{"id":122327,"date":"2021-05-04T16:35:44","date_gmt":"2021-05-04T14:35:44","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/?p=122327"},"modified":"2021-05-04T16:35:44","modified_gmt":"2021-05-04T14:35:44","slug":"vw-abgasskandal-dieselgate-2-0-erstes-oberlandesgericht-verurteilt-die-volkswagen-ag-fuer-die-manipulationen-an-der-abgassteuerung-des-motorentyps-ea288","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/122327\/vw-abgasskandal-dieselgate-2-0-erstes-oberlandesgericht-verurteilt-die-volkswagen-ag-fuer-die-manipulationen-an-der-abgassteuerung-des-motorentyps-ea288\/","title":{"rendered":"VW-Abgasskandal Dieselgate 2.0: Erstes Oberlandesgericht verurteilt die Volkswagen AG f\u00fcr die Manipulationen an der Abgassteuerung des Motorentyps EA288!"},"content":{"rendered":"

M\u00f6nchengladbach (ots) – Das Oberlandesgericht Naumburg hat das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Halle im VW-Dieselgate 2.0 zu Recht aufgehoben und im Sinne des gesch\u00e4digten Verbrauchers entschieden. Es ist das erste Urteil eines Oberlandesgerichts zum VW-Skandalmotor EA288 mit vier Zylindern und der Abgasnorm Euro 6.<\/p>\n

Wenn irgendjemand ernsthaft behaupten wollte, Klagen im Abgasskandal gegen die Volkswagen AG um den Vierzylinder-Dieselmotor EA288 (Dieselgate 2.0) seien f\u00fcr gesch\u00e4digte Verbraucher nicht aussichtsreich, muss sich nun einmal mehr eines Besseren belehren lassen. Erstmals hat ein Oberlandesgericht die Volkswagen AG aufgrund vors\u00e4tzlicher und sittenwidriger Sch\u00e4digung nach \u00a7 826 BGB zu Schadenersatz verurteilt.<\/p>\n

Das Oberlandesgericht Naumburg (Urteil vom 09.04.2021, Az.: 8 U 68\/20) hat das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Halle (Urteil vom 19.11.2020, Az.: 5 O 90\/20) ausdr\u00fccklich aufgehoben. Der gesch\u00e4digte Verbraucher erh\u00e4lt f\u00fcr seinen VW Golf 2.0 TDI Highline (Erstzulassung am 4. September 2015, Erwerb am 10. Oktober 2017 mit einer Gesamtfahrleistung von 17.450 Kilometern) Schadenersatz in H\u00f6he von 20.885,71 Euro nebst Zinsen in H\u00f6he von f\u00fcnf Prozent \u00fcber dem Basiszinssatz seit dem 3. April 2020. Die Volkswagen AG muss 85 Prozent der Verfahrenskosten zahlen. Das Besondere: Der Kl\u00e4ger hatte 21.750 Euro f\u00fcr sein Fahrzeug gezahlt und erh\u00e4lt damit ann\u00e4hernd den gesamten Kaufpreis zur\u00fcck.<\/p>\n

„Es handelt sich um das erste erfolgreiche obergerichtliche Urteil gegen die Volkswagen AG zu einem Fahrzeug, in dem ein Motor EA288 verbaut ist. F\u00fcr das Fahrzeug gab es keinen amtlichen R\u00fcckruf des Kraftfahrt-Bundesamtes. Das Landgericht Halle hatte die Klage des gesch\u00e4digten Verbrauchers noch f\u00e4lschlicherweise abgewiesen. Diese sei hinsichtlich des behaupteten Vorliegens unzul\u00e4ssiger Abschalteinrichtungen nicht ausreichend substantiiert gewesen“, sagt der M\u00f6nchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de<\/a>). Die Kanzlei befasst sich ausschlie\u00dflich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.<\/p>\n

