{"id":115979,"date":"2020-06-02T12:39:42","date_gmt":"2020-06-02T10:39:42","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/?p=115979"},"modified":"2020-06-02T12:39:43","modified_gmt":"2020-06-02T10:39:43","slug":"stvo-novelle-bei-diesen-vorwuerfen-hilft-geblitzt-de-nun-auch-geblitzt-de-erweitert-sein-angebot","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/115979\/stvo-novelle-bei-diesen-vorwuerfen-hilft-geblitzt-de-nun-auch-geblitzt-de-erweitert-sein-angebot\/","title":{"rendered":"StVO-Novelle: Bei diesen Vorw\u00fcrfen hilft Geblitzt.de nun auch \/ Geblitzt.de erweitert sein Angebot"},"content":{"rendered":"

Berlin (ots) – Es soll sie durchaus geben: Fans der StVO-Novelle. Doch viele Autofahrer scheinen eher Gegner der seit dem 28. April 2020 g\u00fcltigen StVO zu sein. Dies zeigt auch die Online-Petition des Automobilclubs Mobil in Deutschland e.V. mit \u00fcber 140.000 Unterst\u00fctzern. Insbesondere werden die unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Erh\u00f6hung der Bu\u00dfgelder sowie die eher drohenden Fahrverbote kritisiert. Sogar der Bundesverkehrsminister Scheuer, der die \u00c4nderung der Stra\u00dfenverkehrsordnung selbst in Kraft gesetzt hatte, rudert verbal zur\u00fcck und erweckt den Anschein, einige Regeln entsch\u00e4rfen zu wollen. Ob es dazu kommt, ist aber ungewiss. Das Ziel der Novelle, die Sicherheit im Stra\u00dfenverkehr zu erh\u00f6hen, unterst\u00fctzt die CODUKA GmbH, Betreiber des Portals Geblitzt.de. Dennoch erscheint ein drohendes Fahrverbot bei einmaliger Geschwindigkeits\u00fcberschreitung ab 21 km\/h, gerade f\u00fcr Menschen, die auf das Auto angewiesenen sind, hart. Ber\u00fccksichtigt man noch, dass viele der Bu\u00dfgeldverfahren erfahrungsgem\u00e4\u00df und diversen Studien zufolge fehlerhaft sind, erscheint es unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig. Um in dieser Situation m\u00f6glichst vielen Verkehrsteilnehmern unabh\u00e4ngig von ihrer finanziellen Situation einen Zugang zum Recht zu erm\u00f6glichen, erweitert die CODUKA ihr Angebot. Geblitzt.de und die Partneranw\u00e4lte machen sich nun auch bei Vorw\u00fcrfen zu geringeren Tempo\u00fcberschreitungen und angeblichen \u00dcberholverst\u00f6\u00dfen f\u00fcr Sie stark. Welche M\u00f6glichkeiten Ihnen k\u00fcnftig genau offenstehen, erkl\u00e4rt Jan Ginhold, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Berliner CODUKA.<\/p>\n

Hilfe im Bu\u00dfgeldverfahren \u00fcber Geblitzt.de<\/strong><\/p>\n

Um Betroffenen auch beim Vorwurf eines \u00dcberholversto\u00dfes und bei einer geringen Tempo\u00fcberschreitung die Pr\u00fcfung durch spezialisierte Anw\u00e4lte zu erm\u00f6glichen, haben wir uns f\u00fcr eine Erweiterung unseres Service entschieden<\/em>„, so Ginhold.<\/p>\n

Neben den Fahrverboten, die nun bereits ab 21 km\/h innerorts und 26 km\/h au\u00dferorts verh\u00e4ngt werden, kommt es seit dem Inkrafttreten der erneuerten StVO im April 2020 auch bei geringeren Geschwindigkeits\u00fcberschreitungen zu sogenannten Bu\u00dfgeldern. Da diese im Vergleich zu den vorher g\u00fcltigen Verwarngeldern doppelt so hoch sind, besteht jetzt die M\u00f6glichkeit, einen Anh\u00f6rungsbogen oder Bu\u00dfgeldbescheid bereits ab einer \u00dcberschreitung von 16 km\/h und damit drohenden 70 Euro bei Geblitzt.de einzureichen.<\/p>\n

