{"id":122700,"date":"2021-05-25T16:22:49","date_gmt":"2021-05-25T14:22:49","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/?p=122700"},"modified":"2021-05-25T16:22:49","modified_gmt":"2021-05-25T14:22:49","slug":"dieselskandal-der-daimler-ag-hoher-schadenersatz-in-der-premiumklasse-wegen-mercedes-benz-fahrzeugen-moeglich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/122700\/dieselskandal-der-daimler-ag-hoher-schadenersatz-in-der-premiumklasse-wegen-mercedes-benz-fahrzeugen-moeglich\/","title":{"rendered":"Dieselskandal der Daimler AG: Hoher Schadenersatz in der Premiumklasse wegen Mercedes-Benz-Fahrzeugen m\u00f6glich"},"content":{"rendered":"

M\u00f6nchengladbach (ots)<\/span> Das Landgericht Dortmund hat die Daimler AG im Abgasskandal zu hohem Schadenersatz und zur R\u00fccknahme eines Mercedes-Benz GLE 350d 4Matic mit dem Motor des Typs OM651 der Schadstoffklasse Euro 6 verurteilt. Das Gericht verweist auf den substantiierten Vortrag des gesch\u00e4digten Verbrauchers, der das Vorliegen mehrerer Abschalteinrichtungen verdeutlicht.<\/h2>\n

Die Daimler AG hat im Abgasskandal eine weitere herbe Niederlage vor dem Landgericht Dortmund (Urteil vom 03.05.2021, Az.: 7 O 265\/20) kassiert. Der Autobauer muss f\u00fcr Manipulationen an einem Mercedes-Benz GLE 350d 4Matic mit dem Motor des Typs OM651 der Schadstoffklasse Euro 6 wegen vors\u00e4tzlicher sittenwidriger Sch\u00e4digung nach \u00a7 826 BGB Schadenersatz in H\u00f6he von 63.724,45 Euro nebst Zinsen in H\u00f6he von f\u00fcnf Prozentpunkten \u00fcber dem jeweils g\u00fcltigen Basiszinssatz seit dem 11. Oktober 2019 zahlen und den Kl\u00e4ger von den durch die Beauftragung der Prozessbevollm\u00e4chtigten entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in H\u00f6he von 1.954,46 Euro freizustellen. Ebenso tr\u00e4gt die Daimler AG die vollst\u00e4ndigen Kosten des Verfahrens. Zum Zeitpunkt der m\u00fcndlichen Verhandlung vor der Kammer wies das streitgegenst\u00e4ndliche Fahrzeug einen Kilometerstand von 52.457 auf. Der Kl\u00e4ger hatte das streitgegenst\u00e4ndliche Fahrzeug am 27. Juni 2016 als Neuwagen f\u00fcr 80.464,30 Euro brutto erworben.<\/p>\n

„Das Gericht verweist in seiner Urteilsbegr\u00fcndung darauf, dass der Kl\u00e4ger substantiiert das Vorhandensein mehrerer Abschalteinrichtungen beziehungsweise Steuerungsmechanismen dargelegt habe, mit denen die Emissionswerte manipuliert worden seien. Im Fokus stehen typische Schlagworte wie das Thermofenster, die K\u00fchlmittel-Solltemperatur-Regelung und eine unzul\u00e4ssige Programmierung des OBD-Systems. Als Folge w\u00fcrden die angegebenen respektive zul\u00e4ssigen Werte f\u00fcr Stickoxide im Realbetrieb deutlich \u00fcberschritten“, sagt der M\u00f6nchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschlie\u00dflich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.<\/p>\n

Unter der Abk\u00fcrzung OBD versteht man das On-Board-Diagnosesystem, das ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Abgasuntersuchung auch bei dem streitgegenst\u00e4ndlichen Fahrzeug ist. Ordnungsgem\u00e4\u00df funktionierende OBD-Systeme machen den nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfen Betrieb der Abgassysteme im Normalbetrieb in den mit Abschalteinrichtung ausgestatteten Fahrzeugen f\u00fcr Pr\u00fcfer, Mechaniker und Fahrzeughalter in einem daf\u00fcr vorgesehenen Fehlerspeicher sichtbar. Und durch die K\u00fchlmittel-Solltemperatur-Regelung wird bekanntlich die Abgasreinigung im Pr\u00fcfbetrieb heruntergeregelt, um w\u00e4hrend des Pr\u00fcfzyklus die Grenzwerte einzuhalten. Im Gegensatz dazu kann das streitgegenst\u00e4ndliche Fahrzeug im Realbetrieb die Stickoxidemissionen gerade nicht einhalten.<\/p>\n

