{"id":123165,"date":"2021-06-17T18:44:51","date_gmt":"2021-06-17T16:44:51","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/?p=123165"},"modified":"2021-06-17T18:44:51","modified_gmt":"2021-06-17T16:44:51","slug":"kfz-gutachter-fachmann-ihr-tuev-zertifizierter-sachverstaendiger-in-ihrer-naehe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/123165\/kfz-gutachter-fachmann-ihr-tuev-zertifizierter-sachverstaendiger-in-ihrer-naehe\/","title":{"rendered":"KFZ-Gutachter Fachmann, Ihr T\u00dcV zertifizierter Sachverst\u00e4ndiger in Ihrer N\u00e4he"},"content":{"rendered":"
Schnell wird eine Situation falsch eingesch\u00e4tzt oder zu sp\u00e4t reagiert. Schon eine kurze Unaufmerksamkeit kann zu einem Unfall f\u00fchren.<\/p>\n
Meist kommt es nur zum Blechschaden. Doch selbst dann stehen die Beteiligten oft unter Schock. Es ist nach einem Unfall immer wichtig, zu wissen, was bei der Schadensregulierung zu beachten ist. Wer seine Rechte und Pflichten kennt, kann viel \u00c4rger vermeiden und wertvolle Zeit sparen.<\/p>\n
Als Schadensregulierung<\/strong> wird der Prozess bezeichnet, der die gesamte Abwicklung eines Unfallschadens von der Aufnahme bis hin zur Zahlung des Schadensersatzes umfasst. Rufen Sie bei einem Unfall die Polizei. Selbst wenn Sie nur einen Bagatellschaden an einem anderen Fahrzeug verursacht haben, entfernen Sie sich nicht vom Unfallort! Bei Unf\u00e4llen mit Personenschaden erscheint die Polizei immer, nimmt den Schaden auf und erstellt den Unfallbericht. Dieser Bericht ist bei der Regulierung von Sch\u00e4den von gro\u00dfer Bedeutung. Auch bei einfachen Blechsch\u00e4den ist die Meldung bei der Polizei erforderlich, um als Gesch\u00e4digter sein Recht auf Schadensersatz durchzusetzen.<\/span><\/p>\n Hinweis: Bei Miet- oder Leasi<\/span>ngfahrzeugen kann die Einbindung der Polizei bei einem Unfall verpflichtend sein.<\/p>\n Tauschen Sie mit allen am Unfall Beteiligten die Kontaktdaten aus. Dazu geh\u00f6ren:<\/p>\n Fotografieren Sie die Fahrzeuge nach dem Unfall. Fotos, aus denen der Unfallhergang erkennbar ist, sind entscheidend. Fotografieren Sie Brems- und Splitterspuren. Beachten Sie, dass die Fahrzeugkennzeichen auf den Fotos deutlich zu erkennen sind.<\/p>\n Machen Sie Notizen zum Unfallhergang. Jede Kleinigkeit kann von Bedeutung sein. Schreiben Sie genau auf, wie es zum Unfall kam.<\/p>\n Waren unbeteiligte Personen in der N\u00e4he der Unfallstelle? Versuchen Sie, die Kontaktdaten von allen Unfallbeteiligten und Zeugen aufzunehmen. Vermerken Sie den vollst\u00e4ndigen Namen und eine Telefonnummer. Befragen Sie die Zeugen und halten Sie die Aussagen schriftlich fest. Ohne stichhaltigen Beweis kann es schwierig sein, seine Unschuld zu beweisen und sein Recht auf Schadensersatz durchzusetzen.<\/p>\n Hinweis: Viele Kfz-Versicherungen stellen Ihren Kunden Formulare f\u00fcr den Unfallbericht und die Beweisaufnahme zur Verf\u00fcgung. Wer den diese Formulare greifbar im Handschuhfach aufbewahrt, kann im Ernstfall nichts vergessen.<\/p>\n Wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben und der Unfallgegner seine Schuld direkt am Unfallort eingesteht, lassen Sie ihn das Schuldeingest\u00e4ndnis auf einem Blatt Papier vermerken und unterschreiben.