{"id":135948,"date":"2022-02-21T23:09:13","date_gmt":"2022-02-21T22:09:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/?p=135948"},"modified":"2022-02-21T23:09:13","modified_gmt":"2022-02-21T22:09:13","slug":"abgasskandal-kleiner-schadenersatz-auch-bei-wohn-und-reisemobilen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/135948\/abgasskandal-kleiner-schadenersatz-auch-bei-wohn-und-reisemobilen\/","title":{"rendered":"Abgasskandal: Kleiner Schadenersatz auch bei Wohn- und Reisemobilen?"},"content":{"rendered":"
M\u00f6nchengladbach (ots)<\/span> F\u00fcr gesch\u00e4digte Verbraucher im Dieselabgasskandal bei Wohn- und Reisemobilen d\u00fcrfte sich mit Blick auf Wertminderungsanspr\u00fcche eine weitere M\u00f6glichkeit f\u00fcr finanzielle Kompensation auftun.<\/strong><\/p>\n Wer in Dieselverfahren gegen Motorenhersteller klagt, erh\u00e4lt in der Regel den Kaufpreis des Fahrzeugs abz\u00fcglich einer eventuellen Nutzungsentsch\u00e4digung gegen R\u00fcckgabe des Fahrzeugs zugesprochen. Es gibt aber auch eine andere M\u00f6glichkeit. Im Rahmen der Wertminderungsanspr\u00fcche kann der gesch\u00e4digte Verbraucher von der Beklagten den Betrag verlangen, um den sie das Fahrzeug zu teuer erworben hat. Das wird auch als kleiner Schadenersatz bezeichnet.<\/p>\n Dieser wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) bereits als M\u00f6glichkeit best\u00e4tigt. Der VI. Zivilsenat hatte vergangenes Jahr entschieden (Urteil vom 6. Juli 2021, Az.: VI ZR 40\/20), dass dem K\u00e4ufer eines Pkw der Volkswagen AG mit Dieselmotor, der mit einer Pr\u00fcfstanderkennungssoftware ausgestattet ist, gegen den Fahrzeughersteller ein kleiner Schadensersatzanspruch (Anspruch auf Ersatz des „Minderwerts“) zustehen kann. „F\u00fcr die Bemessung dieses kleinen Schadensersatzes ist zun\u00e4chst der Vergleich der Werte von Leistung (Fahrzeug) und Gegenleistung (Kaufpreis) im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ma\u00dfgeblich“, hie\u00df es seinerzeit beim BGH.<\/p>\n Diese Ansicht hat das Bundesgerichtshof k\u00fcrzlich aktualisiert und sich nochmals mit der Gew\u00e4hrung von kleinem Schadenersatz im Dieselabgasskandal befasst (Urteil vom 24. Januar 2022, Az.: VIa ZR 100\/21). „Das ist unabh\u00e4ngig von den gefahrenen Kilometern und bezeichnet damit den Anspruch auf Ersatz des Minderwerts. Damit kann der gesch\u00e4digte Verbraucher von der Beklagten den Betrag verlangen, um den sie das Fahrzeug zu teuer erworben hat. Beim kleinen Schadensersatz wird keine Nutzungsentsch\u00e4digung f\u00e4llig, w\u00e4hrend beim sogenannten gro\u00dfen Schadenersatz die Summe h\u00f6her ausf\u00e4llt, aber das Fahrzeug eben zur\u00fcckgegeben werden muss und in der Regel eine Nutzungsentsch\u00e4digung f\u00fcr die gefahrenen Kilometer zum Abzug kommt“, erkl\u00e4rt der M\u00f6nchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschlie\u00dflich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.<\/p>\n Bislang bezogen sich diese BGH-Urteile auf Pkw. Aber die Chance ist gro\u00df, dass diese M\u00f6glichkeit auch bei Wohn- und Reisemobilen offensteht. Diese sind mehr und mehr vom Dieselabgasskandal betroffen. Viele Wohn- und Reisemobile stehen im Verdacht, wesentlich mehr Stickoxide auszusto\u00dfen als offiziell angegeben, besonders beim Hersteller Fiat. Zwar erfolgte noch kein verpflichtender R\u00fcckruf seitens des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Die Beh\u00f6rde sieht aber Anzeichen f\u00fcr Schummelei.<\/p>\n Das Landgericht Stade hat den kleinen Schadenersatz bei Wohn- und Reisemobilen (Urteil vom 17. August 2021, Az.: 2 O 175\/21) bereits best\u00e4tigt. Es verurteilte einen H\u00e4ndler zur Zahlung einer Kaufpreisminderung von 25 Prozent. Der Hintergrund: Der Kl\u00e4ger kaufte im Juli 2019 ein Wohnmobil des Herstellers Pilote f\u00fcr 71.500 Euro. Das Modell P 700 Essentiel ist mit einem f\u00fcr das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit 150 PS der Euronorm 6b ausgestattet.<\/p>\n „Die Durchsetzung von Wertminderungsanspr\u00fcchen ist ein interessanter Weg f\u00fcr gesch\u00e4digte Verbraucher im Dieselabgasskandal bei Wohn- und Reisemobilen. Diese sind hochpreisig und sehr beliebt, und viele Halter wollen ihren durch die Abgasmanipulationen erlittenen wirtschaftlichen Schaden ausgleichen, aber das Fahrzeug nicht zwingend abgeben. Dann bietet sich der kleine Schadenersatz an. Bei den hohen Kaufpreisen sind auch die Wertminderungsanspr\u00fcche sehr attraktiv“, betont Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung. Sein Rat: „Eigent\u00fcmer sollten die M\u00f6glichkeit der Betrugshaftungsklage dringend pr\u00fcfen, um keine wirtschaftlichen Nachteile zu erleiden, sondern ihr Recht durchzusetzen und vern\u00fcnftige finanzielle Kompensationen aufgrund der hohen Kaufpreise zu erhalten. Der genaue Weg wird dann im Einzelfall entschieden.“<\/p>\n Pressekontakt:<\/p>\n