{"id":126878,"date":"2021-07-22T17:56:43","date_gmt":"2021-07-22T15:56:43","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/?p=126878"},"modified":"2021-07-22T17:56:43","modified_gmt":"2021-07-22T15:56:43","slug":"dieselabgasskandal-der-daimler-ag-einzel-betrugshaftungsklage-besser-als-musterfeststellungsklage","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/126878\/dieselabgasskandal-der-daimler-ag-einzel-betrugshaftungsklage-besser-als-musterfeststellungsklage\/","title":{"rendered":"Dieselabgasskandal der Daimler AG: Einzel-Betrugshaftungsklage besser als Musterfeststellungsklage"},"content":{"rendered":"

M\u00f6nchengladbach (ots) – Der Bundesverband der deutschen Verbraucherzentrale strengt eine Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG an. Es geht um Schadensersatz bei Mercedes GLC- und GLK-Fahrzeugen mit dem Motortyp OM651. Dieselanwalt Dr. Gerrit W. Hartung r\u00e4t gesch\u00e4digten Verbrauchern hingegen zum Weg der Einzel-Betrugshaftungsklage f\u00fcr eine hohe Kompensation im Dieselabgasskandal.<\/p>\n

Der Bundesverband der deutschen Verbraucherzentrale (vzbv) will eine sogenannte Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG vor dem Oberlandesgericht Stuttgart wegen unzul\u00e4ssiger Abschalteinrichtungen auf den Weg bringen. Das Gericht soll die Voraussetzungen f\u00fcr Schadensersatz bei Mercedes-Benz-GLC- und GLK-Fahrzeugen mit dem Motortyp OM651 pr\u00fcfen. Laut Verbraucherzentrale geht es hier um rund 50.000 Autos, die einen offiziellen R\u00fcckruf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) erhalten haben.<\/p>\n

„Der vzbv geht davon aus, dass mit der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG Verbraucherinnen und Verbraucher Schadensersatz verlangen k\u00f6nnen. M\u00f6gliche Betroffene erhalten Gewissheit dar\u00fcber, ob die Daimler AG in mehreren Fahrzeugmodellen absichtlich unzul\u00e4ssige Abschalteinrichtungen verbaut hat“, sagt Klaus M\u00fcller, Vorstand des vzbv, in einer Mitteilung. „Trotz beh\u00f6rdlicher R\u00fcckrufe bestreitet die Daimler AG bis heute, gezielt die Abgaswerte ihrer Fahrzeuge manipuliert zu haben. Das Oberlandesgericht Stuttgart soll dies nun feststellen. F\u00fcr viele betroffene Verbraucher herrscht dann endlich Rechtsklarheit.“<\/p>\n

„Das klingt zun\u00e4chst nach einer interessanten L\u00f6sung f\u00fcr betroffene Verbraucher im Dieselabgasskandal. Aber die Sammelklage bedeutet nicht, dass gesch\u00e4digte Verbraucher im Dieselabgasskandal individuell entsch\u00e4digt werden. Vielmehr steht zu erwarten, dass ihnen ein allgemein verhandelter Schadensersatz zugesprochen wird, der ihrem individuellen Sachverhalt nicht zwingend gerecht wird“, sagt der M\u00f6nchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de<\/a>). Die Kanzlei befasst sich ausschlie\u00dflich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.<\/p>\n

Der Bundesverband der deutschen Verbraucherzentrale begr\u00fcndet die Musterfeststellungsklage damit, dass bislang eine einheitliche Linie zu den Schadensersatzanspr\u00fcchen gegen Daimler fehle und es nur Einzelklagen gegen den Hersteller gegeben habe. Der Erfolg h\u00e4nge stark davon ab, wie die Betroffenen ihren Fall vor Gericht schilderten.<\/p>\n

Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung sieht das anders und weist daher auf den Weg der Einzel-Betrugshaftungsklage hin. „Die deutschen Gerichten urteilen immer wieder sehr verbraucherfreundlich und sprechen den Gesch\u00e4digten hohe Kompensationen bei Dieselverfahren zu. Die Zahl der erfolgreichen Verfahren gegen die Daimler AG und andere Hersteller steigt mehr oder weniger t\u00e4glich. Gesch\u00e4digte Verbraucher erhalten den Kaufpreis zuz\u00fcglich deliktischer Verzugszinsen und m\u00fcssen sich nur eine Nutzungsentsch\u00e4digung anrechnen lassen. Dies setzen wir regelm\u00e4\u00dfig durch. Es ist zu bezweifeln, dass diese Summen auch bei Sammelklagen m\u00f6glich sind.“ Gerade zu den Mercedes-Benz-Modellen GLC und GLK mit dem Motortyp OM651 gebe es eine Vielzahl verbraucherfreundlicher Urteile. Diese Chance sollten Halter nutzen. Die Bandbreite der Urteile zeigt, dass der Weg \u00fcber die Gerichte im Daimler-Abgasskandal der k\u00fcrzeste Weg zu einer finanziellen Kompensation f\u00fcr gesch\u00e4digte Verbraucher ist!<\/p>\n

Pressekontakt:<\/p>\n

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
\nDr. Gerrit W. Hartung
\nHumboldtstra\u00dfe 63
\n41061 M\u00f6nchengladbach
\nTelefon: 02161 68456-0
\nE-Mail:
kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de<\/a>
\nInternet:
www.hartung-rechtsanwaelte.de<\/a><\/p>\n

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