{"id":131700,"date":"2022-01-06T16:52:15","date_gmt":"2022-01-06T15:52:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/?p=131700"},"modified":"2022-01-06T16:52:15","modified_gmt":"2022-01-06T15:52:15","slug":"bescheinigung-fuer-zuzahlungsbefreiung-2022-schon-jetzt-bei-der-krankenkasse-beantragen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/131700\/bescheinigung-fuer-zuzahlungsbefreiung-2022-schon-jetzt-bei-der-krankenkasse-beantragen\/","title":{"rendered":"Bescheinigung f\u00fcr Zuzahlungsbefreiung 2022 schon jetzt bei der Krankenkasse beantragen"},"content":{"rendered":"
Berlin (ots) \/ Die 5,4 Millionen gesetzlich Krankenversicherten, die bislang von der Zuzahlung f\u00fcr rezeptpflichtige Medikamente befreit sind, k\u00f6nnen ebenso wie andere Anspruchsberechtigte ab sofort einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung f\u00fcr das Kalenderjahr 2022 bei ihrer jeweiligen Krankenkasse stellen.<\/strong><\/p>\n Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) alle Patientinnen und Patienten aufmerksam, die ein planbares Einkommen (z.B. eine monatliche Rente) haben und regelm\u00e4\u00dfige Zuzahlungen (z.B. auf Medikamente gegen chronische Krankheiten) erwarten. Die Befreiungsbescheinigung wird von der Krankenkasse nach Vorauszahlung der erwarteten Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze in H\u00f6he von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens ausgestellt, wobei auch Freibetr\u00e4ge angerechnet werden. Bei chronisch kranken Patientinnen und Patienten ist es nur ein Prozent. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sind immer zuzahlungsbefreit.<\/p>\n Das Gesundheitsportal www.aponet.de bietet mithilfe seines Zuzahlungsrechners eine schnelle und einfache M\u00f6glichkeit, die Belastungsgrenze f\u00fcr das laufende Jahr 2022 zu ermitteln. Ein Beispiel: Ein Ehepaar mit zwei minderj\u00e4hrigen Kindern hat zusammen ein monatliches Bruttoeinkommen von 5.000 Euro, also 60.000 Euro pro Jahr. Nach Abzug von Freibetr\u00e4gen f\u00fcr die Kinder von 16.776 Euro und f\u00fcr den Ehemann von 5.922 Euro ergibt sich ein zu ber\u00fccksichtigendes Jahreseinkommen von 37.302 Euro. Da die Ehefrau chronisch krank ist, muss die Familie bis zur Belastungsgrenze von einem Prozent zuzahlen (373,02 Euro), ist sonst jedoch komplett zuzahlungsbefreit. Die Befreiungsbescheinigung gilt zudem nicht nur in der Apotheke, sondern kann auch beim Arzt, in der Klinik oder Physiotherapie eine finanzielle Erleichterung sein. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln betr\u00e4gt die gesetzliche Zuzahlung zehn Prozent des Preises, mindestens aber f\u00fcnf Euro und h\u00f6chstens zehn Euro.<\/p>\n Weitere Informationen unter www.aponet.de\/zuzahlungsrechner<\/p>\n Pressekontakt:<\/p>\n Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 4000 4132, presse@abda.de<\/p>\n Christian Splett, Stellv. Pressesprecher, 030 4000 4137, c.splett@abda.de<\/p>\n Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverb\u00e4nde, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/span><\/p>\n
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