{"id":137544,"date":"2022-05-04T18:15:39","date_gmt":"2022-05-04T16:15:39","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/?p=137544"},"modified":"2022-05-04T18:15:39","modified_gmt":"2022-05-04T16:15:39","slug":"fahrerqualifizierungsnachweis-lapid-erweitert-elektronische-fuehrerscheinkontrolle","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/137544\/fahrerqualifizierungsnachweis-lapid-erweitert-elektronische-fuehrerscheinkontrolle\/","title":{"rendered":"Fahrerqualifizierungsnachweis: LapID erweitert elektronische F\u00fchrerscheinkontrolle"},"content":{"rendered":"
Netphen (ots)<\/span><\/p>\n Der Nachweis \u00fcber die g\u00fcltige Berufskraftfahrerqualifikation (bislang bekannt als Schl\u00fcsselzahl 95) erfolgt nach Vorgabe der EU seit Mai 2021 \u00fcber den Fahrerqualifizierungsnachweis. Um die G\u00fcltigkeit dieses Dokuments zu \u00fcberpr\u00fcfen, bietet LapID ab sofort eine neue Kontrollm\u00f6glichkeit an und setzt daf\u00fcr auf bew\u00e4hrte Prozesse der elektronischen F\u00fchrerscheinkontrolle.<\/p>\n Anpassung des Berufskraftfahrerqualifikationsrechts<\/p>\n Zur Vereinheitlichung und Vereinfachung des Berufskraftfahrerqualifikationsrechts hat die EU bereits im Jahr 2003 die EU-Richtlinie 2018\/645 beschlossen. Diese wurde Ende 2020 in Deutschland in nationales Recht umgesetzt. Darin ist unter anderem festgehalten, dass die Schl\u00fcsselzahl 95 seit dem 23. Mai 2021 nicht mehr auf der R\u00fcckseite des F\u00fchrerscheins eingetragen wird. Stattdessen wird der Nachweis zur Grund- und Weiterbildung der Berufskraftfahrerqualifikation in einem neuen Dokument, dem Fahrerqualifizierungsnachweis, eingetragen. Ein Vorteil ist, dass der Nachweis nun auch in F\u00e4llen eingetragen werden kann, in denen die Eintragung im F\u00fchrerschein bislang nicht m\u00f6glich war, zum Beispiel bei Fahrern, die die Berufskraftfahrerqualifikation erlangen und einen EU-F\u00fchrerscheinen aus anderen L\u00e4ndern als Deutschland besitzen. Der Fahrerqualifizierungsnachweis \u00e4hnelt dem EU-Kartenf\u00fchrerschein und enth\u00e4lt ebenso Sicherheitsmerkmale, wie beispielsweise Hologramme. Auf der R\u00fcckseite kann die Schl\u00fcsselzahl 95 samt G\u00fcltigkeitsdatum f\u00fcr Kraftfahrzeuge f\u00fcr den G\u00fcterverkehr sowie Kraftfahrzeuge f\u00fcr den Personenverkehr eingetragen werden.<\/p>\n \u00dcberwachung des Fahrerqualifizierungsnachweises<\/span><\/p>\n Der Fahrerqualifizierungsnachweis ersetzt den F\u00fchrerschein als amtlichen Nachweis der Fahrerlaubnis nicht, sondern muss zus\u00e4tzlich zum F\u00fchrerschein mitgef\u00fchrt werden. Berufskraftfahrer ohne Nachweis der Grundqualifikation oder Weiterbildung (Schl\u00fcsselzahl 95) m\u00fcssen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz mit einem Bu\u00dfgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen. Aber auch der Fahrzeughalter oder der Fuhrparkverantwortliche k\u00f6nnen zur Verantwortung gezogen und mit einem Bu\u00dfgeld bis zu 20.000 Euro belegt werden, wenn die Fahrer ohne g\u00fcltigen Nachweis unterwegs sind. Denn diese sind ohne g\u00fcltigen Fahrerqualifizierungsnachweis nicht dazu berechtigt, Fahrzeuge der betroffenen F\u00fchrerscheinklassen zu bewegen. Aus diesem Grund ist eine \u00dcberwachung der erforderlichen und vorhandenen Qualifizierungen notwendig.