{"id":137116,"date":"2022-04-20T14:13:57","date_gmt":"2022-04-20T12:13:57","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/?p=137116"},"modified":"2022-04-20T14:13:57","modified_gmt":"2022-04-20T12:13:57","slug":"privater-autoverkauf-was-ist-zu-tun","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/137116\/privater-autoverkauf-was-ist-zu-tun\/","title":{"rendered":"Privater Autoverkauf: Was ist zu tun?"},"content":{"rendered":"

Coburg (ots)\u00a0 <\/span>Tipps f\u00fcr den Alltag<\/strong><\/p>\n

\u00b7 Mit Musterkaufvertrag auf der sicheren Seite<\/strong><\/p>\n

\u00b7 Bei Probefahrt Versicherungsschutz im Auge haben<\/strong><\/p>\n

6,7 Millionen Gebrauchtwagen wechselten allein im vergangenen Jahr den Besitzer. Gerade bei Angeboten von Privatleuten hoffen viele K\u00e4ufer auf ein g\u00fcnstiges Schn\u00e4ppchen. Die Wenigstens kennen die Stolpersteine beim Autokauf von Privat an Privat.<\/p>\n

Damit nichts schief geht, greift man am besten zum Musterkaufvertrag. Der l\u00e4sst sich auf den Websites der meisten Versicherer herunterladen. Wichtig ist, wie die HUK-COBURG mitteilt, Datum und Uhrzeit der Fahrzeug\u00fcbergabe festzuhalten und die Kfz-Versicherungsfrage zu kl\u00e4ren: Besteht der Vertrag fort oder wird er gek\u00fcndigt. – \u00dcbernimmt der K\u00e4ufer die Kfz-Versicherung, m\u00fcssen sich die Vertragspartner \u00fcber die Beitragszahlung im laufenden Versicherungsjahr einigen. – Au\u00dferdem enth\u00e4lt der Vertrag zwei Mitteilungen, eine f\u00fcr die Kfz-Versicherung und eine f\u00fcr die Zulassungsstelle (Ver\u00e4u\u00dferungsanzeige). Beide Formulare m\u00fcssen von K\u00e4ufer und Verk\u00e4ufer gemeinsam ausgef\u00fcllt und unterschrieben werden. Das Verschicken ist die Angelegenheit des Verk\u00e4ufers.<\/p>\n

Bevor der K\u00e4ufer sich nach dem Kauf ins Auto setzt und wegf\u00e4hrt, muss er den Kfz-Versicherungsschutz pr\u00fcfen. Ein eindeutiger Beweis ist die Versicherungspolice mit dem dazugeh\u00f6rigen Abbuchungs- oder Einzahlungsbeleg als Nachweis, dass der Beitrag gezahlt ist. Und selbstverst\u00e4ndlich m\u00fcssen die Kennzeichen g\u00fcltige amtliche Stempel tragen.<\/p>\n

Anschlie\u00dfend muss der neue Gebrauchtwagen schnellstm\u00f6glich umgemeldet werden. Dazu braucht der K\u00e4ufer einen siebenstelligen Code, die sogenannte elektronische Versicherungsbest\u00e4tigung (eVB-Nummer). Die Nummer kann man beim Versicherer telefonisch erfragen, oder man l\u00e4sst sie sich per Mail zuschicken. Bevor aber der Kfz-Versicherer die eVB-Nummer verschickt, will er noch Details vom Auto wissen. Es ist also gut, den Fahrzeugschein zur Hand zu haben. Der Zulassungsstelle gen\u00fcgt als Versicherungsnachweis f\u00fcr die Ummeldung der siebenstellige Code.<\/p>\n

Achtung Probefahrt<\/strong><\/p>\n

Auch schon vor dem endg\u00fcltigen Verkauf spielt der Versicherungsschutz eine Rolle. Schlie\u00dflich will der potentielle K\u00e4ufer das Auto ausprobieren. Doch wer einem Fremden einfach den Autoschl\u00fcssel in die Hand dr\u00fcckt und gute Fahrt w\u00fcnscht, spielt mit seinem Versicherungsschutz in der Teilkasko-Versicherung.<\/p>\n

Diebstahl setzt, wie die HUK-COBURG erkl\u00e4rt, immer einen Gewahrsamsbruch voraus. Soll hei\u00dfen: Der K\u00e4ufer nimmt dem Eigent\u00fcmer das Auto gegen seinen Willen ab. Verschwindet ersterer w\u00e4hrend der Probefahrt einfach auf Nimmerwiedersehen, ist das nach Auffassung des Gesetzgebers kein Diebstahl. Der Eigent\u00fcmer hat den Schl\u00fcssel ja freiwillig hergegeben.<\/p>\n

Um vorzubeugen, l\u00e4sst sich ein Verk\u00e4ufer vor der Probefahrt immer Ausweis und F\u00fchrerschein des Interessenten zeigen. Verk\u00e4ufer, die in der Corona-Zeit nicht w\u00e4hrend der Probefahrt im Auto zu sitzen wollen oder k\u00f6nnen, sollten mindestens den F\u00fchrerschein des potentiellen K\u00e4ufers behalten.<\/p>\n

Noch ein Tipp: Ob ein Gewahrsamsbruch bei der Probefahrt vorliegt, h\u00e4ngt nicht zuletzt vom Verhandlungsort ab. Verhandlungen und Schl\u00fcssel\u00fcbergabe sollten deshalb immer in der Wohnung stattfinden.<\/p>\n

Weitere Informationen erhalten Sie unter: https:\/\/www.huk.de\/presse\/nachrichten\/verbrauchertipps\/autoverkauf.html<\/strong><\/p>\n

Pressekontakt:<\/p>\n

Karin Benning
\nTel.: 09561\/9622604
\nMail: karin.benning@huk-coburg.de<\/p>\n

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