{"id":122859,"date":"2021-05-31T16:16:46","date_gmt":"2021-05-31T14:16:46","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/?p=122859"},"modified":"2021-05-31T16:16:46","modified_gmt":"2021-05-31T14:16:46","slug":"dieselskandal-der-daimler-ag-viele-verbraucherfreundliche-urteile-zu-mercedes-benz-fahrzeugen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/122859\/dieselskandal-der-daimler-ag-viele-verbraucherfreundliche-urteile-zu-mercedes-benz-fahrzeugen\/","title":{"rendered":"Dieselskandal der Daimler AG: Viele verbraucherfreundliche Urteile zu Mercedes-Benz-Fahrzeugen"},"content":{"rendered":"
Neben der Volkswagen AG und der Audi AG steht auch die Daimler AG seit langem im Fokus des Abgasskandals. Viele Mercedes-Benz-Diesel sind mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet. Vergangenen Herbst wurde beispielsweise \u00f6ffentlich, dass auch das Mercedes-Benz-Flaggschiff S-Klasse vom Dieselskandal betroffen ist. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat in dem Premium-Fahrzeug eine unzul\u00e4ssige Abschalteinrichtung entdeckt und einen \u00fcberwachten R\u00fcckruf angeordnet. Davon betroffen sind die Modelle S 350 BlueTEC, S 350 d, S 350 BlueTEC 4MATIC und S 350 d 4MATIC. In diesen Fahrzeugen ist der Dieselmotor OM642 verbaut. Dieser wird seit M\u00e4rz 2005 in verschiedenen Leistungsstufen hergestellt und in zahlreichen Mercedes-Baureihen eingesetzt, von vielen Modellen der C- und E-Klasse \u00fcber die SUV-Modelle G, GL, GLK und ML bis hin zur R-und S-Klasse sowie dem Sprinter und dem Viano im Transportersegment.<\/p>\n
„Besonders betroffen sind neben dem OM642 auch die Motoren des Typs OM651, OM622, OM626, OM654 und OM656. Diese sind fl\u00e4chendeckend \u00fcber alle Modellreihen hinweg verbaut. Daher entscheiden Gerichte \u00fcber alle Instanzen hinweg regelm\u00e4\u00dfig verbraucherfreundlich und sprechen gesch\u00e4digten Fahrzeughaltern Schadenersatz wegen vors\u00e4tzlicher sittenwidriger Sch\u00e4digung nach \u00a7 826 BGB zu“, sagt der M\u00f6nchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschlie\u00dflich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.<\/p>\n
Die Bandbreite der Urteile zeigt, dass der Weg \u00fcber die Gerichte im Daimler-Abgasskandal der k\u00fcrzeste Weg zu einer finanziellen Kompensation f\u00fcr gesch\u00e4digte Verbraucher ist. Das Landgericht Saarbr\u00fccken (Urteil vom 09.04.2021; Az.: 12 O 320\/19) hat die Daimler AG f\u00fcr Abgasmanipulationen bei einem Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic (Laufleistung: 150.890 Kilometer) zu Schadenersatz in H\u00f6he von 17.263,37 Euro nebst Zinsen in H\u00f6he von f\u00fcnf Prozentpunkten \u00fcber dem Basiszinssatz seit dem 25. Oktober 2019 verurteilt. Vor dem Landgericht Stuttgart (Urteil vom 30.03.2021, Az.: 23 O 192\/20) wiederum erhielt der Halter eines Mercedes-Benz Typ C 220 D 4MATIC Cabriolet mit dem Dieselmotor OM651 und der Schadstoffklasse Euro 6 Schadenersatz in H\u00f6he von 41.845,10 Euro nebst Zinsen hieraus in H\u00f6he von f\u00fcnf Prozent \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19. Februar 2020.<\/p>\n