Dazu f\u00fchrt Ginhold aus: „Verst\u00f6\u00dfe mit einer Sanktion unter 60 Euro gelten als Verwarnung und nicht als Bu\u00dfgeld. Diese bearbeiten wir weiterhin nicht, da erst mit Erheben des Einspruchs die Bu\u00dfgeldbeh\u00f6rde ein Bu\u00dfgeldverfahren er\u00f6ffnet, bei dem immer zus\u00e4tzliche Bearbeitungsgeb\u00fchren von mindestens 28,50 Euro anfallen. Dies steht in keinem Verh\u00e4ltnis zur drohenden Strafe und dem Aufwand der Partneranw\u00e4lte. Allerdings k\u00f6nnen neben den erweiterten Tempoverst\u00f6\u00dfen jetzt auch Vorw\u00fcrfe in Sachen \u00dcberholen eingereicht werden. Immer h\u00e4ufiger hat uns in letzter Zeit die Nachfrage erreicht, ob es nicht auch die M\u00f6glichkeit gibt, \u00dcberholverst\u00f6\u00dfe von unseren Partneranw\u00e4lten pr\u00fcfen zu lassen. Da das Interesse diesbez\u00fcglich sehr hoch war, haben wir uns entschlossen, auch diese F\u00e4lle anzunehmen. Grunds\u00e4tzlich gelten bei \u00dcberholverst\u00f6\u00dfen dieselben Einschr\u00e4nkungen wie bei Tempo-, Handy-, Abstands- und Rotlichtverst\u00f6\u00dfen. Wir finanzieren keine F\u00e4lle, durch die Dritte gef\u00e4hrdet wurden, durch die Dritte betroffen sind oder die als Verwarnung geahndet werden. Ebenso lehnen wir die Kosten\u00fcbernahme f\u00fcr Verst\u00f6\u00dfe ab, die offensichtlich vors\u00e4tzlich begangen wurden“, erkl\u00e4rt Jan Ginhold.<\/p>\n

Trotz der Einschr\u00e4nkungen bleibt die Liste der Verst\u00f6\u00dfe, die \u00fcber Geblitzt.de zus\u00e4tzlich eingereicht und durch die Partneranw\u00e4lte gepr\u00fcft werden k\u00f6nnen, vielf\u00e4ltig:<\/strong><\/p>\n

– \u00dcberholen, ohne das Verkehrszeichen zu beachten – \u00dcberholen bei unklarer Verkehrslage mit (und ohne) \u00dcberholverbot – \u00dcberholen am Fu\u00dfg\u00e4nger- oder Bahn\u00fcbergang – Zu niedrige Geschwindigkeit beim \u00dcberholen – Beim \u00dcberholen verbotswidrig \u00fcber die Fahrstreifenbegrenzung fahren – An einem haltenden Bus mit ein- oder aussteigenden Fahrg\u00e4sten vorbeifahren, ohne ausreichenden Abstand zum Bus eingehalten zu haben sowie das \u00dcberholen eines Busses, der mit Warnblinker eine Haltestelle anf\u00e4hrt<\/p>\n

„Grunds\u00e4tzlich ist zu sagen, dass die neuen Regelungen unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig erscheinen! Durch die erneuerte StVO werden die Verkehrsverst\u00f6\u00dfe nicht mehr gen\u00fcgend differenziert. Schon bei geringen Vergehen drohen nun drakonische Bu\u00dfgelder und Fahrverbote. Durch die vielen Kommentare auf unseren Social-Media-Kan\u00e4len wird deutlich, dass die Verkehrsteilnehmer zunehmend den Eindruck haben, dass Staat und Kommunen in der jetzigen Krisensituation Regeln versch\u00e4rfen, um ihre Finanzen mit den Bu\u00dfgeldern aufzubessern.“, so Ginhold.<\/p>\n

Hilfe im Bu\u00dfgeldverfahren \u00fcber Geblitzt.de<\/strong><\/p>\n

Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit drei gro\u00dfen Anwaltskanzleien zusammen, deren Verkehrsrechtsanw\u00e4lte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen k\u00f6nnen sich sehen lassen. T\u00e4glich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten F\u00e4lle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die M\u00f6glichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Gesch\u00e4ftsmodell? Durch die Erl\u00f6se aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anw\u00e4lte der Partnerkanzleien ihre F\u00e4lle deutlich effizienter bearbeiten k\u00f6nnen. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-L\u00f6sungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.<\/p>\n

Pressekontakt:<\/p>\n

CODUKA GmbH
\nhttp:\/\/www.geblitzt.de<\/a>
\nLeiter Marketing und PR
\nDr. Sven Tischer
\nTelefon: 030 \/ 99 40 43 630
\nE-Mail:
presse@coduka.de<\/a><\/p>\n

Weiteres Material: https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/113055\/4611219<\/a>
\nOTS: CODUKA GmbH<\/p>\n

Original-Content von: CODUKA GmbH, \u00fcbermittelt durch news aktuell <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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