{"id":118886,"date":"2020-10-12T15:06:01","date_gmt":"2020-10-12T13:06:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/?p=118886"},"modified":"2020-10-12T15:06:02","modified_gmt":"2020-10-12T13:06:02","slug":"acv-legt-white-paper-vor-fuer-eine-bessere-verkehrspolitik","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/118886\/acv-legt-white-paper-vor-fuer-eine-bessere-verkehrspolitik\/","title":{"rendered":"ACV legt White Paper vor f\u00fcr eine bessere Verkehrspolitik"},"content":{"rendered":"
K\u00f6ln (ots)<\/i><\/p>\n
„16-26-36“: Neues Modell zur Ahndung von Geschwindigkeits\u00fcberschreitungen<\/span><\/p>\n Der Automobil-Club Verkehr (ACV) hat in ein neues White Paper vorgestellt, in dem der Mobilit\u00e4tsclub 8 Kernziele formuliert f\u00fcr eine bezahlbare und sichere, nachhaltige und faire Verkehrspolitik. Damit will der ACV nicht nur die Verkehrswende anschieben, sondern auch einen Beitrag zu aktuellen Diskussionen leisten. So macht der ACV beispielsweise einen neuen innovativen L\u00f6sungsvorschlag <\/span>zur Anpassung des Bu\u00dfgeldkatalogs<\/span>.<\/span><\/p>\n Der Club pl\u00e4diert f\u00fcr ein neues Drei-Stufen-Modell. Denn die bisherige Einteilung f\u00fcr Geschwindigkeitsverst\u00f6\u00dfe ist in der Stra\u00dfenverkehrsordnung zu grob angelegt („innerorts\/au\u00dferorts“). Die Ahndung ist dadurch teilweise unfair und auch nicht geeignet, f\u00fcr mehr Verkehrssicherheit zu sorgen. Mit dem ACV Modell lie\u00dfe sich dagegen eine gerechtere, wirksamere Sanktionierung von Verst\u00f6\u00dfen erreichen.<\/p>\n Der ACV empfiehlt eine dreistufige Einteilung in „innerorts“, „au\u00dferorts“ und „Autobahn“.<\/span> In den vergangenen Monaten gab es Diskussionen dar\u00fcber, ob ein einmonatiges Fahrverbot bereits nach einer Geschwindigkeits\u00fcberschreitung von 26 km\/h auf der Autobahn gerechtfertigt sei. Innerorts liegt die Grenze derzeit bei 21 km\/h zu viel. Aufgrund eines Formfehlers im Verfahren zur StVO-Novelle 2020 ist diese Regelung zwar zurzeit ausgesetzt. Das grunds\u00e4tzliche Problem wurde aber nicht behoben: Der Unterschied von nur 5 km\/h zwischen einer \u00dcberschreitung innerorts zu au\u00dferorts wird von vielen Autofahrern und auch von einigen Verkehrsexperten als zu gering angesehen und als ungerecht empfunden.<\/p>\n Der Vorsto\u00df des ACV w\u00fcrde diese Problematik beseitigen. Denn der Club schl\u00e4gt vor, zur Sicherheit vor allem der schw\u00e4cheren innerst\u00e4dtischen Verkehrsteilnehmer die Grenze f\u00fcr ein einmonatiges Fahrverbot innerorts sogar von 21 auf 16 km\/h abzusenken. Au\u00dferorts sollte die Grenze wie bisher bei 26 km\/h bleiben und in der neuen, dritten Stufe auf der Autobahn von 26 auf 36 km\/h angehoben werden. Der ACV macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass auch bei geringeren \u00dcberschreitungen schon Geldbu\u00dfen drohen und sich die neue Regelung mit der einpr\u00e4gsamen Formel „16 – 26 – 36“<\/span> lediglich auf ein einmonatiges Fahrverbot bezieht.<\/p>\n „Bislang wird eine Geschwindigkeits\u00fcberschreitung auf einer Landstra\u00dfe genauso geahndet wie auf einer Autobahn“, erl\u00e4utert ACV Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Holger K\u00fcster. „Es macht aber einen gro\u00dfen Unterschied, ob ich auf einer Landstra\u00dfe mit beispielsweise 30 km\/h zu schnell unterwegs bin oder auf einer Autobahn. Auf einer Landstra\u00dfe mit Gegen- und Kreisverkehr, Bahn\u00fcberg\u00e4ngen, Radfahrern oder sogar Fu\u00dfg\u00e4ngern ist ein solcher Versto\u00df deutlich gef\u00e4hrlicher, als auf einer viel sichereren Autobahn.“ Innerorts versch\u00e4rft sich das Problem sogar noch. Bislang erfolgt der F\u00fchrerscheinentzug erst ab 21 km\/h zu viel, wohlgemerkt nach Abzug der Toleranz. Mit Blick auf die angespannte Verkehrssituation in unseren Innenst\u00e4dten erkl\u00e4rt Holger K\u00fcster: „Diese Grenze liegt viel zu hoch, das ist viel zu schnell. Bei mehr als 70 km\/h besteht f\u00fcr Fu\u00dfg\u00e4nger und Radfahrer im Fall einer Kollision praktisch keine \u00dcberlebenschance mehr. Deshalb setzen wir uns daf\u00fcr ein, die Grenze bereits bei 16 km\/h zu viel zu ziehen. <\/span>Wer innerorts die erlaubte Geschwindigkeit in so hohem Ma\u00df \u00fcberschreitet, der geh\u00f6rt zumindest vor\u00fcbergehend aus dem Verkehr gezogen.“<\/p>\n In seinem White Paper setzt sich der ACV dar\u00fcber hinaus f\u00fcr einen bezahlbaren, sicheren, nachhaltigen und fairen Verkehr ein und pl\u00e4diert f\u00fcr<\/p>\n Mehr Informationen zum verkehrspolitischen White Paper des ACV finden sich in der neuen Ausgabe der Mitgliederzeitschrift ACV Profil 04\/2020 (seit 20. August bei den Mitgliedern). Hier geht`s zum E-Paper: www.acv.de\/der-acv\/mitgliedermagazin<\/a><\/p>\n Pressekontakt:<\/p>\n- eine Neuverteilung des Verkehrsraums speziell in den St\u00e4dten \n- mehr multimodale Mobilit\u00e4t \n- die F\u00f6rderung von Umweltfreundlichkeit \n- die Minimierung von Risiken \n- die Nutzung moderner Technologien \n- die F\u00f6rderung und Forderung von Fairness im Alltag \n- den Schutz der individuellen Mobilit\u00e4t \n- eine auch in Zukunft bezahlbare Mobilit\u00e4t<\/pre>\n