{"id":127646,"date":"2021-09-16T19:50:08","date_gmt":"2021-09-16T17:50:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/?p=127646"},"modified":"2021-09-16T19:50:08","modified_gmt":"2021-09-16T17:50:08","slug":"der-neue-bussgeldkatalog-wird-wieder-verschoben-das-halten-die-verschiedenen-organisationen-vom-geplanten-bussgeldkatalog","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/127646\/der-neue-bussgeldkatalog-wird-wieder-verschoben-das-halten-die-verschiedenen-organisationen-vom-geplanten-bussgeldkatalog\/","title":{"rendered":"Der neue Bu\u00dfgeldkatalog wird wieder verschoben Das halten die verschiedenen Organisationen vom geplanten Bu\u00dfgeldkatalog"},"content":{"rendered":"
Berlin (ots)<\/span><\/p>\n Nachdem die StVO-Novelle letztes Jahr aufgrund eines Formfehlers gescheitert war, sollte der Bundesrat am 17. September 2021 \u00fcber die neue Version abstimmen. Trotz der Ank\u00fcndigungen der Politik ist dies nicht der Fall. Der Grund daf\u00fcr ist das Eingreifen des CDU\/CSU-gef\u00fchrten Bundesverkehrsministeriums. Dieses hatte wohl Sorge, dass das Vorantreiben des versch\u00e4rften Bu\u00dfgeldkataloges durch das Ministerium wahltaktisch ung\u00fcnstig wahrgenommen wird. Daher muss nun der Verkehrsausschuss den Entwurf vorab verabschieden. Das wirkt befremdlich, da sich die L\u00e4nder im Vorfeld einig waren und der Neufassung zustimmen wollten. Der Verkehrsausschuss wird den Beschluss daher vermutlich durchwinken. So kann der Bundesrat den neuen Bu\u00dfgeldkatalog in der n\u00e4chsten Sitzung nach der Wahl beschlie\u00dfen. Von Verb\u00e4nden und Vereinen gab es vorab viele Stellungnahmen zum neuen Bu\u00dfgeldkatalog. Wer dabei welche Positionen vertritt, erkl\u00e4rt die Berliner CODUKA GmbH – Betreiber des Portals www.geblitzt.de.<\/p>\n Stellungnahmen der Interessenverb\u00e4nde<\/p>\n Schon bei den Geschwindigkeits\u00fcberschreitungen scheiden sich die Geister in den unterschiedlichen Organisationen. W\u00e4hrend der ADAC, der Bundesverband G\u00fcterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) sowie der Deutsche St\u00e4dtetag die neuen Sanktionen bei Tempo\u00fcberschreitungen begr\u00fc\u00dfen, sind die Vertreter der Radfahrer und Umweltverb\u00e4nde, wie beispielsweise der ADFC oder der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV), eher entt\u00e4uscht und fordern fr\u00fcher greifende Fahrverbote.<\/p>\n Die Deutsche Polizeigewerkschaft sowie die Gewerkschaft der Polizei haben eine dritte Perspektive. Beide Gewerkschaften sind f\u00fcr fr\u00fchere Fahrverbote, sehen aber einen generellen \u00c4nderungsbedarf des Bu\u00dfgeldkataloges. Die Gewerkschaft der Polizei fordert sogar die Anpassung der Bu\u00dfgelder an ein internationales Niveau.<\/p>\n „Grunds\u00e4tzlich hat man das Gef\u00fchl, als handle es sich beim neuen Bu\u00dfgeldkatalog um Flickschusterei“, sagt Jan Ginhold, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und Betreiber von Geblitzt.de.<\/p>\n Ein Beispiel daf\u00fcr ist die vom Fachverband Fu\u00dfverkehr Deutschland angebrachte Kritik, warum das Befahren oder Halten auf dem Geh- oder Radweg geringer sanktioniert wird, wenn ein entsprechendes Verkehrszeichen angebracht ist.<\/p>\n Dar\u00fcber hinaus kritisieren sowohl die Deutsche Polizeigewerkschaft als auch der Deutsche Verkehrssicherheitsrat, dass die Sanktionen f\u00fcr E-Scooter nicht versch\u00e4rft werden. So zahlen Verkehrsteilnehmer k\u00fcnftig 55 statt 10 Euro, wenn sie vorschriftswidrig Gehwege, linksseitig Radwege, Verkehrsinseln oder Gr\u00fcnanlagen befahren. F\u00fcr E-Scooter gilt dies jedoch nicht. Die Sanktionen f\u00fcr Elektrokleinstfahrzeuge, zu denen auch E-Scooter geh\u00f6ren, sind separat im Bu\u00dfgeldkatalog unter der Nr. 238 BKatV zu finden. Dort hat die Politik aber nichts ge\u00e4ndert.