{"id":138678,"date":"2022-08-01T18:59:12","date_gmt":"2022-08-01T16:59:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/?p=138678"},"modified":"2022-08-01T18:59:12","modified_gmt":"2022-08-01T16:59:12","slug":"platz-da-fuers-e-auto","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/138678\/platz-da-fuers-e-auto\/","title":{"rendered":"Platz da f\u00fcrs E-Auto"},"content":{"rendered":"
Berlin (ots)<\/p>\n
Platz da f\u00fcrs E-Auto<\/p>\n
Eigent\u00fcmergemeinschaft wollte Abstellen in Tiefgarage verbieten<\/p>\n
Bei der Versammlung einer Wohnungseigent\u00fcmergemeinschaft war beschlossen worden, dass in der Tiefgarage der Wohnanlage keine E-Autos abgestellt werden d\u00fcrfen. Doch diese Entscheidung war juristisch nicht haltbar. Der Beschluss verstie\u00df nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS gegen die Grunds\u00e4tze ordnungsgem\u00e4\u00dfer Verwaltung.<\/p>\n
(Amtsgericht Wiesbaden, Aktenzeichen 92 C 2541\/21)<\/p>\n
Der Fall: Der Mehrheit der Eigent\u00fcmer schien es bedenklich, dass k\u00fcnftig auch Elektrofahrzeuge in der Tiefgarage Platz finden. Unter anderem bef\u00fcrchtete die Versammlung die erh\u00f6hte Brandgefahr, die von dieser Art von Fahrzeugen ausgehe. Ein Mitglied der Gemeinschaft war mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und klagte dagegen.<\/p>\n
Das Urteil: Es sei gesetzlich geregelt, dass Eigent\u00fcmer ein Recht auf eine Ladestation und die damit verbundenen baulichen Ma\u00dfnahmen haben. Das k\u00f6nne eine Mehrheit nicht einfach aushebeln, indem sie ein Abstellen des Fahrzeugs in der Garage untersage. Denn eine Ladestation, an der man nicht parken d\u00fcrfe, sei sinnlos. Die Politik habe aber mit dem Gesetz zum Ausbau der Infrastruktur f\u00fcr E-Mobilit\u00e4t dazu beitragen wollen. Der Aspekt der Brandgefahr spiele angesichts der eindeutigen Rechtslage keine Rolle.<\/p>\n
Pressekontakt:<\/p>\n
Dr. Ivonn Kappel
\nReferat Presse
\nBundesgesch\u00e4ftsstelle Landesbausparkassen
\nTel.: 030 20225-5398
\nFax : 030 20225-5395
\nE-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de<\/p>\n