{"id":138596,"date":"2022-07-22T12:20:00","date_gmt":"2022-07-22T10:20:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/?p=138596"},"modified":"2022-07-22T12:20:00","modified_gmt":"2022-07-22T10:20:00","slug":"versicherungstipp-fahrradanhaenger-co-kinder-sicher-mitnehmen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/138596\/versicherungstipp-fahrradanhaenger-co-kinder-sicher-mitnehmen\/","title":{"rendered":"Versicherungstipp | Fahrradanh\u00e4nger & Co.: Kinder sicher mitnehmen"},"content":{"rendered":"
Saarbr\u00fccken (ots) –<\/p>\n
Eltern setzen bei Fahrten mit kleinen Kindern gerne auf das Zweirad. Kein Wunder – spart es doch oftmals Zeit und ist gleichzeitig gut f\u00fcr die Umwelt, die eigene Fitness, aber auch f\u00fcr den Geldbeutel. Doch bei allen Vorteilen sch\u00e4tzen 47,2 Prozent der Menschen in Deutschland das Mitnehmen von Kindern im Fahrradanh\u00e4nger, mit dem Lastenfahrrad oder im Fahrradsitz als gef\u00e4hrlich ein.[1] Das ergab eine aktuelle Civey-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt. Der Direktversicherer der Generali in Deutschland wei\u00df, worauf Eltern f\u00fcr eine sichere Fahrt achten sollten.<\/p>\n
Die Stra\u00dfenverkehrsordnung (StVO)<\/strong> schreibt vor, dass nur Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind, Kinder bis zu einem maximalen Alter von sieben Jahren mit dem Fahrrad bef\u00f6rdern d\u00fcrfen. Ein Mindestalter, ab dem ein Kind mit dem Fahrrad mitgenommen werden darf, schreibt der Gesetzgeber hingegen nicht vor. Vorgegeben ist auch, dass f\u00fcr Kinder besondere Sitze vorhanden sein m\u00fcssen. Dabei darf nicht die Gefahr bestehen, dass das Kind mit seinen F\u00fc\u00dfen in die Radspeichen ger\u00e4t. Als Pr\u00e4vention k\u00f6nnen Eltern hierf\u00fcr beispielsweise eine entsprechende Schutzverkleidung anbringen. Speziell f\u00fcr Fahrradanh\u00e4nger gilt: Ist dieser f\u00fcr die Bef\u00f6rderung von Kindern ausgestattet, d\u00fcrfen maximal zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr mitfahren. Bei der Bef\u00f6rderung eines Kindes mit Behinderung gilt die Altersbegrenzung nicht.[1] Eine gesetzliche Vorschrift zum Tragen eines Fahrradhelms gibt es in Deutschland nicht, auch nicht f\u00fcr Kinder. Doch unabh\u00e4ngig davon, wie das Kind mit dem Rad bef\u00f6rdert wird, ist ein Helm ein unbedingtes Muss – f\u00fcr Kinder und Eltern. Denn ein passender und gut sitzender Fahrradhelm kann bei einem Sturz schwere Kopfverletzungen verhindern.<\/p>\n Das Fahrrad sollte zudem regelm\u00e4\u00dfig auf seine Verkehrssicherheit<\/strong> \u00fcberpr\u00fcft werden: Funktionieren Bremsen und Fahrradklingel einwandfrei? Sind das Rad und der Fahrradanh\u00e4nger mit funktionsf\u00e4higer Fahrradbeleuchtung und Reflektoren ausgestattet? F\u00fcr eine noch bessere Signalwirkung kann man den Fahrradanh\u00e4nger, das Lastenrad und Co. mit einem F\u00e4hnchen oder Wimpel ausstatten. So ist man gerade in un\u00fcbersichtlichen Verkehrssituationen schneller f\u00fcr andere Verkehrsteilnehmer erkennbar. Sitzen die Kinder hinter den Eltern im Kindersitz oder im Fahrradanh\u00e4nger, hilft au\u00dferdem ein R\u00fcckspiegel am Fahrradlenker, die Kinder im Blick zu behalten. Au\u00dferdem sollte das Kind immer mit einem Gurt gesichert werden. F\u00e4hrt nur ein Kind im Fahrradanh\u00e4nger mit, sitzt es vorzugsweise in der Mitte oder auf der von der Fahrbahn abgewendeten Seite, sofern es der Hersteller nicht anders vorgibt.