<\/p>\n „Anhand der Kritik deutet sich an, dass der Bu\u00dfgeldkatalog nicht vorausschauend angepasst wurde. Die Probleme, die E-Scooter in den St\u00e4dten bereiten, wurden nicht angegangen. Anstatt die Bu\u00dfgelder im Allgemeinen nur zu erh\u00f6hen, h\u00e4tte man in Sachen E-Scooter doch ein Eingreifen erwartet“, so Ginhold dazu.<\/p>\n Positionen zu Park- und Halteverboten<\/p>\n Bei den Park- und Halteverboten sind sich die Interessenverb\u00e4nde ebenfalls nicht einig. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC), der Verbund Service und Fahrrad (VSF) sowie der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) begr\u00fc\u00dfen die neuen h\u00f6heren Sanktionen, die beim Parken und Halten auf Geh- und Radwegen sowie in zweiter Reihe k\u00fcnftig f\u00e4llig werden, uneingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n Etwas differenzierter sehen dies die anderen Verb\u00e4nde. W\u00e4hrend der ADAC kritisiert, dass die Regelungen \u00fcberzogen sind und die Punkte nicht in die Systematik passen, gehen andere Verb\u00e4nde weiter in ihrer Kritik. Der Bundesverband G\u00fcterkraftverkehr Logistik und Entsorgung fragt sich, wie k\u00fcnftig Versorgung und Lieferungen sichergestellt werden, und fordert Ausnahmeregelungen. So argumentieren auch der Bundesverband Paket und Expresslogistik e. V. (BIEK) sowie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), dass gewerbliche Verkehrsteilnehmer h\u00e4ufig keine andere M\u00f6glichkeit h\u00e4tten, und stellen die Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit der Sanktionen infrage. Der Bundesverband Spedition und Logistik bekr\u00e4ftigt ebenfalls das Fehlen von Alternativen in St\u00e4dten. Er ist zudem der Meinung, dass eine Folgenabsch\u00e4tzung vorab geholfen h\u00e4tte, dies zu erkennen, da auch der Online-Handel stetig w\u00e4chst. Insgesamt sind sich alle einig: Der Konflikt wird auf dem R\u00fccken der Handwerker und Lieferanten ausgetragen.<\/p>\n Ginhold dazu: „Die Kritik der Verb\u00e4nde ist in diesem Punkt nachvollziehbar. L\u00f6sungsans\u00e4tze f\u00fcr den Lieferverkehr und Online-Handel wurden von der Politik vergessen. Ein ganzheitlicher Ansatz f\u00fcr den Verkehr fehlt. Es wird nur an einzelnen Stellschrauben gedreht. Wir brauchen aber zukunftsf\u00e4hige L\u00f6sungen f\u00fcr alle Verkehrsteilnehmer. Im Zuge der Diskussion um die Park- und Halteverst\u00f6\u00dfe haben wir von Geblitzt.de beschlossen, k\u00fcnftig auch diese Verst\u00f6\u00dfe zu bearbeiten. Mit Inkrafttreten des neuen Bu\u00dfgeldkataloges k\u00f6nnen sich Verkehrsteilnehmer, denen vorgeworfen ein Bu\u00dfgeld wegen Parken oder Halten auf einem Geh- oder Radweg droht, an uns wenden und den Vorwurf von unseren Partneranw\u00e4lten pr\u00fcfen lassen.“<\/p>\n Sicherheitsabst\u00e4nde<\/p>\n Viel zu gering seien die neuen Sanktionen bez\u00fcglich der Sicherheitsabst\u00e4nde, findet beispielsweise der ADFC. Die Deutsche Polizeigewerkschaft, der Deutsche Verkehrssicherheitsrat, der Verkehrsclub Deutschland e. V. (VCD), der Verbund Service und Fahrrad (VSF) sowie Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) schlie\u00dfen sich dem an. Ein fester Mindestabstand sei nicht notwendig gewesen, meint hingegen der Bundesverband G\u00fcterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL).<\/p>\n Weiterhin w\u00fcnschen sich sowohl die Deutsche Polizeigewerkschaft als auch der Deutsche Verkehrssicherheitsrat bei sogenannten „Dooring-Verst\u00f6\u00dfen“, also der Gef\u00e4hrdung von Radfahrern durch das T\u00fcraufrei\u00dfen, ein h\u00f6heres und angemessenes Bu\u00dfgeld, um der Gefahr gerecht zu werden.<\/p>\n Verwarngelder<\/p>\n Grunds\u00e4tzlich unterscheidet man im Verkehrsrecht zwischen Verwarngeld und Bu\u00dfgeld. Bei geringf\u00fcgigen Ordnungswidrigkeiten kann die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde ein Verwarngeld von f\u00fcnf bis 55 Euro ansetzen. Bei den Verwarngeldern kommt hinzu, dass die Fahrereigenschaft keine Rolle spielt. Ist die zu zahlende Summe h\u00f6her, handelt es sich um ein Bu\u00dfgeld und es entsteht eine zus\u00e4tzliche Bearbeitungsgeb\u00fchr von 25 Euro plus Auslagen. Im neuen Bu\u00dfgeldkatalog wird bereits ab einer \u00dcberschreitung von 16 bis 20 km\/h ein Bu\u00dfgeld f\u00e4llig und kein Verwarngeld mehr wie bisher.