecke wählen, wenn er die steuerliche Entfernungspauschale geltend machen...
VW-Dieselabgasskandal: Verbraucherfreundliche Rechtsprechung setzt sich vehement fort
Mönchengladbach (ots) - Selbst das seit Jahren VW-freundliche Landgericht Braunschweig erkennt jetzt an, dass Volkswagen im Dieselskandal zu...
Berlin (ots) - Die deutschen Autobauer stecken in der Diesel-Krise. Auch diverse Mercedes-Modelle der Daimler AG sind vom Abgasskandal betroffen. Seit mittlerweile vier Jahren...
Mönchengladbach (ots) Vor dem Bundesgerichtshof war ein Audi A6 Avant 3.0 TDI S-Tronic quattro mit der Abgasnorm Euro 5 streitgegenständlich. Der BGH stellt heraus, dass die Substantiierungsanforderungen an den Kläger nicht überspannt werden dürfen und wann einem Beweisangebot des Klägers nachzugehen ist.
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 25.11.2021 (Az.: III ZR 202/20) ein zweitinstanzliches Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Urteil vom 31.07.2020, Az.: 10 U 163/19) im Dieselabgasskandal der Audi AG aufgehoben und an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Streitgegenständlich war ein im April 2012 erstzugelassener Audi A6 Avant 3.0 TDI S-Tronic quattro mit einem Motor des Typs EA896 und der Abgasnorm Euro 5. Diesen hatte der Kläger am 6. November 2015 von einem Autohaus zum Preis von 36.500 Euro und einer Laufleistung von 78.371 Kilometern erworben. Bis zum 23. Juli 2020 legte er mit dem Fah
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