{"id":136055,"date":"2022-02-28T18:04:24","date_gmt":"2022-02-28T17:04:24","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/?p=136055"},"modified":"2022-02-28T18:04:24","modified_gmt":"2022-02-28T17:04:24","slug":"dieselgate-2-0-der-volkswagen-ag-nimmt-weiter-fahrt-auf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/136055\/dieselgate-2-0-der-volkswagen-ag-nimmt-weiter-fahrt-auf\/","title":{"rendered":"Dieselgate 2.0 der Volkswagen AG nimmt weiter Fahrt auf!"},"content":{"rendered":"
M\u00f6nchengladbach (ots) <\/span>Das Landgericht Bielefeld hat dem Dieselabgasskandal um die VW-Motorengruppe EA288 neuen Schwung verliehen und die Volkswagen AG zu Schadenersatz f\u00fcr einen bereits weiterverkauften Audi A3 1.6 TDI verurteilt.<\/strong><\/p>\n Immer wieder hat es bereits einen Abgesang auf die Schadenersatzpflicht der Volkswagen AG im Dieselgate 2.0 gegeben. Aber die Zeit f\u00fcr Betrugshaftungsklagen wegen Abgasmanipulationen an Dieselmotoren des Typs EA288 ist nicht beendet. Das zeigte jetzt einmal mehr das Landgericht Bielefeld (Urteil vom 25. Januar 2022, Az.: 9 O 102\/21).<\/p>\n Die Volkswagen AG wurde verurteilt, an die Kl\u00e4gerin 7.028,94 Euro nebst Zinsen in H\u00f6he von f\u00fcnf Prozent \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13. Februar 2021 und weitere 800,39 Euro nebst Zinsen in H\u00f6he von f\u00fcnf Prozent \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 3. August 2021 zu zahlen. Die gesch\u00e4digte Verbraucherin hatte den Audi A3 1.6 TDI im Juli 2017 als Gebrauchtfahrzeug mit einem Kilometerstand von 30.649 Kilometer zu einem Kaufpreis von 19.300 Euro erworben und teilweise finanziert. Die Finanzierung war zum Zeitpunkt der m\u00fcndlichen Verhandlung vollst\u00e4ndig zur\u00fcckgezahlt. Am 17. M\u00e4rz 2021 hatte die Kl\u00e4gerin das Fahrzeug mit einem Kilometerstand von 57.794 Kilometern f\u00fcr 11.400 Euro verkauft.<\/p>\n „Das Fahrzeug verf\u00fcgt \u00fcber einen NOx-Speicherkatalysator NSK, der w\u00e4hrend des Fahrbetriebs zun\u00e4chst Stickoxide in einem Speicher einlagert und sie sodann im Rahmen einer regelm\u00e4\u00dfigen Regeneration unter Aufspaltung der Komponenten Stickstoff und Kohlendioxid freisetzt. Jede NSK-Regeneration wirkt sich auf die Schadstoffemissionen aus. Ebenfalls ist in dem Fahrzeug eine Software verbaut, welche mittels der Fahrkurvenerkennung (Zykluserkennung) die Vorkonditionierung (Precon) f\u00fcr die Messung auf dem Teststand im Neuen Europ\u00e4ischen Fahrzyklus (NEFZ) erkennt“, sagt der M\u00f6nchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschlie\u00dflich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde und hat das verbraucherfreundliche Urteil vor dem Landgericht Bielefeld erstritten.<\/p>\n Das Argument der Verteidigung, das Fahrzeug der Kl\u00e4gerin sei technisch sicher und die Nutzung unterliege keinerlei Einschr\u00e4nkungen, hat vor Gericht nicht verfangen. Der Kaufvertrag \u00fcber den streitgegenst\u00e4ndlichen Pkw stellt eine Belastung mit einer ungewollten Verpflichtung dar. Bei lebensnaher Betrachtung w\u00fcrde kein informierter und wirtschaftlich vern\u00fcnftig denkender Verbraucher ein Fahrzeug erwerben, welches mit einer Software ausgestattet ist, die daf\u00fcr sorgt, dass auf dem Pr\u00fcfstand und im realen Fahrbetrieb unterschiedliche Abgasreinigungsmodi aktiviert werden und so f\u00fcr das Abgastestverfahren niedrigere Abgasemissionen gew\u00e4hrleistet, als sie im realen Fahrbetrieb erreicht werden, wenn Zweifel an der Zul\u00e4ssigkeit einer solchen Software bestehen, schreibt das Gericht.<\/p>\n F\u00fcr Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung steht fest: „Die Gerichte finden immer wieder neue Ansatzpunkte f\u00fcr die Verurteilung der Volkswagen AG wegen vors\u00e4tzlicher sittenwidriger Sch\u00e4digung. Das zeigt, dass Dieselgate 2.0 nicht beendet ist.“ Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter www.hartung-rechtsanwaelte.de\/vw-dieselskandal-ea288 frei zug\u00e4nglich.<\/p>\n Pressekontakt:<\/p>\n