{"id":136687,"date":"2022-03-23T20:24:54","date_gmt":"2022-03-23T19:24:54","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/?p=136687"},"modified":"2022-03-23T20:24:54","modified_gmt":"2022-03-23T19:24:54","slug":"deutsche-wollen-mehr-kontrollen-im-strassenverkehr","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/136687\/deutsche-wollen-mehr-kontrollen-im-strassenverkehr\/","title":{"rendered":"Deutsche wollen mehr Kontrollen im Stra\u00dfenverkehr"},"content":{"rendered":"

Hamburg (ots)<\/span><\/p>\n

93 Prozent der Deutschen halten allgemeine Verkehrskontrollen f\u00fcr wichtig und jeder Zweite findet, dass diese nicht ausreichend durchgef\u00fchrt werden. Das zeigt eine repr\u00e4sentative Umfrage der Tankstellenkette HEM zum Thema Verkehrskontrollen[1]. Dabei sind Kontrollen vor allem verst\u00e4rkt am Wochenende zur Abend- und Nachtzeit und in der N\u00e4he von Diskotheken erw\u00fcnscht. Die eigenen Rechte und Pflichten sind vielen Autofahrern jedoch nicht bekannt: So wei\u00df nur jeder Dritte der Befragten, dass es 70 Euro Bu\u00dfgeld und einen Punkt in Flensburg kostet, wenn man bei einer Polizeikontrolle nicht rechts ranf\u00e4hrt.<\/p>\n

Verkehrskontrollen, als Ma\u00dfnahme f\u00fcr mehr Sicherheit, sind ein wesentlicher Bestandteil im Stra\u00dfenverkehr. Laut der Umfrage zum Thema Verkehrskontrollen wurden bereits 69 Prozent der deutschen Auto- und Fahrradfahrer mindestens einmal rechts heran gewunken oder sind in eine Verkehrskontrolle geraten. Doch was passiert, wenn man sich weigert anzuhalten? Vier Prozent der Studienteilnehmer sind der Meinung, es passiere nichts, fast die H\u00e4lfte (45 Prozent) gibt jedoch an, es nicht zu wissen. Der Rest der Befragten ist der Meinung, dass ein Verweigern der Kontrolle 70 Euro Strafe und einen Punkt in Flensburg mit sich ziehe (34 Prozent), oder dass die Polizei sogar das Recht habe, den Fahrer mit auf das Revier zu nehmen (17 Prozent). Wie der Sachverhalt tats\u00e4chlich aussieht, erkl\u00e4rt Dr. Daniela Mielchen, Fachanw\u00e4ltin f\u00fcr Verkehrsrecht aus Hamburg: „Wird man als Verkehrsteilnehmer von der Polizei aufgefordert anzuhalten und aus dem Fahrzeug auszusteigen, ist man verpflichtet, dieser Anweisung umgehend nachzukommen. Wer sich widersetzt, dem drohen eine Geldbu\u00dfe in H\u00f6he von 70 Euro sowie die Eintragung von einem Punkt ins Fahreignungsregister. Auch die Personalien m\u00fcssen wahrheitsgem\u00e4\u00df bekanntgegeben und der F\u00fchrerschein sowie die Fahrzeugpapiere ausgeh\u00e4ndigt werden. Doch was viele Autofahrer nicht wissen: Sie d\u00fcrfen schweigen – und sollten es auch. Das gilt vor allem f\u00fcr die Frage, ob der Fahrer wei\u00df, wof\u00fcr er angehalten wurde. Diese wird h\u00e4ufig von der Polizei zu Beginn der Kontrolle gestellt. Mit einer Antwort belastet man sich im Zweifel jedoch nur selbst, weil die Aussage als Schuldeingest\u00e4ndnis gewertet werden kann.“<\/p>\n

