{"id":121603,"date":"2021-03-22T21:10:54","date_gmt":"2021-03-22T20:10:54","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/?p=121603"},"modified":"2021-03-22T21:10:54","modified_gmt":"2021-03-22T20:10:54","slug":"wieder-schadenersatz-im-vw-dieselgate-2-0-weiteres-obsiegendes-urteil-im-vw-dieselskandal-um-vierzylinder-ea288-der-euro-6-norm-im-t6-bulli","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/121603\/wieder-schadenersatz-im-vw-dieselgate-2-0-weiteres-obsiegendes-urteil-im-vw-dieselskandal-um-vierzylinder-ea288-der-euro-6-norm-im-t6-bulli\/","title":{"rendered":"Wieder Schadenersatz im VW-Dieselgate-2.0: Weiteres obsiegendes Urteil im VW-Dieselskandal um Vierzylinder-EA288 der Euro 6-Norm im T6-Bulli"},"content":{"rendered":"

M\u00f6nchengladbach<\/a> (ots)<\/span><\/p>\n

Das Dieselgate 2.0 der Volkswagen AG setzt sich immer weiter fort: Auch das Landgericht Berlin hat einem gesch\u00e4digten Verbraucher Schadenersatz f\u00fcr die Abgasmanipulationen eines T6-Bulli mit dem Euro 6-Dieselmotor EA288, dem Nachfolgemotor des Schummeldiesels EA189 der ersten Generation, zugesprochen. Das neuerliche Urteil zeigt, dass das VW-Dieselgate 2.0 noch am Anfang steht, w\u00e4hrend Dieselgate 1.0 zus\u00e4tzlich auch noch lange nicht erledigt ist.<\/p>\n

Das Landgericht Berlin (Urteil vom 12.03.2021, Az.: 3 O 177\/20) hat dem VW-Dieselgate 2.0 weiteren Schwung verliehen. Der Richter hat die Volkswagen AG dazu verurteilt, an den gesch\u00e4digten Verbraucher f\u00fcr einen VW T6 Multivan 2.0 TDI 4-Motion (Bulli) mit dem Motortyp EA288 und der Abgasnorm Euro 6 den Betrag von 42.600 Euro als Schadenersatz zuz\u00fcglich Zinsen in H\u00f6he von f\u00fcnf Prozent \u00fcber dem Basiszinssatz seit dem 22. November 2019 zu zahlen. Ebenso wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache in H\u00f6he von 990,08 Euro erledigt ist.<\/p>\n

Das Gericht betont, dass in dem Motor ein SCR-Katalysator verbaut ist, der mit der k\u00fcnstlichen Harnstoffl\u00f6sung AdBlue betrieben wird. Diese wird im Katalysator zu Ammoniak umgewandelt, der sodann mit NOx reagiert, was den Aussto\u00df von Stickoxiden verringert. Ferner wird in dem Motor ein Abgasr\u00fcckf\u00fchrungssystem eingesetzt, um den Aussto\u00df von Stickoxiden zu vermeiden. Dabei wird Abgas \u00fcber ein Abgasr\u00fcckf\u00fchrungsventil in den Ansaugtrakt des Motors zur\u00fcckgeleitet, ersetzt dort einen Teil der f\u00fcr den n\u00e4chsten Verbrennungsprozess ben\u00f6tigten Frischladung und sorgt so f\u00fcr eine Absenkung der Verbrennungstemperatur, was dazu f\u00fchrt, dass weniger Stickoxide entstehen. Die Motorsteuerungssoftware war bei der Auslieferung so programmiert, dass die Abgasr\u00fcckf\u00fchrung nur bei Au\u00dfentemperaturen zwischen 20 und 30 Grad Celsius optimal funktioniert.<\/p>\n

