{"id":118981,"date":"2020-10-30T23:32:36","date_gmt":"2020-10-30T22:32:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/?p=118981"},"modified":"2020-10-30T23:32:36","modified_gmt":"2020-10-30T22:32:36","slug":"mit-winterreifen-sicher-durch-die-kalte-jahreszeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/118981\/mit-winterreifen-sicher-durch-die-kalte-jahreszeit\/","title":{"rendered":"Mit Winterreifen sicher durch die kalte Jahreszeit"},"content":{"rendered":"

Bu\u00dfgeld und Punkte bei falscher Bereifung<\/p>\n

M\u00f6gliche Konsequenzen beim Versicherungsschutz<\/p>\n

Die Temperaturen sinken. Bodenfrost ist nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel: Zeit \u00fcber Winterreifen nachzudenken. Zwar gibt es keine verbindliche Winterreifenpflicht, aber die Stra\u00dfenverkehrsordnung (\u00a7 2 Absatz 3a der StVO) fordert von Verkehrsteilnehmern, ihre „Ausr\u00fcstung an die Wetterverh\u00e4ltnisse anzupassen“. Und mittlerweile hat der Gesetzgeber diese freie Formulierung auch konkretisiert: Autofahrer m\u00fcssen bei Glatteis, Schneegl\u00e4tte, Schneematsch, Eis- oder Reifgl\u00e4tte Winterreifen aufgezogen haben.<\/p>\n

Was einen Reifen zum Winterreifen macht? Sein Profil und seine Lauffl\u00e4che sind so konstruiert, dass er bei Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften als ein Sommerreifen hat. Technische Details m\u00fcssen Autofahrer beim Kauf nicht kennen.<\/p>\n

Es gen\u00fcgt auf ein Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) zu achten. Neu ist, dass Reifen mit der Kennzeichnung M+S nicht mehr in jedem Fall gen\u00fcgen. Und um als wintertauglich zu gelten, m\u00fcssen sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sein. Diese Ausnahmeregelung hat bis zum 30. Dezember 2024 Bestand.<\/p>\n

Wer die Winterreifen-Regelung missachtet, riskiert ein Bu\u00dfgeld und Punkte in Flensburg. Einen Punkt und ein Bu\u00dfgeld von mindestens 60 Euro kassieren alle, die die Polizei bei Winterwetter mit Sommerreifen antrifft. Wird der Verkehr durch die falschen Reifen gef\u00e4hrdet werden 80 Euro Bu\u00dfgeld und ein Punkt f\u00e4llig.<\/p>\n

Aber auch dem Halter, der eine Fahrt mit falscher Bereifung zul\u00e4sst, droht ein Bu\u00dfgeld in H\u00f6he von 75 Euro und ein Punkt.<\/p>\n

Versicherungsschutz nicht gef\u00e4hrden<\/h2>\n

Bei einem Unfall nicht auszuschlie\u00dfen, sind Konsequenzen beim Versicherungsschutz. Insbesondere wenn Schneematsch schon wochenlang f\u00fcr Behinderungen auf den Stra\u00dfen gesorgt hat. Nat\u00fcrlich reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers immer den Schaden des Opfers. Allerdings kann sie den eigenen Versicherungsnehmer, der ohne Winterreifen unterwegs war, im Nachgang mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen.<\/p>\n

Aber auch beim Unfallopfer kann falsche Bereifung durchaus zum Problem werden: L\u00e4sst sich nachweisen, dass dessen fehlende Winterausr\u00fcstung urs\u00e4chlich f\u00fcr den Unfall war – weil sich zum Beispiel der Bremsweg drastisch verl\u00e4ngert hat – muss das Unfallopfer mit einer Mithaftung rechnen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ersetzt den Schaden nicht komplett, sondern nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz. Besonders prek\u00e4r kann sich das bei Personensch\u00e4den auswirken, wenn es um Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Rentenzahlungen geht.<\/p>\n

Fazit: Sommerreifen und winterliche Stra\u00dfenverh\u00e4ltnisse passen nicht zusammen. Wer das ignoriert, riskiert neben den Folgen beim Versicherungsschutz auch rechtliche Konsequenzen, insbesondere wenn durch den Unfall Personen verletzt wurden.<\/p>\n

H\u00f6chstgeschwindigkeit<\/h2>\n

Nicht immer entspricht die maximale Geschwindigkeit, die man mit den montierten Winterreifen fahren darf, der H\u00f6chstgeschwindigkeit des Autos: Winterreifen sind weicher als Sommerreifen. F\u00e4hrt man schneller als erlaubt, erhitzt sich die Karkasse (das tragende Ger\u00fcst des Reifens), kann der Reifen platzen. Beim R\u00e4derwechsel in der Werkstatt sollte man darauf achten, dass auf einem Zettel am Armaturenbrett die zul\u00e4ssige H\u00f6chstgeschwindigkeit der Reifen vermerkt ist oder die elektronische Anzeige des Fahrzeugs entsprechend eingestellt wird. Selbstverst\u00e4ndlich sollten Reifengr\u00f6\u00dfen verwendet werden, die vom Fahrzeughersteller vorgeschrieben sind.<\/p>\n

Und noch etwas ist wichtig, die Profiltiefe der Winterreifen. Mindestens 1,6 Millimeter schreibt der Gesetzgeber vor. Experten empfehlen zur eigenen Sicherheit aber 4 Millimeter.<\/p>\n

Pressekontakt:<\/p>\n

Karin Benning
\nTel.: 09561\/9622604
\nMail: karin.benning@huk-coburg.de<\/p>\n

Original-Content von: HUK-COBURG
\nDie Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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