<\/p>\n Wer Kinder im Fahrradanh\u00e4nger<\/strong> oder im Lastenfahrrad<\/strong> mitnimmt, sollte auf eine umsichtige und vorausschauende Fahrweise achten. Daf\u00fcr \u00fcben Eltern das Fahren mit dem Anh\u00e4nger oder Lastenfahrrad zun\u00e4chst am besten ohne Kind. So k\u00f6nnen sie zum Beispiel das Fahrverhalten in Bezug auf den Wendekreis oder den Bremsweg besser einsch\u00e4tzen. Damit sich der Fahrradanh\u00e4nger oder das Lastenfahrrad beim Ein- und Aussteigen nicht verselbstst\u00e4ndigt, muss die Feststellbremse genutzt werden. Vorsicht ist auch auf schmalen Verkehrsinseln geboten: Fahrradanh\u00e4nger und Lastenfahrrad d\u00fcrfen nicht in die Stra\u00dfe ragen, da ein vorbeifahrendes Fahrzeug diese erfassen k\u00f6nnte. Eltern planen daher bestenfalls schon vorab eine m\u00f6glichst sichere Route. Das bedeutet, dass Baustellen, un\u00fcbersichtliche Stra\u00dfen sowie Hauptverkehrsstra\u00dfen nach M\u00f6glichkeit gemieden werden sollten. Sicherer sind Nebenstra\u00dfen oder Wege mit ausgewiesenem Fahrradstreifen. Ein Fahrradanh\u00e4nger kann zwar w\u00e4hrend der Fahrt nur unter extremen Bedingungen kippen, dennoch sollte man nicht zu schnell fahren und das einseitige \u00dcberfahren von beispielsweise hohen Bordsteinkanten vermeiden.[3]<\/p>\n Trotz aller Vorsicht kann ein Unfall aber immer passieren. Isolde Klein, Versicherungsexpertin von CosmosDirekt, r\u00e4t daher: „F\u00fcr jeden, der regelm\u00e4\u00dfig mit dem Rad f\u00e4hrt, ist eine private Unfallversicherung sinnvoll, denn sie gilt in allen Lebensbereichen. Die gesetzliche Unfallversicherung hilft nur bei Unf\u00e4llen, die auf dem direkten Hin- und R\u00fcckweg zur Arbeit, Schule oder Uni passieren. Dar\u00fcber hinaus ist eine private Haftpflichtversicherung wichtig. Denn wenn man beispielsweise als Radfahrer versehentlich einer anderen Person einen Schaden zuf\u00fcgt, kann man schnell mit Schadenersatzanspr\u00fcchen konfrontiert werden. Eine entsprechende Absicherung kann dann vor den finanziellen Folgen sch\u00fctzen.<\/em>“<\/p>\n [1] Bev\u00f6lkerungsrepr\u00e4sentative Online-Umfrage von Civey im Auftrag von CosmosDirekt, dem Direktversicherer der Generali in Deutschland. Im Juni 2022 wurden in Deutschland 2.501 Personen ab 18 Jahren befragt. Die Fehlertoleranz der ermittelten Ergebnisse liegt bei +\/- 3,5 Prozentpunkten.<\/p>\n [2] Quelle: Stra\u00dfenverkehrs-Ordnung (StVO) \u00a7 21 Personenbef\u00f6rderung (3): https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stvo_2013\/__21.html (https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stvo_2013\/__21.html)<\/p>\n [3] Quelle: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC) https:\/\/www.adfc.de\/artikel\/fahrtipps-fuer-kinderfahrradanhaenger<\/p>\n COSMOSDIREKT<\/strong><\/p>\n CosmosDirekt ist Deutschlands f\u00fchrender Online-Versicherer und der Direktversicherer der Generali in Deutschland. Mit einfachen und flexiblen Online-Angeboten und kompetenter pers\u00f6nlicher Beratung rund um die Uhr setzt das Unternehmen neue Ma\u00dfst\u00e4be in der Versicherungsbranche. Zum Angebot z\u00e4hlen private Absicherung, Vorsorge und Geldanlage. Mehr als 1,8 Millionen Kunden vertrauen auf CosmosDirekt.<\/p>\n GENERALI IN DEUTSCHLAND<\/strong><\/p>\n Die Generali ist eine der f\u00fchrenden Erstversicherungsgruppen im deutschen Markt mit Beitragseinnahmen von 14,9 Mrd. EUR und rund 10 Mio. Kunden. Als Teil der internationalen Generali Group ist die Generali in Deutschland mit den Marken Generali, CosmosDirekt und Dialog in den Segmenten Leben, Kranken und Schaden\/Unfall t\u00e4tig. Ziel der Generali ist es, f\u00fcr ihre Kunden ein lebenslanger Partner zu sein, der dank eines hervorragenden Vertriebsnetzes im Exklusiv- und Direktvertrieb sowie im Maklerkanal innovative, individuelle L\u00f6sungen und Dienstleistungen anbietet.<\/p>\n Pressekontakt:<\/p>\n Sabine Gemballa J\u00f6rg LinderSICHERHEIT BEGINNT SCHON VOR DER FAHRT<\/h2>\n
DAS FAHREN MIT FAHRRADANH\u00c4NGER ODER LASTENFAHRRAD VORAB OHNE KINDER TESTEN<\/h2>\n
ABGESICHERT BEI UNF\u00c4LLEN MIT DEM RAD<\/h2>\n
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