Auch setzen Gerichte derzeit mehr und mehr Beweisbeschl\u00fcsse fest, in deren Rahmen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Auskunft zu illegalen Abschalteinrichtungen erteilen muss. So will beispielsweise das Landgericht Heidelberg (Az.: 8 O 203\/20) wissen, ob die Motorsteuerung des streitgegenst\u00e4ndlichen Mercedes-Benz des Typs E 200 CDI mit technischen Einrichtungen in Form von mehreren Abschalteinrichtungen versehen worden sei, die erkennen w\u00fcrden, ob das Fahrzeug sich auf einem Pr\u00fcfstand befinde, indem der dort ma\u00dfgebliche Neue Europ\u00e4ische Fahrzyklus (NEFZ) erkannt werde und die bei Erkennen dieser Situation den Aussto\u00df von Stickoxiden durch Optimierung der Abgasaufbereitung reduzieren w\u00fcrden.<\/p>\n
Auch das Oberlandesgericht Hamm wirft in einem Beschluss im Dieselskandal zahlreiche relevante Fragen auf, zu denen sich das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nun \u00e4u\u00dfern muss. Das kann f\u00fcr die Daimler AG ziemlich schmerzlich werden. Streitgegenst\u00e4ndlich ist ein Mercedes-Benz E 350 CDI AMG mit dem Dieselmotor OM642 und der Abgasnorm Euro 5. Unter anderem geht es um die Frage, ob bei dem streitgegenst\u00e4ndlichen Typ eine \u00dcberpr\u00fcfung des KBA im Hinblick auf das Vorliegen unzul\u00e4ssiger Abschalteinrichtungen und dabei insbesondere des Thermofensters und der K\u00fchlmittel-Sollwert-Temperaturregelung stattgefunden und wie das Ergebnis der m\u00f6glichen Untersuchung gelautet habe. „Dass ein AMG-Modell im Fokus eines Dieselverfahrens steht, ist ohnehin eine Ausnahme, k\u00f6nnte aber nur der Anfang einer neuen Entwicklung sein“, sagt Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung.<\/p>\n
Apropos Oberlandesgericht: Am 18. September 2020 hat das OLG Naumburg als erstes Oberlandesgericht ein verbraucherfreundliches Urteil im Daimler-Dieselskandal gef\u00e4llt (Az.: 8 U 8\/20). Gegen R\u00fcckgabe eines manipulierten Mercedes-Benz-Diesels mit dem Motortyp OM651 und der Abgasnorm Euro 5 musste Daimler den Kaufpreis abz\u00fcglich einer Nutzungsentsch\u00e4digung erstatten. In dem streitgegenst\u00e4ndlichen Fahrzeug war ein Thermofenster und eine K\u00fchlmittel-Solltemperatur-Regelung verbaut. Auch das OLG N\u00fcrnberg hat am 12. Februar 2021 verbraucherfreundlich entschieden (Az.: 5 U 3555\/20). Die Richter verlangen in dem Urteil, dass die Daimler AG zu den vom Kraftfahrt-Bundesamt festgestellten unzul\u00e4ssigen Abschalteinrichtungen detailliert Stellung nimmt. Die pauschalen Vortr\u00e4ge des Autobauers gen\u00fcgen den Richtern nicht mehr.<\/p>\n
Dabei verweist Dr. Hartung auch nochmals auf die vielbeachtete Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 2020, die er mit einem kooperierenden BGH-Anwalt erstritten hat. Danach k\u00f6nnen Schadensersatzanspr\u00fcche im Abgasskandal gegen die Daimler AG von einem Gericht nicht einfach als Behauptungen „ins Blaue hinein“ abgewiesen werden. „Das gilt auch dann, wenn kein R\u00fcckruf des Kraftfahrt-Bundesamts wegen einer unzul\u00e4ssigen Abschalteinrichtung vorliegt. Vielmehr ist das Gericht laut dem BGH gehalten, ein angebotenes Sachverst\u00e4ndigengutachten auch einzuholen, da ansonsten der Anspruch des Kl\u00e4gers auf rechtliches Geh\u00f6r verletzt wird“, erkl\u00e4rt der Rechtsanwalt. Insbesondere k\u00f6nne sich Daimler hinsichtlich der Vorlage von R\u00fcckrufbescheiden des KBA nicht auf Betriebsgeheimnisse berufen.<\/p>\n
Pressekontakt:<\/p>\n
Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
\nDr. Gerrit W. Hartung
\nHumboldtstra\u00dfe 63
\n41061 M\u00f6nchengladbach
\nTelefon: 02161 68456-0
\nE-Mail: kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
\nInternet: www.hartung-rechtsanwaelte.de<\/p>\n
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