{"id":115795,"date":"2020-05-25T20:13:24","date_gmt":"2020-05-25T18:13:24","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/?p=115795"},"modified":"2020-05-25T20:13:25","modified_gmt":"2020-05-25T18:13:25","slug":"bgh-urteil-zu-vw-abgasskandal-grundlage-fuer-weitere-betrugshaftungsklagen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/115795\/bgh-urteil-zu-vw-abgasskandal-grundlage-fuer-weitere-betrugshaftungsklagen\/","title":{"rendered":"BGH-Urteil zu VW-Abgasskandal: Grundlage f\u00fcr weitere Betrugshaftungsklagen"},"content":{"rendered":"

M\u00f6nchengladbach (ots) – Der M\u00f6nchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung stellt mit Blick auf das an 25. Mai ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs dessen gro\u00dfe Bedeutung f\u00fcr Klagen gegen VW im Rahmen von „Dieselgate 2.0“ (Dieselmotor EA288) heraus.<\/p>\n

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Montag, 25. Mai, ein sehr wichtiges Urteil im sogenannten VW-Diesel-Abgasskandal verk\u00fcndet. Gut viereinhalb Jahre nach Aufdeckung des VW-Dieselskandals ist dies das erste h\u00f6chstrichterliche Urteil (Az. VI ZR 252\/19). Im Mittelpunkt des vielbeachteten Prozesses stand die Frage, ob VW mit der illegalen Abschalteinrichtung in Millionen Diesel-Fahrzeugen die K\u00e4ufer vors\u00e4tzlich sittenwidrig gesch\u00e4digt hat und ihnen Schadenersatz schuldet – und wenn ja, in welcher H\u00f6he. Das Ergebnis: Volkswagen ist vom Dieselskandal betroffenen Autobesitzern grunds\u00e4tzlich zu Schadenersatz wegen vors\u00e4tzlicher sittenwidriger Sch\u00e4digung, also wegen auch strafrechtlich relevanten Betruges verpflichtet. Auf den Kaufpreis m\u00fcssen sich Kl\u00e4ger aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.<\/p>\n

In der entsprechenden Pressemitteilung des BGH hei\u00dft es: „Der Kl\u00e4ger ist veranlasst durch das einer arglistigen T\u00e4uschung gleichstehende sittenwidrige Verhalten der Beklagten eine ungewollte vertragliche Verpflichtung eingegangen. Darin liegt sein Schaden, weil er ein Fahrzeug erhalten hat, das f\u00fcr seine Zwecke nicht voll brauchbar war. Er kann daher von der Beklagten Erstattung des Kaufpreises gegen \u00dcbergabe des Fahrzeugs verlangen. Dabei muss er sich aber die Nutzungsvorteile auf der Grundlage der gefahrenen Kilometer anrechnen lassen, weil er im Hinblick auf das schadensersatzrechtliche Bereicherungsverbot nicht bessergestellt werden darf, als er ohne den ungewollten Vertragsschluss st\u00fcnde.“<\/p>\n

„Damit hat der BGH endg\u00fcltig die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Nutzungsentsch\u00e4digung best\u00e4tigt. Auch wenn dies f\u00fcr betroffene Verbraucher nat\u00fcrlich bedauerlich ist, bedeutet es lediglich einen gewissen finanziellen Abschlag bei der R\u00fcckgabe ihres Dieselfahrzeugs. Aber das Urteil schafft auch Klarheit f\u00fcr die zahlreichen weiteren Verfahren in diesem Kontext. Die Gerichte k\u00f6nnen sich jetzt bei ihren Entscheidungen am BGH orientieren. Es ist also eine weitere Flut von verbraucherfreundlichen Urteilen zu erwarten“, sagt der M\u00f6nchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der\u00a0 ( http:\/\/www.hartung-rechtsanwaelte.de ). Die Kanzlei befasst sich ausschlie\u00dflich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.<\/p>\n

Der Jurist weist auch auf die weitreichenden Folgen des Urteils hin. Immerhin sei dieses als der grundlegende Meilenstein f\u00fcr die Betrugshaftung von Volkswagen auch bei allen F\u00e4llen des Nachfolgemotors EA288 zu sehen. „Denn auch dieser Euro 6-Diesel, der als vermeintlich sauberer Vierzylinder-Antrieb in vielen Millionen Autos des Volkswagen-Konzerns \u00fcber alle Marken hinweg verbaut worden ist, verf\u00fcgt \u00fcber eine sittenwidrige Zykluserkennung. K\u00e4ufer dieser Fahrzeuge haben daher das Recht auf Schadenersatz gegen\u00fcber Volkswagen.“<\/p>\n

F\u00fcr Dr. Gerrit W. Hartung steht die Manipulation des EA288-Euro 6-Diesel f\u00fcr „Dieselgate 2.0“. „Die Schadenersatzklagen gegen\u00fcber VW werden daher nochmals an Fahrt aufnehmen. Im Vergleich zur Manipulation des EA189 ist der jetzige Komplex nochmals umfangreicher.“ Der Rechtsanwalt verweist in diesem Zusammenhang auch auf seine im Januar vor dem BGH (Az.: VIII ZR 57\/19) erstrittene Entscheidung gegen die Daimler AG (Mercedes-Benz). Das Urteil besagt, dass Schadensersatzanspr\u00fcche gegen das Unternehmen von einem Gericht nicht einfach als Behauptungen „ins Blaue hinein“ abgewiesen werden k\u00f6nnen. „Das gilt auch dann, wenn kein R\u00fcckruf des Kraftfahrt-Bundesamts wegen einer unzul\u00e4ssigen Abschalteinrichtung vorliegt. Vielmehr ist das Gericht laut dem BGH gehalten, ein angebotenes Sachverst\u00e4ndigengutachten auch einzuholen, da ansonsten der Anspruch des Kl\u00e4gers auf rechtliches Geh\u00f6r verletzt wird“, erkl\u00e4rt Dr. Gerrit W. Hartung. Das von ihm erstrittene BGH-Urteil gegen Daimler sei eine fundamentale Grundlage wegen der angenommenen Beweislastumkehr f\u00fcr die nun folgenden Verfahren rund um „VW-Dieselgate 2.0“.<\/p>\n

Der Rechtsanwalt ist sich auch sicher, dass der Bundesgerichtshof im Jahr 2020 noch weitere Grundsatzurteile im Abgasskandal f\u00e4llen wird. Dabei werde es um die deliktischen Entziehungszinsen und die Verj\u00e4hrung der EA189-Schadensersatzanspr\u00fcche gehen. Betroffene sollten also nicht mehr zu lange warten, ihr Recht durchzusetzen, betont Dr. Gerrit W. Hartung.<\/p>\n

Pressekontakt:<\/p>\n

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
\nDr. Gerrit W. Hartung
\nHumboldtstra\u00dfe 63
\n41061 M\u00f6nchengladbach
\nTelefon: 02161 68456-0
\nE-Mail: kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
\nInternet: http:\/\/www.hartung-rechtsanwaelte.de <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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