{"id":127496,"date":"2021-09-09T11:50:13","date_gmt":"2021-09-09T09:50:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/?p=127496"},"modified":"2021-09-09T11:50:13","modified_gmt":"2021-09-09T09:50:13","slug":"viele-unfaelle-durch-riskantes-ueberholen-im-zweifel-nie","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/127496\/viele-unfaelle-durch-riskantes-ueberholen-im-zweifel-nie\/","title":{"rendered":"Viele Unf\u00e4lle durch riskantes \u00dcberholen: Im Zweifel nie!"},"content":{"rendered":"
Stuttgart (ots)<\/span><\/p>\n Riskante \u00dcberholman\u00f6ver waren im Jahr 2020 die Ursache von Verkehrsunf\u00e4llen, bei denen mehr als 16.000 Personen verletzt und 277 get\u00f6tet wurden. Oft waren dabei Fehleinsch\u00e4tzungen, Fahrl\u00e4ssigkeit und Leichtsinn im Spiel. Im Jahr 2020 starb knapp ein Drittel aller auf deutschen Landstra\u00dfen get\u00f6teten Menschen bei einem Unfall mit dem Gegenverkehr. Die Sachverst\u00e4ndigen von DEKRA erinnern daran, beim \u00dcberholen unter allen Umst\u00e4nden die zentrale Regel zu beherzigen: „Im Zweifel nie!“<\/p>\n „Wer zum \u00dcberholen ansetzt, muss wissen: \u00dcberholen darf er nur, wenn w\u00e4hrend des gesamten \u00dcberholvorgangs jede Behinderung oder Gef\u00e4hrdung anderer sicher ausgeschlossen ist“, sagt Stefanie Ritter, Unfallforscherin bei DEKRA, mit Verweis auf Paragraf 5 der Stra\u00dfenverkehrs-Ordnung. \u00dcberholende m\u00fcssen zudem deutlich schneller fahren als die zu \u00dcberholenden, und sie d\u00fcrfen ein bestehendes Tempolimit nicht \u00fcberschreiten.<\/p>\n „Klar ist auch: \u00dcberholt werden darf nur dort, wo es erlaubt ist. Also nicht im Geltungsbereich von \u00dcberholverbotsschildern“, betont die Unfallforscherin. „Eine durchgezogene wei\u00dfe Linie zwischen den Fahrstreifen darf nicht \u00fcberfahren werden, auch nicht teilweise.“ Ebenso ist das \u00dcberholen im Bereich von Fu\u00dfg\u00e4nger\u00fcberwegen und Zebrastreifen tabu.<\/p>\n Hinzu kommt: Wer sicher \u00fcberholen will, braucht Talent als Multi-Tasker. „Bevor ich ausschere, muss ich nach hinten schauen und pr\u00fcfen, ob nicht schon ein nachfolgendes Fahrzeug zum \u00dcberholen angesetzt und Vorrang hat“, erkl\u00e4rt Ritter. „Gleichzeitig muss ich die Strecke vor mir genau im Blick behalten: Ist sie frei von Gegenverkehr? Kann ich sie voll einsehen? Wie verhalten sich die zu \u00dcberholenden? Ist die freie Strecke zum \u00dcberholen lang genug? Au\u00dferdem darf ich nicht vergessen zu blinken.“<\/p>\n Untersch\u00e4tzt wird oft, wie viel Strecke man zum \u00dcberholen braucht. „Vielen ist nicht bewusst, dass insgesamt ungef\u00e4hr doppelt so viel Strecke ben\u00f6tigt wird wie f\u00fcr den reinen \u00dcberholvorgang“, erkl\u00e4rt Ritter. „Man muss sich klar machen, dass Gegenverkehr jederzeit m\u00f6glich ist, dass Sicherheitsabst\u00e4nde einzuhalten sind und dass auf Landstra\u00dfen ein Tempolimit von 100 km\/h gilt. Zum \u00dcberholen eines 60 km\/h fahrenden Lkw braucht man dort von \u00dcberholbeginn an eine freie Strecke von knapp 600 Metern.