„Der Kl\u00e4ger hat angef\u00fchrt, dass im Pr\u00fcfstandsbetrieb dem Katalysator mehr AdBlue zugef\u00fchrt werde als im Normalbetrieb, um auf dem Pr\u00fcfstand die Grenzwerte zu erreichen. Im Normalbetrieb werde die Zuf\u00fchrung von AdBlue in Abh\u00e4ngigkeit vom F\u00fcllstand gesenkt. Ebenso handle es sich beim vorliegenden Thermofenster um eine unzul\u00e4ssige Abschalteinrichtung. Das sind die typischen Gr\u00fcnde f\u00fcr eine erfolgreiche Betrugshaftungsklage wegen vors\u00e4tzlicher sittenwidriger Sch\u00e4digung nach \u00a7 826 BGB“, sagt der M\u00f6nchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschlie\u00dflich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.<\/p>\n

Auch das von der Volkswagen AG aufgespielte Software-Update habe keine Verbesserung geschaffen, im Gegenteil: Die Emissionswerte seien im Realbetrieb trotzdem zu hoch. Zudem f\u00fchre das Update zu Folgem\u00e4ngeln in Form von Leistungsverlust, erh\u00f6htem Kraftstoffverbrauch, erh\u00f6hten Rohpartikelemissionen und CO2-Emissionen, Ruckeln des Motors, sinkender Lebensdauer des Ru\u00dfpartikelfilters der Versottung von Abgaskan\u00e4len und h\u00e4ufigerem Nachf\u00fcllen von AdBlue. Daraus folge ein wirtschaftlicher Verlust. „F\u00fcr das Gericht ist klar, dass mit einer unzul\u00e4ssigen Abschalteinrichtung versehene Fahrzeuge sachmangelhaft sind und dadurch der Anspruch aus \u00a7 826 BGB entsteht. Schlie\u00dflich ist dem Kl\u00e4ger durch das sittenwidrige Verhalten ein Schaden entstanden, der im Abschluss des Kaufvertrags \u00fcber das manipulierte Fahrzeug liegt“, betont Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung.<\/p>\n

Besonders weist der Rechtsanwalt darauf hin, dass das Gericht die nicht erf\u00fcllte sekund\u00e4re Darlegungslast der Volkswagen AG bem\u00e4ngelt. Die Kl\u00e4gerin habe hinreichende Anhaltspunkte f\u00fcr eine Kenntnis des Vorstands von der Verwendung der unzul\u00e4ssigen Abschalteinrichtung vorgetragen. Dadurch obliege der beklagten Volkswagen AG die sekund\u00e4re Darlegungslast, der diese aber nicht hinreichend nachgekommen sei. Im Rahmen der sekund\u00e4ren Darlegungslast m\u00fcssen Autohersteller sich in Dieselverfahren von den Vorw\u00fcrfen aktiv und mit weitreichenden Erkl\u00e4rungen zur Funktionsweise der Technologien entlasten. Es sei Sache der Beklagten, das Vorliegen der die unzul\u00e4ssigen Abschalteinrichtung begr\u00fcndeten Umst\u00e4nde substantiiert zu bestreiten.<\/p>\n

Dr. Hartung sagt: „Das neuerliche Urteil zeigt, dass das VW-Dieselgate 2.0 noch am Anfang steht, w\u00e4hrend Dieselgate 1.0 zus\u00e4tzlich auch noch lange nicht erledigt ist. Mehr und mehr Gerichte verurteilen die Volkswagen AG f\u00fcr die Manipulationen am vermeintlich sauberen EA288 wegen der vors\u00e4tzlicher sittenwidriger Sch\u00e4digung nach \u00a7 826 BGB und sprechen den Gesch\u00e4digten hohe Schadensersatzzahlungen zu. Der Weg zu einer wirtschaftlich guten L\u00f6sung f\u00fcr Dieselfahrer im Dieselgate 2.0 f\u00fchrt also nur \u00fcber die Gerichte!“ Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter www.hartung-rechtsanwaelte.de\/vw-dieselskandal-ea288 frei zug\u00e4nglich.<\/p>\n

Pressekontakt:<\/p>\n

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
\nDr. Gerrit W. Hartung
\nHumboldtstra\u00dfe 63
\n41061 M\u00f6nchengladbach
\nTelefon: 02161 68456-0
\nE-Mail: kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
\nInternet: www.hartung-rechtsanwaelte.de<\/p>\n

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