{"id":129161,"date":"2021-11-15T16:47:32","date_gmt":"2021-11-15T15:47:32","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/?p=129161"},"modified":"2021-11-15T16:47:32","modified_gmt":"2021-11-15T15:47:32","slug":"oberlandesgericht-oldenburg-positioniert-sich-im-dieselabgasskandal-zum-restschadensersatz-nach-%c2%a7-852-bgb","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/129161\/oberlandesgericht-oldenburg-positioniert-sich-im-dieselabgasskandal-zum-restschadensersatz-nach-%c2%a7-852-bgb\/","title":{"rendered":"Oberlandesgericht Oldenburg positioniert sich im Dieselabgasskandal zum Restschadensersatz nach \u00a7 852 BGB"},"content":{"rendered":"
M\u00f6nchengladbach (ots)<\/span><\/p>\n Ein aktuelles Urteil vor dem Oberlandesgericht Oldenburg zeigt, dass im Dieselabgasskandal auch f\u00fcr Fahrzeuge \u00e4lteren Baujahrs noch Schadenersatz erstritten werden kann. Hintergrund sind die Regelungen zum Restschadensersatz nach \u00a7 852 BGB.<\/p>\n In den Dieselabgasskandal kommt weitere Bewegung. Denn nun ist es einmal mehr klargeworden, dass auch Haltern \u00e4lterer Fahrzeuge unter gewissen Umst\u00e4nden Schadenersatz zusteht. Hintergrund sind die Reglungen zu Anspr\u00fcchen aus \u00a7 852 BGB im Rahmen eines „Restschadensersatzanspruchs“: „Nach dieser Bestimmung hat der Ersatzpflichtige selbst nach Verj\u00e4hrung des Schadenersatzanspruches nach den Vorschriften \u00fcber die ungerechtfertigte Bereicherung herauszugeben, was er durch die unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten erlangt hat. Zu ber\u00fccksichtigen ist insoweit, dass der Anspruch aus \u00a7 852 BGB weiterhin ein deliktischer Schadensersatzanspruch ist“, erkl\u00e4rt der M\u00f6nchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschlie\u00dflich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.<\/p>\n In dem Rahmen m\u00fcssen die von Autoherstellern erschlichenen finanziellen Vorteile an die Gesch\u00e4digten zur\u00fcckgegeben werden, und die Verj\u00e4hrung tritt fr\u00fchestens nach zehn Jahren ab Kauf ein. Nachdem der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 25. Mai 2020 bereits deliktische Anspr\u00fcche zugesprochen hat, stehen die Schadensersatzanspr\u00fcche den gesch\u00e4digten Dieselk\u00e4ufern aus \u00a7 852 BGB in jedem Fall zu.<\/p>\n Das Oberlandesgericht Oldenburg hat diesen Anspruch auf Restschadensersatz nach \u00a7 852 BGB best\u00e4tigt (Urteil vom 29.10.2021, Az.: 6 U 94\/21 zu Az.: 6 O 2518\/20 Landgericht Osnabr\u00fcck). Auf die Berufung des Kl\u00e4gers wurde das erstinstanzliche Urteil unter Zur\u00fcckweisung des weitergehenden Rechtsmittels abge\u00e4ndert und die Volkswagen AG verurteilt, an den Kl\u00e4ger 21.334,11 Euro nebst Zinsen in H\u00f6he von f\u00fcnf Prozent \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26. Oktober 2020 zu zahlen.<\/p>\n „In dem streitgegenst\u00e4ndlichen Volkswagen ist der Motor EA189 verbaut, der mit einer unzul\u00e4ssigen Abschalteinrichtung in Form einer Umschaltlogik versehen ist. Die Motorsteuerungssoftware erkennt laut Oberlandesgericht Oldenburg, ob sich das Fahrzeug auf einem technischen Pr\u00fcfstand zur Ermittlung der Emissionswerte (Modus 1) oder im Stra\u00dfenverkehr (Modus 0) befindet. Die Software verringert auf dem Pr\u00fcfstand den Aussto\u00df von Stickoxid gegen\u00fcber dem normalen Fahrbetrieb; auf der Stra\u00dfe werden die ma\u00dfgeblichen gesetzlichen Grenzwerte nicht eingehalten“, sagt Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung. Der Kl\u00e4ger hatte das Fahrzeug im Jahr 2016 verkauft.<\/p>\n Dabei bezieht sich die Berufung auf die sekund\u00e4re Darlegungslast. „Deshalb obliege es der Beklagten, konkret vorzutragen, was sie aus dem Fahrzeugverkauf erlangt habe. Dazu habe die Beklagte indes nicht vorgetragen. F\u00fcr das erlangte Etwas sei darauf abzustellen, was die Beklagte rein tats\u00e4chlich aus dem Verkauf erlangt habe; es sei auf den erlangten Geldbetrag, und nicht auf den erzielten Gewinn abzustellen“, hei\u00dft es.<\/p>\n Der Vorteil an der Regelung nach \u00a7 852 BGB: Verbraucher k\u00f6nnen auch nach Eintritt der Verj\u00e4hrung gegen wirtschaftliche Bereicherung eines Konzerns zum Beispiel durch Betrug ihren Schadensersatzanspruch durchsetzen. Dabei haben Verbraucher bis zu zehn Jahre nach Aufdeckung der Sch\u00e4digung Zeit, sich rechtlich zu wehren – im VW-Abgasskandal w\u00e4re das bis mindestens 2025. \u00dcbrigens k\u00f6nnte die Verj\u00e4hrung im Februar 2021 von vorn beginnen. Dann befasst sich der BGH mit der Legalit\u00e4t des f\u00fcr den Motorentyp EA189 entwickelten Software-Updates, das VW betroffenen Fahrzeugen aufspielte. Dieses sollte die Fahrzeuge sauber machen. Doch es soll ebenfalls eine unzul\u00e4ssige Abschalteinrichtung enthalten. Aufgrund dessen bestehen daher neue M\u00f6glichkeiten f\u00fcr gesch\u00e4digte Verbraucher.<\/p>\n Das Dieselgate 2.0 bez\u00fcglich des VW-Nachfolgemotors des Typs EA288 der Abgasnorm Euro 6 hingegen ist auf keinen Fall von der etwaigen Verj\u00e4hrungsproblematik des VW-Vorg\u00e4ngermotors des Typs EA189 betroffen und somit noch lange nicht beendet. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Gerichte den gesch\u00e4digten Dieselk\u00e4ufern in den n\u00e4chsten Jahren zudem weitreichende Schadensersatzanspr\u00fcche zusprechen werden. Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die sehr vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter www.hartung-rechtsanwaelte.de\/vw-dieselskandal-ea288 frei zug\u00e4nglich.<\/p>\n Pressekontakt:<\/p>\n Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Original-Content von: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/span> <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" M\u00f6nchengladbach (ots) Ein aktuelles Urteil vor dem Oberlandesgericht Oldenburg zeigt, dass im Dieselabgasskandal auch f\u00fcr Fahrzeuge \u00e4lteren Baujahrs noch Schadenersatz erstritten werden kann. Hintergrund sind die Regelungen zum Restschadensersatz nach \u00a7 852 BGB. In den Dieselabgasskandal kommt weitere Bewegung. 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