{"id":137722,"date":"2022-05-08T14:55:14","date_gmt":"2022-05-08T12:55:14","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/?p=137722"},"modified":"2022-05-08T14:55:14","modified_gmt":"2022-05-08T12:55:14","slug":"mit-dem-e-scooter-unterwegs-welche-regeln-gelten-und-was-fahrern-droht-wenn-sie-sich-nicht-daran-halten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/137722\/mit-dem-e-scooter-unterwegs-welche-regeln-gelten-und-was-fahrern-droht-wenn-sie-sich-nicht-daran-halten\/","title":{"rendered":"Mit dem E-Scooter unterwegs Welche Regeln gelten und was Fahrern droht, wenn sie sich nicht daran halten"},"content":{"rendered":"

M\u00fcnchen<\/a> (ots)\u00a0 <\/span>E-Scooter – Tretroller mit Elektroantrieb – sind vor allem aus deutschen Gro\u00dfst\u00e4dten nicht mehr wegzudenken. Doch vielen Nutzern ist nicht klar, wo und wie die Scooter gefahren werden d\u00fcrfen und welche Bu\u00dfgelder drohen. Generell sind sie nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstra\u00dfen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Daher gelten auch f\u00fcr die E-Tretroller die Fahrradampeln. Sind keine vorhanden, gilt f\u00fcr sie die Ampel des flie\u00dfenden Verkehrs.<\/p>\n

Auf dem Gehweg, in der Fu\u00dfg\u00e4ngerzone und in Einbahnstra\u00dfen entgegen der Fahrtrichtung sind E-Roller verboten, wenn die Fl\u00e4chen nicht durch Zusatzzeichen freigegeben sind. Wer dennoch z.B. auf dem Gehweg unterwegs ist, muss laut ADAC mit einem Verwarnungsgeld in H\u00f6he von 15 Euro rechnen. Kommt es zu einer Sachbesch\u00e4digung, betr\u00e4gt das Verwarnungsgeld 30 Euro. Abstellen darf man E-Scooter am Stra\u00dfenrand, auf dem Gehweg und, wenn Fu\u00dfg\u00e4ngerzonen f\u00fcr E-Scooter freigegeben wurden, auch in Fu\u00dfg\u00e4ngerzonen. Dabei ist jedoch darauf zu achten, Fu\u00dfg\u00e4nger und Rollstuhlfahrer nicht behindert oder gef\u00e4hrdet werden.<\/p>\n

Elektroroller d\u00fcrfen immer nur von einer Person genutzt werden und auch nebeneinander fahren ist au\u00dferhalb von Fahrradzonen nicht erlaubt. Wenn es zu einer Sachbesch\u00e4digung kommt, droht ein Verwarnungsgeld von bis zu 30 Euro. Au\u00dferdem gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie f\u00fcr Autofahrer. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille f\u00e4hrt und keine alkoholbedingte Auff\u00e4lligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Damit drohen in aller Regel 500 Euro Bu\u00dfgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Ist der Fahrer mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille unterwegs, liegt eine Straftat vor. Bei alkoholbedingten Auff\u00e4lligkeiten kann diese aber auch schon ab 0,3 Promille festgestellt werden. Wichtig: F\u00fcr junge Fahrer unter 21 Jahren und F\u00fchrerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille. Wie am Steuer eines Autos oder am Fahrradlenker sind auch auf dem E-Tretroller Handys tabu. Wer elektronische Ger\u00e4te rechtswidrig nutzt, muss mit 100 Euro Bu\u00dfgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Kommt es zu einer Gef\u00e4hrdung, betr\u00e4gt das Bu\u00dfgeld 150 Euro, es gibt zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.<\/p>\n

Gefahren werden k\u00f6nnen die E-Roller ab 14 Jahren, einen F\u00fchrerschein braucht man daf\u00fcr nicht. Ein Helm ist nicht Pflicht, aber nach Ansicht des ADAC empfehlenswert. Wer sich privat einen Scooter zulegen m\u00f6chte, braucht eine Haftpflichtversicherung. Diese wird mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette am Roller nachgewiesen. Wer ohne Plakette f\u00e4hrt, muss mit 40 Euro Verwarnungsgeld rechnen.<\/p>\n

Die Haftpflichtversicherung haftet f\u00fcr Sch\u00e4den, die Dritten zugef\u00fcgt werden. Einige Versicherungen bieten zudem zus\u00e4tzlich eine freiwillige Teilkasko-Versicherung an. Damit w\u00e4re auch ein Diebstahl versichert. Jeder E-Scooter ben\u00f6tigt eine Betriebserlaubnis. Andernfalls darf er im \u00f6ffentlichen Stra\u00dfenverkehr nicht genutzt werden. Ohne Betriebserlaubnis droht ebenfalls ein Bu\u00dfgeld (70 Euro) und vor allem bei einem Unfall drastische finanzielle Folgen, weil man f\u00fcr den entstandenen Schaden dann mit seinem Privatverm\u00f6gen haftet.<\/p>\n

Pressekontakt:<\/p>\n

ADAC Kommunikation
\nT +49 89 76 76 54 95
\naktuell@adac.de<\/p>\n

Original-Content von: ADAC, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/span><\/p>\n

Bildquelle: Mit dem E-Scooter unterwegs: ADAC Informiert welche Regeln gelten und was Fahrern droht, wenn sie sich nicht daran halten \/ Weiterer Text \u00fcber ots und www.presseportal.de\/nr\/7849 \/ Die Verwendung dieses Bildes ist f\u00fcr redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Ver\u00f6ffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.<\/span> <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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