{"id":115892,"date":"2020-05-29T11:06:25","date_gmt":"2020-05-29T09:06:25","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/?p=115892"},"modified":"2020-05-29T11:06:26","modified_gmt":"2020-05-29T09:06:26","slug":"kues-mit-dem-camper-zum-nordcap-aber-sicher-tipps-der-kues-fuer-einen-sicheren-urlaub-mit-wohnmobilen-und-caravans","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/115892\/kues-mit-dem-camper-zum-nordcap-aber-sicher-tipps-der-kues-fuer-einen-sicheren-urlaub-mit-wohnmobilen-und-caravans\/","title":{"rendered":"K\u00dcS: Mit dem Camper zum Nordcap – aber sicher! \/ Tipps der K\u00dcS f\u00fcr einen sicheren Urlaub mit Wohnmobilen und Caravans"},"content":{"rendered":"

Losheim am See (ots) – In diesem Jahr ist alles anders – auch bei den Campingurlaubern. Der Corona-Virus bremst auch ihre Reiselust massiv ein. Trotzdem machen sich die Besitzer der Wohnmobile und Campinganh\u00e4nger bereit f\u00fcr die Nachricht, dass Urlaub wieder m\u00f6glich ist. Die K\u00dcS hat zur Vorbereitung wieder einige Tipps parat.<\/p>\n

Grunds\u00e4tzlich gilt nach der Winterpause f\u00fcr Wohnmobile und Caravans als erster Schritt eine gr\u00fcndliche Au\u00dfen- und Innenreinigung.<\/p>\n

Von der Zulassung her sind Wohnmobile „Fahrzeuge der Klasse M (Kraftfahrzeug zur Personenbef\u00f6rderung) mit besonderer Zweckbestimmung“. Ein Tisch, eine Kochgelegenheit sowie Einrichtungen zur Unterbringung von mitgef\u00fchrten Gegenst\u00e4nden (Reisegep\u00e4ck u. a.), Sitz- und Schlafgelegenheiten sind Standard. Der Tisch darf sich leicht entfernen lassen. Die sonstige Standardausr\u00fcstung muss im Wohnbereich fest angebracht sein. Ist dies nicht so, gibt es keine Plakette bei der Hauptuntersuchung (HU).<\/p>\n

Wohnmobile unterliegen auch bei der HU besonderen Regeln: Wohnmobile bis 3,5 Tonnen m\u00fcssen im Anschluss an die Erstzulassung nach 36 Monaten vorgestellt werden, danach im Abstand von 24 Monaten. Fahrzeuge mit einem Gewicht \u00fcber 3,5 bis 7,5 Tonnen m\u00fcssen nach zwei Jahren erstmals zur HU, danach innerhalb der ersten 72 Monaten weiter im Zwei-Jahres-Takt. Nach Vollendung des f\u00fcnften Jahres nach Erstzulassung (ab dem 61. Monat) ist allerdings bereits eine j\u00e4hrliche Pr\u00fcfung vorgeschrieben. Wohnmobile mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht m\u00fcssen grunds\u00e4tzlich alle 12 Monate zur Hauptuntersuchung.<\/p>\n

Besonderes Augenmerk gilt der Licht- und Bremsanlage, Abgasanlage und Reifen. Wohnmobile sind h\u00e4ufig mit Reinforced-Reifen (Verst\u00e4rkung an der Seitenflanke) und C-Reifen (Verst\u00e4rkung in der Lauffl\u00e4che) ausger\u00fcstet. Diese Reifen verhalten sich sehr unterschiedlich und sind deswegen auch nicht mischbar. Die Bereifung muss einheitlich und der Luftdruck beim C-Reifen erheblich h\u00f6her sein. Ist der Reifendruck zu niedrig, kann die schlimmste Folge ein Reifenplatzer sein. Da Wohnmobile saisonal genutzte Fahrzeuge sind, sollte ein aufmerksamer Blick dem Reifenalter gelten. An der Flanke ist in der DOT-Nummer das Reifenalter zu erkennen, Kalenderwoche und Jahr der Fertigung stehen in den letzten vier Ziffern. \u00c4lter als acht Jahre sollten die Reifen nicht sein.<\/p>\n