<\/p>\n Die LapID Manager App: Digitale Erfassung von Fahrerqualifizierungsnachweisen<\/p>\n Um Fuhrparks bei dieser Pflicht zu unterst\u00fctzen, hat LapID die Erfassung von Fahrerqualifizierungsnachweisen \u00fcber die LapID Manager App und das LapID Kundensystem entwickelt. Sind die Fahrer bereits im LapID System angelegt, k\u00f6nnen neue Fahrerqualifizierungsnachweise dort direkt eingetragen oder digital via LapID Manager App erfasst werden.<\/p>\n Erh\u00e4lt ein Fahrer einen neuen Fahrerqualifizierungsnachweis, wird dieser durch eine autorisierte Person (z. B. den Fuhrparkverantwortlichen oder Vorgesetzten) mit Hilfe der LapID Manager App erfasst und im LapID Kundensystem hinterlegt. Der Fuhrparkverantwortliche pr\u00fcft den Nachweis im Original auf Echtheit und f\u00fchrt dann die Erfassung mit der Manager App durch. Wie auch bei der F\u00fchrerscheinkontrolle mit der Manager App kann der Nachweis via OCR (optical character recognition, dt. Texterkennung) oder manuell durch eine autorisierte Person erfasst und gepr\u00fcft werden.<\/p>\n Wird nach Ablauf einer G\u00fcltigkeit der Fahrerqualifizierungsnachweis erneut \u00fcber die LapID Manager App erfasst, werden die im System bisher erfassten Daten aktualisiert. So sind immer die aktuellen G\u00fcltigkeitsdaten im LapID Kundensystem hinterlegt.<\/p>\n Unabh\u00e4ngig davon k\u00f6nnen Schl\u00fcsselzahlen und Fahrerlaubnisklassen des F\u00fchrerscheins wie gewohnt direkt im LapID System hinterlegt oder im Rahmen der Erstkontrolle mit der LapID Driver App erfasst werden.<\/p>\n Bew\u00e4hrtes Erinnerungs- und Terminmanagement<\/p>\n Die Nachweise der Berufskraftfahrerqualifikation im Fahrerqualifizierungsnachweis haben eine zeitlich begrenzte G\u00fcltigkeit. Damit der Fuhrparkverantwortliche sicher gehen kann, dass Fahrer f\u00fcr die von ihnen bewegten Fahrzeuge eine g\u00fcltige Fahrerlaubnis haben, kann der Fahrerqualifizierungsnachweis samt G\u00fcltigkeitsdaten durch das LapID System \u00fcberwacht werden. Diese \u00dcberwachung basiert auf dem bekannten Termin- und Erinnerungsmanagement von LapID. Das bringt viele Vorteile f\u00fcr Kunden: „Wie bei der F\u00fchrerscheinkontrolle werden Fahrer rechtzeitig vor Ablauf einer G\u00fcltigkeit bzw. Frist daran erinnert, den Fahrerqualifizierungsnachweis zu erneuern. Kommt ein Fahrer dieser Pflicht nicht nach, erhalten vom Kunden definierte Personen Benachrichtigungen dar\u00fcber. So k\u00f6nnen sich unsere Kunden sicher sein, dass ihre Fahrer nicht ohne g\u00fcltige Fahrerlaubnis unterwegs sind. Abgerundet wird dies durch \u00fcbersichtliche Reports und Dashboards.“, best\u00e4tigt Vertriebsleiter Erik Sprenger.<\/p>\n Die Erinnerungen an ablaufende Fahrerqualifizierungsnachweise werden vollautomatisiert vom LapID Kundensystem versendet. Der Fahrer erh\u00e4lt diese via E-Mail, SMS oder Push-Nachricht. Nach der erneuten Erfassung des Fahrerqualifizierungsnachweises mit den neuen G\u00fcltigkeitsdaten setzt das System automatisch einen neuen Ablauftermin.