<\/p>\n Sowohl der Deutsche St\u00e4dterat als auch der ADAC wollen, dass die Grenzen f\u00fcr Verwarngelder erh\u00f6ht werden. Die Motive daf\u00fcr fallen aber ganz unterschiedlich aus.<\/p>\n Laut dem Deutschen St\u00e4dtetag werde die Zahl der Bu\u00dfgelder steigen. Zudem erwartet er, dass die neuen niedrigen Sanktionen weiterhin wenig Anreiz bieten, sich an die Vorschriften zu halten. Im Fall der Halte- und Parkverst\u00f6\u00dfe m\u00fcsse zuk\u00fcnftig mit dem Vorwurf der Behinderung und Gef\u00e4hrdung auch der Fahrer ermittelt werden. Daher rechnet der Deutsche St\u00e4dtetag mit einem erheblichen Mehraufwand in der Fallbearbeitung und einer Steigerung des Personalbedarfs.<\/p>\n „Der Bundesrat rechnet im Gegensatz zum Deutschen St\u00e4dtetag nicht mit h\u00f6heren Kosten durch den neuen Bu\u00dfgeldkatalog. Offensichtlich ist aber, dass wenn es k\u00fcnftig zu weniger Verwarnungen undmehr Bu\u00dfgeldverfahren kommt, so wie es der Deutsche St\u00e4dtetag erwartet, der Aufwand steigt. Beh\u00f6rdenmitarbeiter m\u00fcssen in jedem Bu\u00dfgeldverfahren die Fahrereigenschaft mithilfe von Meldestellen feststellen. Es m\u00fcsste also definitiv Geld in die Hand genommen werden, um der Lage Herr zu werden. Wir k\u00f6nnen die Sorge des Deutschen St\u00e4dtetags daher nachvollziehen. Wir sehen t\u00e4glich, dass die Beh\u00f6rden und Gerichte schon jetzt bei den Bu\u00dfgeldverfahren nicht hinterherkommen. Auch hier wurde nicht zu Ende gedacht“, so Jan Ginhold.<\/p>\n Der ADAC hat eine etwas andere Herangehensweise und kritisiert, dass Betroffene k\u00fcnftig in Bu\u00dfgeldverfahren „gezwungen“ werden, was seitens des ADAC nicht nachvollziehbar ist. Zudem h\u00e4tten Betroffene Verwarnungsbescheide eher akzeptiert als Bu\u00dfgeldbescheide. Folglich k\u00f6nne dies zu h\u00f6heren Einspruchszahlen f\u00fchren und die Gerichte st\u00e4rker belasten.<\/p>\n „An der Forderung des ADAC wird sehr deutlich, wie jede Organisation ihre eigenen Interessen vertritt. Da der ADAC auch einer der gr\u00f6\u00dften Anbieter f\u00fcr Verkehrsrechtsschutzversicherungen in Deutschland ist und bei Verwarngeldern keine Kosten einer juristischen \u00dcberpr\u00fcfung \u00fcbernimmt, m\u00f6chte er nat\u00fcrlich, dass die Verwarngeldgrenze hochgesetzt wird, um m\u00f6glichst wenig Verfahren finanzieren zu m\u00fcssen“, erkl\u00e4rt Jan Ginhold. „So oder so k\u00f6nnen aber immer Fehler in Bu\u00dfgeldverfahren passieren, Betroffene sollten daher ihre Bu\u00dfgeldbescheide \u00fcberpr\u00fcfen lassen.“<\/p>\n Ob und wann der neue Bu\u00dfgeldkatalog in Kraft tritt, ist somit offen. Die Vermutung liegt allerdings nahe, dass der Bundestag bei der n\u00e4chsten Sitzung am 8. Oktober \u00fcber den Bu\u00dfgeldkatalog abstimmt.<\/p>\n Hilfe im Bu\u00dfgeldverfahren \u00fcber Geblitzt.de<\/p>\n Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit drei gro\u00dfen Anwaltskanzleien zusammen, deren Verkehrsrechtsanw\u00e4lte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen k\u00f6nnen sich sehen lassen. T\u00e4glich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten F\u00e4lle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die M\u00f6glichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Gesch\u00e4ftsmodell? Durch die Erl\u00f6se aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anw\u00e4lte der Partnerkanzleien ihre F\u00e4lle deutlich effizienter bearbeiten k\u00f6nnen. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-L\u00f6sungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung. Haben auch Sie einen Bu\u00dfgeldbescheid erhalten? Melden Sie sich auf www.geblitzt.de an.<\/p>\n Quelle: Stellungnahmen der Verb\u00e4nde<\/p>\n Pressekontakt:<\/p>\n CODUKA GmbH
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