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erlie\u00df mit Bescheid vom 23. Mai 2018 einen amtlichen R\u00fcckruf mit der Anordnung nachtr\u00e4glicher Nebenbestimmungen zur EG-Typengenehmigung inklusive Nachr\u00fcstung f\u00fcr den streitgegenst\u00e4ndlichen Fahrzeugtyp wegen einer illegalen Abschalteinrichtung. Dieser (noch nicht rechtskr\u00e4ftige) ist f\u00fcr das Gericht auch ein Argument, die Widerrede der Daimler AG nicht gelten zu lassen. Diese sei ihrer sekund\u00e4ren Darlegungslast durch ihren Vortrag zu ihren Abgasstrategien und zum Inhalt des R\u00fcckrufbescheids sowie der Verteidigungsstrategie gegen den noch nicht rechtskr\u00e4ftigen Bescheid des KBA nicht nachgekommen.<\/p>\n

Im Rahmen der sekund\u00e4ren Darlegungslast muss die Daimler sich von den Vorw\u00fcrfen aktiv und mit weitreichenden Erkl\u00e4rungen zur Funktionsweise der Technologien entlasten. Entspricht das Unternehmen dem nicht, kann es auch keine Entlastung von den Vorw\u00fcrfen geben. Das trifft auch auf alle anderen Hersteller im Dieselabgasskandal zu. Daher kann dieses Verfahren vor dem Landgericht Dortmund f\u00fcr gesch\u00e4digte Verbraucher auch aus dieser Perspektive zu einer weiteren positiven Entwicklung ihrer Dieselklagen f\u00fchren.<\/p>\n

Das Landgericht Dortmund verweist dabei auf die vielbeachtete Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 2020, die Dr. Hartung mit einem kooperierenden BGH-Anwalt erstritten hat. Danach k\u00f6nnen Schadensersatzanspr\u00fcche im Abgasskandal gegen die Daimler AG von einem Gericht nicht einfach als Behauptungen „ins Blaue hinein“ abgewiesen werden. F\u00fcr gesch\u00e4digte Verbraucher gen\u00fcgt es im Gegensatz dazu f\u00fcr einen ausreichend substantiierten Vortrag zum Vorliegen eines Sachmangels, wenn dargelegt wird, dass das streitgegenst\u00e4ndliche Fahrzeug einen Motortyp aufweist, der von einem R\u00fcckruf betroffen ist, die Einleitung eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens wegen des Einbaus einer unzul\u00e4ssigen Abschalteinrichtung erfolgt ist sowie eine allgemein beschriebene Funktionsweise einer vermuteten Abschalteinrichtung vorliegt.<\/p>\n

„Das Urteil verleiht dem Abgasskandal der Daimler AG neuen Schwung und gibt gesch\u00e4digten Verbrauchern neue Argumente an die Hand, gegen den Hersteller im Rahmen der vors\u00e4tzlichen sittenwidrigen Sch\u00e4digung vorzugehen. Es fallen immer mehr Urteil zu teuren Modellen der Premiumklasse, sodass die finanzielle Kompensation f\u00fcr die Kl\u00e4ger sehr hoch ausf\u00e4llt und der wirtschaftliche Schaden durch die Manipulationen ausgeglichen wird“, sagt Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung.<\/p>\n

Pressekontakt:<\/p>\n

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
\nDr. Gerrit W. Hartung
\nHumboldtstra\u00dfe 63
\n41061 M\u00f6nchengladbach
\nTelefon: 02161 68456-0
\nE-Mail: kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
\nInternet: www.hartung-rechtsanwaelte.de<\/a><\/p>\n

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