{"id":136481,"date":"2022-03-14T12:41:29","date_gmt":"2022-03-14T11:41:29","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/?p=136481"},"modified":"2022-03-14T12:41:29","modified_gmt":"2022-03-14T11:41:29","slug":"hohe-spritpreise-zusammen-zur-arbeit-fahren-benzinkosten-teilen-und-steuern-sparen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/136481\/hohe-spritpreise-zusammen-zur-arbeit-fahren-benzinkosten-teilen-und-steuern-sparen\/","title":{"rendered":"Hohe Spritpreise: Zusammen zur Arbeit fahren, Benzinkosten teilen und Steuern sparen"},"content":{"rendered":"
Neustadt a. d. W. (ots)<\/span><\/p>\n Bei einer Fahrgemeinschaft kann jeder im Auto seine Fahrtkosten \u00fcber die Pendlerpauschale von der Steuer absetzen – egal, ob er selbst am Steuer sitzt oder nur mitf\u00e4hrt. Warum sich die Fahrer hin und wieder abwechseln sollten, ob immer nur die k\u00fcrzeste Strecke anerkannt wird und wie viel man absetzen kann – das und mehr zeigt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).<\/p>\n Die Preise f\u00fcr Diesel und Benzin schrauben sich immer weiter nach oben. Wer kein Elektro-Auto hat, muss tief in die Tasche greifen. Viele \u00fcberlegen deshalb ganz konkret, wie sie Kosten sparen k\u00f6nnen. Eine M\u00f6glichkeit ist es, als Fahrgemeinschaft zur Arbeit zu fahren. Das ist zwar etwas umst\u00e4ndlich und man muss meist kleinere Umwege in Kauf nehmen, doch finanziell lohnt sich das in zweifacher Hinsicht<\/p>\n Wer eine Fahrgemeinschaft zur Arbeit organisieren kann, spart Spritkosten und kann gleichzeitig die Pendlerpauschale nutzen. Denn bei einer Fahrgemeinschaft kann jeder, der im Auto sitzt, seine Kilometer von zu Hause bis zur ersten T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte \u00fcber die Pendlerpauschale von der Steuer absetzen – also nicht nur der Fahrer oder die Fahrerin selbst, sondern alle, die mitfahren.<\/p>\n 30 Cent bis 35 Cent pro Kilometer einfache Fahrt f\u00fcr alle Insassen<\/strong><\/p>\n Grunds\u00e4tzlich gilt in Sachen Pendlerpauschale: Das Finanzamt akzeptiert nur den k\u00fcrzesten Weg von der eigenen Wohnung zur Arbeit, steuerdeutsch zur „ersten T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte“. Ein Umweg wird dann anerkannt, wenn er verkehrsg\u00fcnstiger ist, zum Beispiel wegen Berufsverkehr oder Gro\u00dfbaustelle, und man dadurch Zeit spart. Dann gibt es f\u00fcr jeden Kilometer der einfachen Fahrtstrecke – also entweder die Hinfahrt oder die R\u00fcckfahrt – 30 Cent pro Kilometer f\u00fcr die ersten 20 Kilometer. Ab dem 21. Kilometer sind es sogar 35 Cent (g\u00fcltig seit 2021). Da die Spritpreise allerdings so hoch sind, plant die Bundesregierung eine Erh\u00f6hung. Das bedeutet, es k\u00f6nnten aus den 35 Cent r\u00fcckwirkend ab Januar 38 Cent werden.<\/p>\n Bei einer Fahrgemeinschaft ist das genauso: F\u00fcr jeden Einzelnen erkennt das Finanzamt den k\u00fcrzesten oder verkehrsg\u00fcnstigsten Weg an. Die Umwege durch Abholen oder Heimbringen von Mitfahrern z\u00e4hlen nicht. Und auch hier gilt die Ausnahme, dass ein l\u00e4ngerer Fahrtweg vom Finanzamt akzeptiert wird, wenn sich dadurch Zeit sparen l\u00e4sst. Das k\u00f6nnte zum Beispiel der Fall sein, wenn die Fahrgemeinschaft \u00fcber die Autobahn f\u00e4hrt statt durch die Stadt und dadurch zum Beispiel sieben Kilometer mehr Weg hat, so aber den zeitraubenden Ampelverkehr umgeht.