{"id":130555,"date":"2021-12-13T11:53:20","date_gmt":"2021-12-13T10:53:20","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/?p=130555"},"modified":"2021-12-13T11:53:20","modified_gmt":"2021-12-13T10:53:20","slug":"wohnmobil-dieselabgasskandal-die-chancen-fuer-geschaedigte-verbraucher-sind-deutlich-gestiegen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/130555\/wohnmobil-dieselabgasskandal-die-chancen-fuer-geschaedigte-verbraucher-sind-deutlich-gestiegen\/","title":{"rendered":"Wohnmobil-Dieselabgasskandal: Die Chancen f\u00fcr gesch\u00e4digte Verbraucher sind deutlich gestiegen"},"content":{"rendered":"
M\u00f6nchengladbach (ots)<\/span><\/p>\n Wohn- und Reisemobile sind in Deutschland \u00e4u\u00dferst beliebt. Das Problem: Der Dieselabgasskandal betrifft mittlerweile auch Wohn- und Reisemobile. Die ersten positiven Urteile gegen Fiat Chrysler Automobiles (FCA) sind bereits ergangen, mehr und mehr Klagen folgen.<\/p>\n Es kann kaum noch Zweifel geben, dass auch bei Reise- und Wohnmobilen munter manipuliert worden ist, um die Emissionswerte zu f\u00e4lschen. Das betrifft sowohl Fahrzeuge der Hersteller CNH Industrial N.V. als auch Fiat Chrysler Automobiles (FCA), das seit dem 16. Januar 2021 durch die Fusion mit der Groupe PSA in der Stellantis N.V. aufgegangen ist. In vielen dieser Fahrzeuge sind manipulierte Motoren der Hersteller Fiat und Iveco verbaut. So hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im Dezember 2020 in einem Gutachten festgestellt, dass zwei Fiat-Reise- beziehungsweise Wohnmobile der Abgasnorm Euro 5 die zul\u00e4ssigen Werte f\u00fcr den Aussto\u00df von giftigen Stickoxiden „bei Weitem“ \u00fcbersteigen. Der Ducato 150 Multijet (Pilote G700G) beispielsweise \u00fcberschreitet den erlaubten Stickoxidgrenzwert im realen Fahrbetrieb um den Faktor 6,9, der Ducato 150 Multijet (Dethleffs T7150) um das 9,9-Fache.<\/p>\n Jetzt kommt Schwung in die Sache – und zwar im Sinne gesch\u00e4digter Verbraucher. Das Landgericht Saarbr\u00fccken beispielsweise hat mit Beschluss vom 23. Juli 2021 (Az. 12 O 18\/21) ein Sachverst\u00e4ndigengutachten in Auftrag gegeben. Der Hintergrund: An einem Wohnmobil Columbus 640E von Westfalia soll untersucht werden, ob die Abgasr\u00fcckf\u00fchrung etwa 22 Minuten nach dem Motorstart deaktiviert wird und auf diese Weise die gesetzlich vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte nur auf dem Pr\u00fcfstand und nicht im realen Stra\u00dfenbetrieb einh\u00e4lt, meldet die mit dem Fall betraute Rechtsanwaltskanzlei.<\/p>\n Und eine andere Kanzlei meldet aktuell eine Klage am Landgericht Duisburg gegen FCA Italy. Streitgegenst\u00e4ndlich ist das Wohnmobil T-CL 588 von Hymer, das der Kl\u00e4ger Ende 2014 f\u00fcr 69.845 Euro gekauft hat und in dem der Motor Multijet 2,3l mit 130 PS der Abgasnorm Euro 5b verbaut ist.<\/p>\n Dieser Motor war auch Gegenstand der Liste, die im Sommer 2020 den Wohnmobil-Dieselabgasskandal ausgel\u00f6st hatte. Damals hatten die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden in Deutschland, Italien und der Schweiz Razzien bei dem Autobauer Fiat Chrysler Automobiles (FCA) und seinem Schwesterkonzern CNH Industrial durchgef\u00fchrt. Es stand und steht der Vorwurf im Raum, dass der internationale Autobauer in einer ganzen Reihe von Modellen in den Jahren 2014 bis 2019 sollen unzul\u00e4ssige Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren mit den Abgasnormen Euro 5 und 6 verbaut haben soll.<\/p>\n „Die mittlerweile zahlreichen Gutachten, Klagen und verschiedene Urteile haben dem Dieselskandal bei Wohn- und Reisemobilen viel Aufmerksamkeit verschafft. Es kann kaum noch Zweifel geben, dass auch bei Reise- und Wohnmobilen munter manipuliert worden ist, um die Emissionswerte zu f\u00e4lschen. Eigent\u00fcmer sollten daher die M\u00f6glichkeit der Betrugshaftungsklage dringend pr\u00fcfen, um keine wirtschaftlichen Nachteile zu erleiden, sondern ihr Recht durchzusetzen und vern\u00fcnftige finanzielle Kompensationen aufgrund der hohen Kaufpreise zu erhalten. Die finanziellen Sch\u00e4den der Dieselk\u00e4ufer sind regelm\u00e4\u00dfig sehr hoch“, sagt der M\u00f6nchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschlie\u00dflich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde und hat bereits zahlreiche Klagen bei verschiedenen Landgerichten gegen die Hersteller von Reise- und Wohnmobilen eingereicht.<\/p>\n Pressekontakt:<\/p>\n