Auch bei Caravans gibt es spezifische Gefahrenquellen. Zu nennen sind hier Brems- und Lichtanlagen, Korrosion, defekte Leitungen und die Anh\u00e4ngertechnik sowie Verschlei\u00df, vor allem an Deichsel, St\u00fctzrad, Abrei\u00dfseil und Zugkugelkupplung. F\u00fcr die Reifen gilt die gesetzlich vorgeschriebenen 1,6 Millimeter Profiltiefe, drei Millimeter sind die ausdr\u00fcckliche Empfehlung der K\u00dcS. Eine besondere Regelung gilt f\u00fcr Caravans, die nach der 9. Ausnahmeverordnung der deutschen StVO eine 100-km\/h-Zulassung haben. Ihre R\u00e4der d\u00fcrfen mit maximal sechs Jahre alten Reifen gefahren werden. Nur dann greift der Ausnahmestatus.<\/p>\n

Ein wichtiger Punkt ist auch die maximale Zuladung. Sie ist in den Fahrzeugpapieren zu finden. Die Zuladungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Wohnmobile bis 3,5 Tonnen sind in aller Regel nicht gerade gro\u00df. Sie liegen zwischen 300 und 400 Kilo, bei Top-Fahrzeugen auch schon einmal bei 600 bis 700 Kilo. Das scheint auf den ersten Eindruck recht \u00fcppig, doch das Gewicht ist schnell erreicht. Man muss etwas rechnen, um optimal zu packen.<\/p>\n

Entscheidend ist das Leergewicht. In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht unter dem Buchstaben F1 das zul\u00e4ssige Gesamtgewicht, unter G das Leergewicht. Die Differenz aus beiden ist die Anzahl an Kilos, die noch zugeladen werden d\u00fcrfen. Das Leergewicht ist das Gewicht des fahrbereiten Wohnmobils, mit zu 90 Prozent gef\u00fclltem Tank und dem mit 75 Kilo Gewicht einberechnetem Fahrer.<\/p>\n

Im Interesse der Sicherheit sollte die Fl\u00fcssiggasanlage mindestens alle zwei Jahre untersucht und die Untersuchung durch eine Pr\u00fcfbescheinigung dokumentiert werden. Gasflaschen, Gasflaschenk\u00e4sten und die Entl\u00fcftungs\u00f6ffnungen sollten frei zug\u00e4nglich sein. Im Innenraum werden die Schlauchleitungen, Druckregler und die Anschl\u00fcsse der Gasflaschen (die h\u00f6chstens zehn Jahre alt sein d\u00fcrfen) auf Funktion und Dichtigkeit gepr\u00fcft. Seit Anfang 2020 ist die positive Pr\u00fcfung der Gasanlage nach G 607 zwar nicht mehr als Voraussetzung f\u00fcr das Bestehen der HU anzusehen, allerdings l\u00e4uft man Gefahr, ohne sie am Campingplatz abgewiesen zu werden und keinen Standplatz zu erhalten.<\/p>\n

Die Gaspr\u00fcfbescheinigung ist auch versicherungsrechtlich von Bedeutung. Bei einem Brandschaden muss der Versicherung zun\u00e4chst die Gaspr\u00fcfbescheinigung vorgelegt werden. Ein Tipp f\u00fcr die Praxis: Diese Pr\u00fcfung kann gemeinsam mit der Hauptuntersuchung vorgenommen werden.<\/p>\n

Ist die Urlaubsreise mit Wohnmobil und Caravan so sorgf\u00e4ltig vorbereitet, kann es losgehen. Ein weiterer Tipp: Mit einer Checkliste stellt man sicher, dass bei der Vorbereitung nichts vergessen wird.<\/p>\n

Pressekontakt:<\/p>\n

K\u00dcS
\nHerr Hans-Georg Marmit
\nTel.: 06872\/9016-380
\nE-Mail: presse@kues.de<\/a><\/p>\n

Weiteres Material: https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/116601\/4606965<\/a>
\nOTS: K\u00dcS-Bundesgesch\u00e4ftsstelle<\/p>\n

Original-Content von: K\u00dcS-Bundesgesch\u00e4ftsstelle, \u00fcbermittelt durch news aktuell <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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