{"id":131928,"date":"2022-01-11T22:08:04","date_gmt":"2022-01-11T21:08:04","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/?p=131928"},"modified":"2022-01-11T22:08:04","modified_gmt":"2022-01-11T21:08:04","slug":"pruefung-von-fluessiggasanlagen-in-fahrzeugen-bekommt-neue-rechtsgrundlage-fuer-wohnmobile-und-wohnwagen-wird-eine-separate-pruefung-unabhaengig-von-der-hauptuntersuchung-verpflichtend","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/131928\/pruefung-von-fluessiggasanlagen-in-fahrzeugen-bekommt-neue-rechtsgrundlage-fuer-wohnmobile-und-wohnwagen-wird-eine-separate-pruefung-unabhaengig-von-der-hauptuntersuchung-verpflichtend\/","title":{"rendered":"Pr\u00fcfung von Fl\u00fcssiggasanlagen in Fahrzeugen bekommt neue Rechtsgrundlage F\u00fcr Wohnmobile und Wohnwagen wird eine separate Pr\u00fcfung unabh\u00e4ngig von der Hauptuntersuchung verpflichtend"},"content":{"rendered":"
Berlin (ots) <\/span>Zum 1. April 2022 streicht das Bundesverkehrsministerium (BMDV) die Pflicht zur Pr\u00fcfung von Fl\u00fcssiggasanlagen in Wohnmobilen aus der HU-Richtlinie.<\/strong> Zum 1. April 2022 streicht das Bundesministerium f\u00fcr Digitales und Verkehr (BMDV) die Pflicht zur Pr\u00fcfung von Fl\u00fcssiggasanlagen in Wohnmobilen aus der HU-Richtlinie. K\u00fcnftig ist sie als eine eigenst\u00e4ndige Pr\u00fcfung unabh\u00e4ngig von der Hauptuntersuchung (HU) verpflichtend – und zwar nicht nur f\u00fcr Wohnmobile, sondern auch f\u00fcr Wohnwagen. Das BMDV schafft damit eine verl\u00e4ssliche Rechtsgrundlage, die Unsicherheit beseitigt. Denn bereits seit Januar 2020 wurde die Bewertung der Fl\u00fcssiggasanlagenpr\u00fcfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 ausgesetzt. Damit entfiel bereits zu diesem Zeitpunkt die Pr\u00fcfung der Fl\u00fcssiggasanlage von Wohnmobilen innerhalb der HU.<\/p>\n Mit der neuen Rechtsgrundlage schafft das Bundesverkehrsministerium Klarheit und nimmt die Pr\u00fcfung der Fl\u00fcssiggasanlage von Fahrzeugen von der Hauptuntersuchung aus. Sie bleibt damit au\u00dferhalb des rechtlich vorgegebenen Akkreditierungsrahmens. „Das bedeutet, dass k\u00fcnftig unabh\u00e4ngige Pr\u00fcfinstitutionen die \u00dcberpr\u00fcfung vornehmen k\u00f6nnen. Sie m\u00fcssen sich daf\u00fcr nicht vorab in einem aufwendigen Verfahren f\u00fcr ein spezielles System akkreditieren und k\u00f6nnen Verbrauchern somit die Serviceleistung g\u00fcnstiger anbieten“, sagt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Fl\u00fcssiggas (DVFG).<\/p>\n „Bis die neue Rechtsgrundlage final steht, bleibt es sinnvoll, Fl\u00fcssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen weiterhin nach jeweils zwei Jahren von einem zertifizierten Sachkundigen pr\u00fcfen zu lassen“, r\u00e4t Lau. Nach erfolgreicher Pr\u00fcfung – der sogenannten G 607-Pr\u00fcfung – stellt der Sachkundige eine Pr\u00fcfplakette aus und notiert den Vorgang in der Pr\u00fcfbescheinigung zur wiederkehrenden Pr\u00fcfung. „Durch das korrekt ausgef\u00fcllte gelbe Pr\u00fcfbuch und eine g\u00fcltige Pr\u00fcfplakette sind Camper im Schadensfall abgesichert. Zudem verlangen viele Campingpl\u00e4tze bei der Vergabe des Stellplatzes die Vorlage dieser Dokumente“, so Lau.<\/p>\n \u00dcbrigens: \u00dcber die Webseite https:\/\/gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de finden Camper einen Sachkundigen in der N\u00e4he.<\/p>\n Energietr\u00e4ger Fl\u00fcssiggas:<\/span><\/p>\n Fl\u00fcssiggas besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck fl\u00fcssig. Der Energietr\u00e4ger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Fl\u00fcssiggas wird f\u00fcr Heiz- und K\u00fchlzwecke, als Kraftstoff (Autogas), in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.<\/p>\n Pressekontakt:<\/p>\n Olaf Hermann Original-Content von: Deutscher Verband Fl\u00fcssiggas e.V., \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/span><\/p>\n
\nK\u00fcnftig wird eine eigenst\u00e4ndige Pr\u00fcfung f\u00fcr Wohnmobile und Wohnwagen unabh\u00e4ngig von der Hauptuntersuchung verpflichtend.<\/strong>
\nEmpfehlung des Experten vom Deutschen Verband Fl\u00fcssiggas e.V. (DVFG): Fl\u00fcssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen weiterhin nach jeweils zwei Jahren von einem zertifizierten Sachkundigen pr\u00fcfen zu lassen.<\/strong><\/p>\nDank neuer Rechtsgrundlage: Unabh\u00e4ngige Pr\u00fcfer k\u00f6nnen Check \u00fcbernehmen<\/span><\/h2>\n
Empfehlung: Regelm\u00e4\u00dfige Pr\u00fcfung durch einen zertifizierten Sachkundigen<\/span><\/h2>\n
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