{"id":122628,"date":"2021-05-19T18:45:16","date_gmt":"2021-05-19T16:45:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/?p=122628"},"modified":"2021-05-19T18:45:16","modified_gmt":"2021-05-19T16:45:16","slug":"motorradsaison-2021-richtig-abgesichert-auf-die-strecke","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/122628\/motorradsaison-2021-richtig-abgesichert-auf-die-strecke\/","title":{"rendered":"Motorradsaison 2021: Richtig abgesichert auf die Strecke"},"content":{"rendered":"

Frankfurt am Main (ots)<\/span> Die Temperaturen steigen und es wird trockener – die Motorradsaison kann beginnen. Das Motorradfahren gewinnt gerade in den Sommermonaten an Beliebtheit. Dies zeigt die Anzahl der monatlichen Neuzulassungen von Motorr\u00e4dern in Deutschland. W\u00e4hrend sich die Neuzulassungen von Oktober bis Februar auf wenige tausend pro Monat belaufen, steigt die Zahl in den Monaten M\u00e4rz bis September auf teilweise \u00fcber 25.000 an [1]. Der digitale Versicherungsmanager CLARK gibt praktische Tipps dazu, worauf Motorradliebhaber bei der Anmeldung ihrer Maschinen achten sollten und wie man sich gegen Gefahren im Stra\u00dfenverkehr richtig absichert.<\/p>\n

Sparen mit Hilfe eines Saisonkennzeichens<\/h2>\n

Da der Gro\u00dfteil der Deutschen in den Wintermonaten auf das Motorradfahren verzichtet, kann es sinnvoll sein, \u00fcber ein Saisonkennzeichen nachzudenken. Ein solches Kennzeichen darf beantragt werden, wenn der Versicherungstarif mindestens zwei und maximal elf Monate l\u00e4uft. Dadurch k\u00f6nnen unn\u00f6tige Versicherungsbeitr\u00e4ge in den Wintermonaten eingespart werden.<\/p>\n

Risiken im Stra\u00dfenverkehr minimieren<\/h2>\n

Wer mit seinem Motorrad eine Spritztour machen will, braucht eine Versicherung, da ohne jene Police ein Motorrad nicht zugelassen werden kann. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist dabei die Pflichtversicherung unter den Motorradversicherungen. Mit der sogenannten EVB-Nummer wird die Zulassung abschlie\u00dfend nachgewiesen.<\/p>\n

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung sch\u00fctzt vor Schadensersatzanspr\u00fcchen von Dritten. Werden im Falle eines Unfalls Menschen verletzt und\/oder ein anderes Fahrzeug besch\u00e4digt, muss man selbst nicht f\u00fcr den Schaden aufkommen. Stattdessen springt die Versicherung ein. „Dieser Schutz ist in vielen F\u00e4llen nicht nur notwendig, sondern nach\u00a71 PflVG sogar Pflicht, denn wird durch den Unfall ein anderes Objekt ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen, k\u00f6nnen hohe Kosten auf den Verursacher zukommen – beispielsweise wenn ein eine Ampel oder Leitplanke besch\u00e4digt wurde.“, so Dr. Marco Adelt, COO und Co-Gr\u00fcnder von CLARK.<\/p>\n

„Allerdings zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung nur jene Sch\u00e4den, die mit dem eigenem Fahrzeug anderen Personen zugef\u00fcgt werden“, so Adelt weiter. Eine Kaskoversicherung hingegen zahlt auch die Reparatur des eigenen Fahrzeug, sogar nach einem selbstverschuldeten Unfall. Diese Versicherung zahlt auch, wenn das eigene Gef\u00e4hrt besch\u00e4digt, zerst\u00f6rt oder gestohlen wurde. Dabei unterscheidet man zwei Formen der Kaskoversicherung: Teilkasko und Vollkasko. Eine Vollkasko sch\u00fctzt einen selbst vor dem finanziellen Verlust, zum Beispiel in Form von Totalsch\u00e4den. Dies ist gerade dann sinnvoll, wenn man auf das eigene Fahrzeug angewiesen ist oder nicht \u00fcber die finanziellen Mittel verf\u00fcgt, sich jederzeit ein neues Fahrzeug anzuschaffen. „Jedoch sollte sich jeder stets unabh\u00e4ngig beraten lassen, denn welche Versicherung zu den eigenen Bed\u00fcrfnissen wirklich passt, sollte stets individuell beurteilt werden“, so Adelt abschlie\u00dfend.<\/p>\n

[1] https:\/\/www.evb-nummer.com\/zeitraum-der-motorradsaison\/<\/p>\n

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Presse CLARK
\nMoritz Widell
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