“<\/p>\n Diese Tatsache und die hohen Fahrgeschwindigkeiten machen das \u00dcberholen auf Landstra\u00dfen so gef\u00e4hrlich. Riskante \u00dcberholman\u00f6ver sind hier die zweith\u00e4ufigste Ursache von t\u00f6dlichen Unf\u00e4llen. „Schon beim geringsten Zweifel darf unter keinen Umst\u00e4nden \u00fcberholt werden“, betont Ritter. „Das gilt ohne Ausnahme, wenn Kurven oder Kuppen die Sicht nehmen oder im Bereich von Kreuzungen und Einm\u00fcndungen.“ Auch vom „Kolonnenspringen“ r\u00e4t die Unfallforscherin dringend ab. „Damit bringt man nicht nur sich, sondern auch andere in Gefahr. Der geringe Zeitgewinn ist es nicht wert, sich auf lebensgef\u00e4hrliche Man\u00f6ver einzulassen.“<\/p>\n Beim Wiedereinscheren muss zum \u00fcberholten Fahrzeug gen\u00fcgend Abstand gehalten werden. Es darf nicht geschnitten oder zum Abbremsen gen\u00f6tigt werden. F\u00fcr Fahrzeuge, die \u00fcberholt werden, wiederum gilt: Sie d\u00fcrfen w\u00e4hrend eines \u00dcberholvorgangs nicht beschleunigen und m\u00fcssen einem \u00dcberholenden das Einscheren erm\u00f6glichen. Hier ist gegenseitige R\u00fccksichtnahme gefragt.<\/p>\n Gr\u00f6\u00dfte Vorsicht ist beim \u00dcberholen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen geboten. Vor allem dann, wenn deren Blinkleuchten verschmutzt oder durch Arbeitsger\u00e4te verdeckt und f\u00fcr den nachfolgenden Verkehr nicht erkennbar sind; ein Traktor k\u00f6nnte somit „unangek\u00fcndigt“ abbiegen. Und manchmal wird es durch \u00fcberbreite oder beladene Fahrzeuge auf schmalen Stra\u00dfen so eng, dass zum \u00dcberholen nicht gen\u00fcgend Sicherheitsabstand bleibt.<\/p>\n Wichtig auch: Radfahrer, Kraftr\u00e4der und andere einspurige Fahrzeuge d\u00fcrfen innerorts nur mit mindestens 1,5 Meter, au\u00dferorts mit 2 Meter Abstand \u00fcberholt werden, wobei sich die gr\u00f6\u00dfere Distanz bei Kindern auch innerorts empfiehlt. Beim Vorbeifahren an wartenden Linien- und Schulbussen sind ebenfalls 2 Meter Mindestabstand zu halten. Beim Heranfahren von Bussen an Haltestellen mit eingeschaltetem Warnblinker besteht \u00dcberholverbot. Haltende Bussen mit eingeschaltetem Warnblinker d\u00fcrfen nur in Schritttempo passiert werden.<\/p>\n Und was gilt auf der Autobahn? „Vielen ist offenbar nicht bewusst, dass sie nach dem \u00dcberholen wieder auf die rechte Spur wechseln m\u00fcssen, denn auch hier gilt das Rechtsfahrgebot“, sagt Ritter. Eine Faustregel besagt: Kann man bis zum n\u00e4chsten \u00dcberholen auf der rechten Spur l\u00e4nger als 20 Sekunden fahren, muss man sie auch nutzen. Rechts zu \u00fcberholen ist auf Autobahnen in der Regel untersagt. Ausnahmen gelten f\u00fcr Beschleunigungs- und Verz\u00f6gerungsstreifen. Ebenso f\u00fcr Kolonnen bis Tempo 80 km\/h, wenn es auf dem rechten Fahrstreifen maximal 20 km\/h schneller vorangeht als links.<\/p>\n Pressekontakt:<\/p>\n DEKRA e.V.Hohes Risiko auf Landstra\u00dfen
\nBei geringster Unsicherheit aufs \u00dcberholen verzichten
\nBen\u00f6tigte Strecke wird oft untersch\u00e4tzt<\/h2>\nStrecke frei und voll einsehbar?<\/h2>\n
\u00dcberholte d\u00fcrfen nicht schneller werden<\/h2>\n
Rechtsfahrgebot auf Autobahnen<\/h2>\n
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