<\/p>\n Ein System f\u00fcr alle F\u00e4lle<\/p>\n Mit der \u00dcberwachung von Fahrerqualifizierungsnachweisen bietet LapID Unternehmen noch mehr Flexibilit\u00e4t und Effizienz. Ziel ist es, m\u00f6glichst viele Fuhrparkaufgaben in einem System zu vereinen, sodass Verantwortliche immer weniger Aufwand mit der Verwaltung und Datenpflege haben. Darauf m\u00f6chte das Unternehmen auch in Zukunft weiter aufbauen. „Bereits mit der Hinzunahme der Fahrzeugpr\u00fcfung und zuletzt der Erweiterung um Arbeitsschutz-Unterweisungen per E-Learning haben wir gezeigt, dass wir eng mit unseren Kunden zusammenarbeiten und erkennen, wo aktuell der Bedarf am gr\u00f6\u00dften ist. Mit der Erg\u00e4nzung um die digitale \u00dcberwachung von Fahrerqualifizierungsnachweisen k\u00f6nnen wir Unternehmen aus der Logistikbranche und dem G\u00fcterverkehr noch besser bei ihren Aufgaben entlasten. Dies m\u00f6chten wir auch in Zukunft fortf\u00fchren und setzen daf\u00fcr auf das Feedback und Vertrauen unserer Kunden. Sie wissen am besten, welche Tools und L\u00f6sungen Ihnen die allt\u00e4gliche Arbeit erleichtern. Unsere Aufgabe ist es dann, diese so umzusetzen, dass sie den h\u00f6chsten Anforderungen an Qualit\u00e4t, Rechtssicherheit und Nutzerkomfort gerecht werden. Das macht unsere Arbeit so spannend und treibt uns weiter voran“, freut sich Tim Wiersd\u00f6rfer, Leiter des Produktmanagements bei LapID.<\/p>\n \u00dcber LapID:<\/p>\n Die LapID Service GmbH ist der marktf\u00fchrende Anbieter zur Automatisierung von Compliance-Aufgaben im Fuhrpark. Das deutsche SaaS-Unternehmen bietet L\u00f6sungen f\u00fcr die gesetzlich verpflichtende F\u00fchrerscheinkontrolle, Fahrerunterweisung und Fahrzeugpr\u00fcfung nach UVV an. Erg\u00e4nzt wird das Portfolio um E-Learning-Unterweisungen f\u00fcr die Bereiche Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Compliance. Die Auftragsverarbeitung bei LapID ist durch den T\u00dcV S\u00dcD gepr\u00fcft, die Unterweisungen via E-Learning sind durch die DGUV zertifiziert. Bei dem 2006 gegr\u00fcndeten Unternehmen arbeiten rund 40 Mitarbeiter an zwei Standorten in Netphen (Siegerland) und K\u00f6ln. Deutschlandweit sind \u00fcber 300.000 Mitarbeiter bei \u00fcber 3.000 namhaften Unternehmen wie BAUR, Coca-Cola, Evonik und innocent mit LapID unterwegs. Mehr Informationen unter: www.lapid.de<\/p>\n Pressekontakt:<\/p>\n LapID Service GmbH E-Mail: anna-lena.hartmann@lapid.de Original-Content von: LapID Service GmbH, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/span> <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Netphen (ots) Der Nachweis \u00fcber die g\u00fcltige Berufskraftfahrerqualifikation (bislang bekannt als Schl\u00fcsselzahl 95) erfolgt nach Vorgabe der EU seit Mai 2021 \u00fcber den Fahrerqualifizierungsnachweis. Um die G\u00fcltigkeit dieses Dokuments zu \u00fcberpr\u00fcfen, bietet LapID ab sofort eine neue Kontrollm\u00f6glichkeit an und setzt daf\u00fcr auf bew\u00e4hrte Prozesse der elektronischen F\u00fchrerscheinkontrolle. 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\nAnna Lena Hartmann
\nUntere Industriestra\u00dfe 20
\n57250 Netphen (Siegen)<\/p>\n
\nTelefon: 0271 48 972 0<\/p>\n