<\/p>\n Maximal 4.500 Euro im Jahr f\u00fcr Mitfahrer<\/strong><\/p>\n Mal f\u00e4hrt der eine mit seinem Kombi, mal die andere mit ihrem Jeep. Das ist fair gegen\u00fcber den Kolleginnen und Kollegen und auch besser f\u00fcr die Steuererkl\u00e4rung. Denn Mitfahrer d\u00fcrfen nur maximal 4.500 Euro Fahrtkosten im Jahr von der Steuer absetzen. Fahrerinnen und Fahrer dagegen, die ihr eigenes Auto nutzen, k\u00f6nnen die Pendlerpauschale ohne Einschr\u00e4nkung absetzen – also ohne Deckelung nach oben.<\/p>\n F\u00e4hrt bei einer Fahrgemeinschaft allerdings immer die Gleiche, dann k\u00f6nnen die Kollegen sie mit einer so genannten „Mitnahmeverg\u00fctung“ entsch\u00e4digen. Doch das ist komplex, denn die Fahrerin muss dieses Geld versteuern.<\/p>\n VLH-Tipp: Wenn die Fahrgemeinschaft sich regelm\u00e4\u00dfig abwechselt – also sowohl Fahrer\/in als auch das Auto -, dann empfiehlt es sich, das zu dokumentieren. Denn wenn zweifelsfrei differenziert werden kann, wer an wie vielen Tagen mit seinem eigenen Auto gefahren ist, kann bei gr\u00f6\u00dferen Entfernungen f\u00fcr alle die 4.500 Euro-Grenze entfallen.<\/p>\n \u00dcbrigens: Auch Eheleute und Lebenspartner k\u00f6nnen ihre Fahrtkosten mit der Pendlerpauschale jeweils einzeln absetzen, wenn sie gemeinsam zur Arbeit fahren. Das gilt sogar dann, wenn sie f\u00fcr das gleiche Unternehmen t\u00e4tig sind.<\/p>\n Unfallversicherung gilt auch f\u00fcrs Abholen und Heimbringen<\/strong><\/p>\n Normalerweise sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur dann unfallversichert, wenn sie von ihrer Arbeit direkt nach Hause fahren oder umgekehrt. Fahren sie auf dem Nachhauseweg noch beim Supermarkt vorbei oder machen einen anderen privaten Umweg, gilt der Unfallschutz also nicht.<\/p>\n Anders ist das bei Fahrgemeinschaften: Nicht nur die direkte Fahrtstrecke, auch jeder Umweg zum Abholen oder Heimbringen der Kolleginnen und Kollegen ist gesetzlich unfallversichert. F\u00fcr die Fahrt zum Supermarkt gilt nat\u00fcrlich aber auch hier kein Unfallschutz.<\/p>\n Die VLH: Gr\u00f6\u00dfter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands<\/strong><\/p>\n Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitglieder und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands gr\u00f6\u00dfter Lohnsteuerhilfeverein. Gegr\u00fcndet im Jahr 1972, stellt sie au\u00dferdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.<\/p>\n Die VLH erstellt f\u00fcr ihre Mitglieder die Einkommensteuererkl\u00e4rung, beantragt s\u00e4mtliche Steuererm\u00e4\u00dfigungen, pr\u00fcft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der eingeschr\u00e4nkten Beratungsbefugnis nach \u00a7 4 Nr. 11 StBerG.<\/p>\n Pressekontakt:<\/p>\n Christina Georgiadis Tel.: 06321 4901-0 E-Mail: presse@vlh.de Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/span> <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Neustadt a. d. W. (ots) Bei einer Fahrgemeinschaft kann jeder im Auto seine Fahrtkosten \u00fcber die Pendlerpauschale von der Steuer absetzen – egal, ob er selbst am Steuer sitzt oder nur mitf\u00e4hrt. 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