{"id":126845,"date":"2021-07-19T22:32:41","date_gmt":"2021-07-19T20:32:41","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/?p=126845"},"modified":"2021-07-19T22:32:41","modified_gmt":"2021-07-19T20:32:41","slug":"dieselgate-2-0-der-volkswagen-ag-vw-passat-von-2017-mit-vierzylinder-dieselmotor-des-typs-ea288-manipuliert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/126845\/dieselgate-2-0-der-volkswagen-ag-vw-passat-von-2017-mit-vierzylinder-dieselmotor-des-typs-ea288-manipuliert\/","title":{"rendered":"Dieselgate 2.0 der Volkswagen AG: VW Passat von 2017 mit Vierzylinder-Dieselmotor des Typs EA288 manipuliert!"},"content":{"rendered":"
M\u00f6nchengladbach (ots)<\/p>\n
Ein gesch\u00e4digter Verbraucher erh\u00e4lt im Dieselabgasskandal der Volkswagen AG f\u00fcr die Manipulation an einem VW Passat 2.0 TDI mit dem Motor vom Typ EA288 der Euro-Norm 6 Schadenersatz fast in H\u00f6he des Kaufpreises!<\/p>\n
Dieselgate 2.0 nimmt weiterhin an Fahrt auf. Immer mehr Gerichte in ganz Deutschland verurteilen die Volkswagen AG wegen vors\u00e4tzlicher sittenwidriger Sch\u00e4digung nun auch zu Schadenersatz f\u00fcr die Abgasmanipulationen an den Vierzylinder-Dieseln des Typs EA288 (Abgasnorm Euro 6), der millionenfach \u00fcber s\u00e4mtliche Baureihen und Marken der Volkswagen AG hinweg eingesetzt wird.<\/p>\n
Jetzt hat das Landgericht Bielefeld (Az.: 8 O 440\/20) ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil gesprochen. Es hat die Volkswagen AG verurteilt, an den Kl\u00e4ger 25.622,11 Euro nebst Zinsen in H\u00f6he von f\u00fcnf Prozent \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 9. Dezember 2020 Zug um Zug gegen \u00dcbergabe und \u00dcbereignung des Fahrzeuges VW Passat 2.0 TDI zu zahlen. Dar\u00fcber hinaus muss die Volkswagen AG an den Kl\u00e4ger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in H\u00f6he von 1.324,60 Euro nebst Zinsen in H\u00f6he von f\u00fcnf Prozentpunkten \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 2. Februar 2021 leisten und die Kosten des Rechtsstreits tragen.<\/p>\n
„Der Kl\u00e4ger hatte den VW Passat am 14. Juli 2017 als Neuwagen zum Preis von 29.615 Euro erworben. In dem Fahrzeug ist ein Motor vom Typ EA288 der Euro-Norm 6 mit NOx-Speicherkatalysator (NSK) verbaut. Es ist auch ein sogenanntes Thermofenster vorhanden. Das Fahrzeug verf\u00fcgt \u00fcber eine Fahrkurvenerkennung. Mit dieser Funktion kann das Fahrzeug erkennen, ob es sich auf dem Pr\u00fcfstand befindet. Die Beklagte ist Herstellerin des Fahrzeugs und des Motors. Der aktuelle Kilometerstand betr\u00e4gt 40.448 Kilometer“, sagt der M\u00f6nchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschlie\u00dflich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde und hat das verbraucherfreundliche Urteil vor dem Landgericht Bielefeld erstritten.<\/p>\n
Durch die Fahrkurvenerkennung schaltet das Fahrzeug zwischen zwei Betriebsmodi um. Der Kl\u00e4ger habe laut Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung schl\u00fcssig vorgetragen, dass durch das Umschalten der Schadstoffaussto\u00df bei normalem Betrieb auf der Stra\u00dfe um ein Vielfaches h\u00f6her sei als auf dem Pr\u00fcfstand. Die Fahrkurvenerkennung werde insofern dazu genutzt, um die erforderlichen Werte auf dem Pr\u00fcfstand einzuhalten. Das Gericht betont in dem Zusammenhang: „Soweit die Beklagte sich darauf beruft, dass diese Funktion lediglich daf\u00fcr genutzt werde, dass die Messergebnisse nicht verf\u00e4lscht werden und diese nicht dazu ben\u00f6tigt werde, die Grenzwerte einzuhalten, dringt sie damit nicht durch.“<\/p>\n
Das bedeutet: „Die Ausf\u00fchrungen der Beklagten, dass diese Funktion nicht zur Einhaltung der Grenzwerte ben\u00f6tigt werde, seien laut Gericht insofern auch nicht nachvollziehbar. Das Gericht geht davon aus, dass eine unterschiedliche NSK-Ansteuerung durchaus Auswirkung auf den Motor und seiner Umwelteinfl\u00fcsse haben wird. Weshalb h\u00e4tte die Beklagte diese Funktion ansonsten entwickeln und implementieren sollen. Hiervon ist insbesondere auszugehen, da die Erkl\u00e4rung der Beklagten, die Funktion sei lediglich zur Verhinderung von verf\u00e4lschten Messergebnissen vorhanden, nicht \u00fcberzeugt“, fasst Dieselanwalt Dr. Gerrit W. Hartung zusammen.<\/p>\n
Dr. Hartung sagt weiter: „Das neuerliche Urteil zeigt, dass das VW-Dieselgate 2.0 noch am Anfang steht, w\u00e4hrend Dieselgate 1.0 zus\u00e4tzlich auch noch lange nicht erledigt ist. Mehr und mehr Gerichte verurteilen die Volkswagen AG f\u00fcr die Manipulationen am vermeintlich sauberen EA288 wegen der vors\u00e4tzlicher sittenwidriger Sch\u00e4digung nach \u00a7 826 BGB und sprechen den Gesch\u00e4digten hohe Schadensersatzzahlungen zu. Der Weg zu einer wirtschaftlich guten L\u00f6sung f\u00fcr Dieselfahrer im Dieselgate 2.0 f\u00fchrt also nur \u00fcber die Gerichte!“ Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter www.hartung-rechtsanwaelte.de\/vw-dieselskandal-ea288 frei zug\u00e4nglich.<\/p>\n
Pressekontakt:<\/p>\n
Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
\nDr. Gerrit W. Hartung
\nHumboldtstra\u00dfe 63
\n41061 M\u00f6nchengladbach
\nTelefon: 02161 68456-0
\nE-Mail: kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
\nInternet: www.hartung-rechtsanwaelte.de<\/p>\n
Original-Content von: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n
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