Im Gegensatz dazu hat das Oberlandesgericht Naumburg die hinreichenden Argumente des Verbrauchers sehr wohl anerkannt und unterst\u00fctzt nachdr\u00fccklich die Ansicht, dass auch in dem Nachfolgedieselmotor EA288 eine illegale Abschalteinrichtung installiert und genutzt wird. Durch die Zykluserkennung erkennt ein Fahrzeug bekanntlich, wenn es einen bestimmten Fahrzyklus auf einem Rollenpr\u00fcfstand abf\u00e4hrt und die Motorsteuerung auf ein entsprechend schadstoffarmes Kennfeld umschaltet. Dadurch werden die Abgasrichtlinien der EU zwar in einer Pr\u00fcfungssituation erreicht, aber nicht auf der Stra\u00dfe.<\/p>\n

Das typische Argument der Volkswagen AG, Kl\u00e4ger w\u00fcrden das Vorhandensein einer unzul\u00e4ssigen Abschalteinrichtung nicht ausreichend belegen, hat das Oberlandesgericht Naumburg mit Nachdruck verworfen. Daraus folgert das Oberlandesgericht: Durch die Verwendung der Fahrkurvenerkennung im VW-Dieselmotor EA288 wurden die Erwerber im Ergebnis daher genauso get\u00e4uscht wie durch die Verwendung der Kippschalterlogik mit Pr\u00fcfstandserkennung im VW-Motor EA189, betont Dr. Gerrit W. Hartung. Das Gericht geht \u00fcbrigens davon aus, dass die Volkswagen AG „unter Vorlage entsprechender eigener Messergebnisse an das KBA herangetreten ist, diesem versichert hat, dass infolge fehlender Grenzwertkausalit\u00e4t keine unzul\u00e4ssige Abschalteinrichtung vorliegt und das KBA diesen Standpunkt \u00fcbernommen hat“.<\/p>\n

Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung h\u00e4lt dieses Urteil f\u00fcr bahnbrechend im Sinne gesch\u00e4digter Verbraucher: „Die Volkswagen AG verliert immer mehr an Boden, sich aus dem Abgasskandal herauszureden. K\u00e4ufer m\u00fcssen die massiven Wertverluste und m\u00f6glicherweise drohenden Fahrverbote im Dieselskandal nicht einfach hinnehmen, sondern k\u00f6nnen auf dem Wege der Betrugshaftungsklage ihre Fahrzeuge zur\u00fcckgeben und sich daf\u00fcr entsch\u00e4digen lassen. Der Weg zu einer wirtschaftlich guten L\u00f6sung f\u00fcr Dieselfahrer im VW-Dieselgate 2.0 f\u00fchrt also nur \u00fcber die Gerichte!“<\/p>\n

\u00dcbrigens: Das Oberlandesgericht K\u00f6ln will vom Kraftfahrt-Bundesamt wissen, ob die in der Steuerungssoftware des Motors EA288 in einem VW T 6 Multivan enthaltene Fahrkurven\/Zykluserkennung eine unzul\u00e4ssige Abschalteinrichtung darstellt. Eine Bejahung dieser Frage wird Dieselgate 2.0 nochmals erheblich antreiben, nachdem das Oberlandesgericht Naumburg nun vorgelegt hat, meint Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung. „Bei konsequenter Beachtung der vom Oberlandesgericht Naumburg herangezogenen Aspekte haben alle K\u00e4ufer von Fahrzeugen mit EA288-Dieselmotoren mit der Abgasnorm Euro 6 beste Erfolgsaussichten vor den deutschen Gerichten.“<\/p>\n

Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter www.hartung-rechtsanwaelte.de\/vw-dieselskandal-ea288<\/a> frei zug\u00e4nglich.<\/p>\n

Pressekontakt:<\/p>\n

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
\nDr. Gerrit W. Hartung
\nHumboldtstra\u00dfe 63
\n41061 M\u00f6nchengladbach
\nTelefon: 02161 68456-0
\nE-Mail:
kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de<\/a>
\nInternet:
www.hartung-rechtsanwaelte.de<\/a><\/p>\n

Original-Content von: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/span> <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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