{"id":115843,"date":"2020-05-28T14:14:16","date_gmt":"2020-05-28T12:14:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/?p=115843"},"modified":"2020-05-28T14:14:16","modified_gmt":"2020-05-28T12:14:16","slug":"ein-jahr-e-scooter-in-deutschland-akzeptanz-sehr-gering-tuev-rheinland-gesetzliche-helmpflicht-findet-grosse-zustimmung-meinungsforschungsinstitut-civey-nimmt-e-scooter-unter-die-lupe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/115843\/ein-jahr-e-scooter-in-deutschland-akzeptanz-sehr-gering-tuev-rheinland-gesetzliche-helmpflicht-findet-grosse-zustimmung-meinungsforschungsinstitut-civey-nimmt-e-scooter-unter-die-lupe\/","title":{"rendered":"Ein Jahr E-Scooter in Deutschland: Akzeptanz sehr gering \/ T\u00dcV Rheinland: Gesetzliche Helmpflicht findet gro\u00dfe Zustimmung \/ Meinungsforschungsinstitut Civey nimmt E-Scooter unter die Lupe"},"content":{"rendered":"
K\u00f6ln (ots) – Von Begeisterung f\u00fcr E-Scooter kann in Deutschland ein Jahr nach ihrer Zulassung f\u00fcr den Stra\u00dfenverkehr keine Rede sein. Laut einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey ist das Gegenteil der Fall. Ein knappes Jahr nach Zulassung als „Elektrokleinstfahrzeuge“ im Juni 2019 empfinden 50 Prozent der Menschen in Deutschland die Elektro-Tretroller im \u00f6ffentlichen Stra\u00dfenverkehr vor allem als st\u00f6rend, knapp 40 Prozent akzeptieren die Fahrzeuge. Noch deutlicher f\u00e4llt das Ergebnis bei der Frage aus, ob E-Scootern die Zulassung f\u00fcr den Stra\u00dfenverkehr wieder entzogen werden sollte: W\u00e4hrend von den \u00fcber 2.500 befragten Personen 47,4 Prozent daf\u00fcr sind, dass den Elektro-Tretroller die Stra\u00dfenverkehrszulassung entzogen werden sollte.<\/p>\n
Was bei der Anschaffung ganz wichtig ist<\/p>\n
Beim Kauf eines E-Scooters ist unbedingt darauf zu achten, dass das Modell entweder \u00fcber eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrt-Bundesamtes oder eine Einzelbetriebserlaubnis durch das \u00f6rtliche Stra\u00dfenverkehrsamt verf\u00fcgt. „E-Scooter ohne eine solche Genehmigung oder Betriebserlaubnis d\u00fcrfen nur als Spielger\u00e4te auf Privatgrundst\u00fccken genutzt werden, sind aber f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Stra\u00dfenverkehr nicht zugelassen“, sagt Jens Peuker, Zweiradexperte von T\u00dcV Rheinland.<\/p>\n
Elektrostehroller, die in den Zentren der Metropolen und Gro\u00dfst\u00e4dte als Leihfahrzeuge bereitstehen, besitzen \u00fcblicherweise die erforderliche Genehmigung sowie die ebenfalls vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, erkennbar durch die Versicherungsplakette am Fahrzeug. Zur vorgeschriebenen technischen Ausstattung geh\u00f6ren eine Lichtanlage, Bremsen sowie eine Klingel.<\/p>\n
Bedienung \u00fcben und am besten mit Helm fahren<\/p>\n
Zur Vorbereitung auf die erste Fahrt sollte man die Gebrauchsanweisung genau lesen und auch befolgen. Wer die Handhabung und die Fahreigenschaften seines Elektrotretrollers kennt, f\u00e4hrt sicherer. „Mit dem E-Scooter zu fahren, gleicht im wahrsten Sinne des Wortes einem Balanceakt“, erkl\u00e4rt Jens Peuker. „Selbst f\u00fcr ge\u00fcbte Radfahrer ist es ein ganz neues Gef\u00fchl. Die andersartige Lenkung und die kleinen R\u00e4der sind gew\u00f6hnungsbed\u00fcrftig. Wir empfehlen: erst \u00fcben, dann losfahren. Doch zu allererst sollte immer ein Helm aufgesetzt werden.“ 54,3 Prozent pl\u00e4dieren f\u00fcr eine gesetzliche Helmpflicht beim Fahren eines Elektrotretrollers aus.<\/p>\n
Langfassung der Presseinformation sowie andere Infografiken der Umfrage und weiteres Bildmaterial unter https:\/\/presse.tuv.com<\/a> bei T\u00dcV Rheinland.<\/p>\n Ihr Ansprechpartner f\u00fcr redaktionelle Fragen:<\/p>\n Wolfgang Partz, Presse, Tel.: 0221\/806-2290 Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und Videos erhalten Sie auch per E-Mail \u00fcber presse@de.tuv.com<\/a> sowie im Internet: presse.tuv.com un d http:\/\/www.twitter.com\/tuvcom_presse<\/a><\/p>\n