{"id":138837,"date":"2022-09-02T09:50:23","date_gmt":"2022-09-02T07:50:23","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/?p=138837"},"modified":"2022-09-02T09:50:23","modified_gmt":"2022-09-02T07:50:23","slug":"licht-test-2022-die-kues-macht-mit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/138837\/licht-test-2022-die-kues-macht-mit\/","title":{"rendered":"Licht-Test 2022: Die K\u00dcS macht mit"},"content":{"rendered":"
Die funktionierende Beleuchtung am Auto ist f\u00fcr alle Verkehrsteilnehmer lebenswichtig. Hier gilt „Sehen und gesehen werden“ im wahrsten Sinne des Wortes.<\/strong><\/em><\/p>\n Daher beteiligt sich die K\u00dcS auch 2022 am j\u00e4hrlichen Licht-Test vom 1. bis 31. Oktober. Im Vorfeld machen Plakate auf die Aktion aufmerksam. Beim Licht-Test werden alle Leuchten am Fahrzeug kostenlos auf ihre einwandfreie Funktion untersucht. Ist alles in Ordnung, kommt auf Wunsch ein Aufkleber an die Windschutzscheibe.<\/p>\n Eine ordnungsgem\u00e4\u00df funktionierende Beleuchtung am Fahrzeug sollte eine Selbstverst\u00e4ndlichkeit sein. Die Wirklichkeit sieht aber leider anders aus: Seit Jahren geh\u00f6ren die lichttechnischen Einrichtungen (so der formal korrekte Begriff) zu den Spitzenreitern in den M\u00e4ngelgruppen bei Hauptuntersuchungen durch die K\u00dcS.<\/p>\n „Alle Leuchten am Fahrzeug m\u00fcssen ordnungsgem\u00e4\u00df angebaut sein und entsprechend einwandfrei funktionieren. Schlie\u00dflich muss jeder Verkehrsteilnehmer die Beleuchtung an seinem Fahrzeug in einem ordnungsgem\u00e4\u00dfen Zustand halten. So sieht es der Verordnungsgeber im \u00a7 23 StVO vor. Das ist wichtig f\u00fcr den Fahrenden selbst, vor allem bei D\u00e4mmerung oder Dunkelheit. Au\u00dferdem muss das Fahrzeug gut erkennbar f\u00fcr andere Verkehrsteilnehmer sein, ohne diese jedoch zu blenden<\/em>„, betont Florian Mai, Technischer Leiter der K\u00dcS.<\/p>\n Untersucht werden beim Licht-Test Abblend- und Fernlicht, R\u00fcckfahrscheinwerfer, Bremsleuchten, Begrenzungsleuchten, Parkleuchten, Schlussleuchten, Fahrtrichtungsanzeiger, Warnblinkanlage, Nebelschlussleuchten, sowie Zusatzleuchten z. B. zur Realisierung von Nebellicht, Tagfahrlicht und Abbiegelicht. Das Nachr\u00fcsten von Leuchten und Leuchtmitteln ist sehr beliebt. Aber nicht alles, was gef\u00e4llt, ist auch zul\u00e4ssig. Die Pr\u00fcfingenieur*innen der K\u00dcS k\u00f6nnen zus\u00e4tzlich zur Untersuchung Auskunft geben dar\u00fcber, was erlaubt oder nicht erlaubt ist.<\/p>\n Funktioniert die Beleuchtung am Auto nicht einwandfrei, kann dies unterschiedliche Sanktionen nach sich ziehen, etwa Bu\u00dfgelder in zweistelliger H\u00f6he. Bei einer Hauptuntersuchung wird die nicht zul\u00e4ssige Nachr\u00fcstung von Leuchtmitteln als „Erheblicher Mangel“ eingestuft werden, sodass die HU-Plakette dann nicht erteilt werden darf. Nicht zul\u00e4ssige Leuchtmittel k\u00f6nnen au\u00dferdem bei einem Verkehrsunfall Einfluss auf die Beurteilung der Rechtslage haben.<\/p>\n Der Licht-Test wird seit 1956 angeboten. Schirmherr der Beleuchtungsaktion 2022 ist der Bundesminister f\u00fcr Digitales und Verkehr, Volker Wissing.<\/p>\n Pressekontakt:<\/p>\n