<\/p>\n Rufen Sie als Unfallverursacher umgehend Ihre Versicherung an. Gem\u00e4\u00df \u00a77 der Allgemeinen Bedingungen f\u00fcr die Kraftfahrtversicherung ist die schriftliche Information der Versicherung innerhalb einer Woche erforderlich. Hinweis: Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners den Schadensersatz. Als Unfallverursacher k\u00f6nnen Sie Sch\u00e4den an Ihrem Fahrzeug \u00fcber die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung geltend machen.<\/p>\n Ein erfahrener Kfz-Sachverst\u00e4ndiger wei\u00df, worauf bei einem Unfallschaden zu achten ist. Seine Erfahrungen und sein geschulter Blick erm\u00f6glichen, das Schadensbild detailliert zu bewerten. Sie k\u00f6nnen ihn als Gesch\u00e4digter direkt zur Unfallstelle rufen. Der Kfz-Gutachter fertigt ein professionelles Unfallgutachten an. Mit diesem Dokument k\u00f6nnen Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte deutlich vereinfachen.<\/p>\n Als Gesch\u00e4digter k\u00f6nnen Sie einen Unfallgutachter nach eigenem Ermessen w\u00e4hlen. Die Kosten f\u00fcr die Beweissicherung, die Schadensfeststellung und das Unfallgutachten durch einen Kfz-Gutachter sind f\u00fcr den Gesch\u00e4digten erstattungsf\u00e4hig! Nutzen Sie als Unfallgesch\u00e4digter die Rechtsberatung und die Vertretung durch einen Fachanwalt f\u00fcr Verkehrsrecht. Die Kosten f\u00fcr die anwaltliche Hilfe zahlt die Versicherung des Unfallverursachers.<\/p>\n Kfz-Sachverst\u00e4ndiger Fachmann<\/p>\n Als freier Kfz-Gutachter vertreten wir Ihre Interessen. Sie erreichen unsere Kfz-Gutachter rund um die Uhr \u00fcber unsere Webseite\u00a0https:\/\/www.kfz-gutachter-fachmann.de\/<\/a>\u00a0oder telefonisch unter 0800 6600 9900.<\/p>\n Kfz-Sachverst\u00e4ndiger Fachmann ist Ihr T\u00dcV zertifizierter Gutachter in der N\u00e4he.<\/p>\n Kfz-Gutachter Fachmann Kfz-Gutachter Fachmann Kfz-Gutachter Fachmann, Kfz-Gutachter Fachmann info@kfz-schadenexperte.de<\/a> Tel.<\/b>\u00a0089 \/ 92136751<\/a><\/p>\n
\nWir haben 10 Tipps f\u00fcr Sie zusammengestellt.<\/p>\n1. Verst\u00e4ndigen Sie die Polizei!<\/h3>\n
2. Nehmen Sie die Kontaktdaten aller Unfallbeteiligten auf!<\/h3>\n
\n
3. Erstellen Sie Fotos!<\/h3>\n
4. Beschreiben Sie den Unfallhergang!<\/h3>\n
5. Dokumentieren Sie die Aussagen von Zeugen!<\/h3>\n
6. Lassen Sie ein Schuldeingest\u00e4ndnis unterschreiben!<\/h3>\n
7. Informieren Sie Ihre Versicherung!<\/h3>\n
\nAuch als Gesch\u00e4digter sollten Sie Ihrer Versicherung schnellstens Bescheid geben. Vor allem, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig bewiesen ist, wird der Unfallgegner versuchen, Leistungen Ihrer Haftpflichtversicherung in Anspruch zu nehmen.<\/p>\n8. Nutzen Sie das Expertenwissen eines Kfz-Gutachters!<\/h3>\n
9. W\u00e4hlen Sie als Gesch\u00e4digter den Unfallgutachter selbst!<\/h3>\n
\nWenn Sie selbst einen Unfall verursacht haben, wird ein Kfz-Sachverst\u00e4ndiger durch Ihren Versicherer beauftragt. Sollten Sie mit seinem Gutachten nicht einverstanden sein, k\u00f6nnen Sie auf eigene Kosten einen Auftrag an einen Sachverst\u00e4ndigen erteilen.<\/p>\n10. Lassen Sie sich von einem Fachanwalt vertreten!<\/h3>\n
\n
\nPoppenreuther Str. 24 A
\n90419 N\u00fcrnberg<\/p>\n
\nRadlkoferstr. 2
\n81373 M\u00fcnchen<\/p>\n
\nHeilbronner Stra\u00dfe 150,
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\nPoststr. 2-4
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\nhttps:\/\/www.kfz-gutachter-fachmann.de\/<\/a><\/p>\n