Auch wenn Verkehrskontrollen die Fahrt unerwartet unterbrechen, empfinden 93 Prozent der Deutschen sie dennoch als wichtig. Die restlichen sieben Prozent sehen das allerdings etwas anders. Sie halten sie allgemein f\u00fcr nicht hilfreich (30 Prozent), empfinden sich von der Polizei nicht angemessen behandelt (39 Prozent) oder f\u00fchlen sich dabei einfach unwohl (19 Prozent). Dabei gibt es hier keinen Grund zur Sorge, kl\u00e4rt Dr. Mielchen \u00fcber die Konsequenzen einer Kontrolle auf: „Laut Stra\u00dfenverkehrsordnung d\u00fcrfen Polizeibeamte Verkehrskontrollen durchf\u00fchren, um die Fahrt\u00fcchtigkeit des Fahrers sowie die Betriebssicherheit des Fahrzeugs zu \u00fcberpr\u00fcfen. Aus diesem Grund darf die Polizei verlangen, sich Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten vorzeigen zu lassen. Autofahrer sind jedoch nicht verpflichtet, an Atemalkoholkontrollen, Koordinations- und Drogentests teilzunehmen oder vor Ort Urinproben abzugeben. Auch eine Inspektion des Fahrzeugs, des mitgef\u00fchrten Gep\u00e4cks oder gar des eigenen Handys d\u00fcrfen die Polizeibeamten nicht ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss durchf\u00fchren. Es sei denn, es besteht ‚Gefahr im Verzug‘, also ein begr\u00fcndeter Verdacht auf eine konkrete Straftat. Dann ist es in jedem Fall ratsam, einen Fachanwalt f\u00fcr Verkehrsrecht zu kontaktieren.“<\/p>\n

Die Notfallausr\u00fcstung regelm\u00e4\u00dfig \u00fcberpr\u00fcfen<\/strong><\/p>\n

Verkehrskontrollen sind in erster Linie dazu da, Unf\u00e4llen durch Unsicherheiten im Stra\u00dfenverkehr vorzubeugen. Deshalb wird meist \u00fcberpr\u00fcft, ob Sicherheitsweste, Warndreieck und Verbandskasten nach Vorschrift mitgef\u00fchrt werden – denn diese k\u00f6nnen in brenzligen Situationen lebenswichtig sein. 41 Prozent der Deutschen sind sich dessen bewusst und kontrollieren ihre Notfallausr\u00fcstung regelm\u00e4\u00dfig, nur f\u00fcnf Prozent tun dies gar nicht. Im Falle einer Verkehrskontrolle m\u00fcssen sie daf\u00fcr jedoch Geldstrafen in Kauf nehmen, wie ADAC-Sprecher J\u00fcrgen Grieving erkl\u00e4rt: „Das Mitf\u00fchren dieser Gegenst\u00e4nde ist nach dem Gesetz, Paragraph 31 b StVZO, geregelt. Bei fehlenden Warnwesten, die besonders zur Nachtzeit die Sichtbarkeit erh\u00f6hen, droht ein Verwarnungsgeld von 15 Euro. Auch bei einem Warndreieck, das Auffahrunf\u00e4lle verhindern soll, werden bei Verst\u00f6\u00dfen gegen die Mitf\u00fchrpflicht 15 Euro f\u00e4llig. Ein fehlender, ungen\u00fcgender oder veralteter Erste-Hilfe-Verbandskasten f\u00fchrt zu einem Verwarngeld von bis zu 10 Euro. Seit Januar 2022 muss der Verbandskasten zudem zwei Mund-Nasen-Masken beinhalten. „Wer sich hier neu ausstatten oder abgelaufenes Material ersetzen m\u00f6chte, kann die Notfallausr\u00fcstung zum Beispiel an jeder HEM-Tankstelle erwerben.<\/p>\n

[1] Basierend auf einer Marktforschungsstudie zum Thema „Verkehrskontrollen“, die von der Tankstellenkette HEM im Februar 2022 mit 2.383 Personen ab 18 Jahren durchgef\u00fchrt wurde.<\/p>\n

Pressekontakt:<\/p>\n

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Original-Content von: Deutsche Tamoil GmbH, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/span> <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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