{"id":145077,"date":"2022-11-14T15:34:16","date_gmt":"2022-11-14T14:34:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/?p=145077"},"modified":"2022-11-14T15:34:16","modified_gmt":"2022-11-14T14:34:16","slug":"den-dienstwagen-aufmotzen-und-beim-geldwerten-vorteil-sparen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/145077\/den-dienstwagen-aufmotzen-und-beim-geldwerten-vorteil-sparen\/","title":{"rendered":"Den Dienstwagen aufmotzen und beim geldwerten Vorteil sparen"},"content":{"rendered":"
Schicke Ledersitze, blitzende Alufelgen oder ein bassstarkes Soundsystem: Wer f\u00fcr seinen Dienstwagen eine Sonderausstattung m\u00f6chte und diese selbst bezahlt, der mindert den geldwerten Vorteil – und zahlt damit weniger Steuern. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt anhand eines einfachen Rechenbeispiels, wie das funktioniert.<\/p>\n
Der Dienstwagen steht immer wieder in der Kritik. Etwa, weil „das Firmenautoprivileg [als] eine teure Subvention f\u00fcr Besserverdiener“ bewertet wird, wie das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ am 31. August 2022 schreibt. Fakt ist allerdings: Diesel- und Benzinfahrzeuge werden hierzulande h\u00f6her besteuert als Hybrid- oder Elektrofahrzeuge.<\/p>\n
Gleichzeitig stimmt auch, dass Hybridfahrzeuge zwar umweltfreundlich wirken – aber: Auf l\u00e4ngeren Strecken wird weiterhin der Verbrennungsmotor genutzt. So kommen Firmenwagennutzer in den Genuss einer verg\u00fcnstigten Besteuerung, obwohl der eigentlich verfolgte Zweck – n\u00e4mlich der Klimaschutz – in den Hintergrund r\u00fcckt. B\u00f6se Zungen k\u00f6nnten also durchaus behaupten, dass es sich bei der steuerlichen Verg\u00fcnstigung f\u00fcr Hybridfahrzeuge um eine teure Subvention handelt.<\/p>\n
Viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber belohnen ihre Mitarbeitenden mit einem h\u00f6heren Gehalt in Form eines Dienstwagens. Die meisten Angestellten nutzen den Firmenwagen auch privat, und kommen somit in den Genuss eines sogenannten geldwerten Vorteils:<\/p>\n
Der Dienstwagen wird zu etwas \u00c4hnlichem wie Lohn. Ein Angestellter mit Dienstwagen muss deshalb private Fahrten mit dem Firmenauto versteuern.
\nF\u00fcr den Angestellten fallen allerdings nur Steuern und Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge auf einen fiktiven Lohn an, die tats\u00e4chlichen Kosten f\u00fcr das Fahrzeug tr\u00e4gt der Arbeitgeber. Und das lohnt sich vor allem dann, wenn der Angestellte seinen Dienstwagen viel f\u00fcr Privatfahrten nutzt.<\/p>\n
Eine Methode zur Berechnung der anfallenden Einkommensteuer f\u00fcr Privatfahrten ist das Fahrtenbuch. Alle beruflichen und privaten Fahrten werden darin notiert, und am Ende des Jahres wird zusammengez\u00e4hlt: F\u00fcr die privaten Fahrten zahlt man anteilig Einkommensteuer. Das klingt zwar einfach, doch das Finanzamt hat hohe Anforderungen, was die korrekte F\u00fchrung eines Fahrtenbuchs betrifft.<\/p>\n
Die bequemere Methode, um die anfallende Einkommensteuer auf die Privatfahrten zu ermitteln, ist die Ein-Prozent-Regelung, bei der pauschal ein Prozent des Bruttolistenpreises des Firmenwagens mit Verbrennungsmotor zum monatlichen Gehalt dazu gerechnet wird.<\/p>\n
F\u00fcr Elektrofahrzeuge wird der geldwerte Vorteil seit dem 1. Januar 2019 mit einem Prozent des halben Listenpreises angesetzt. Und seit 1. Januar 2020 sind die Dienstwagenstromer noch einmal g\u00fcnstiger geworden, denn seither gilt f\u00fcr die meisten reinen Elektrofahrzeuge die neue 0,25-Prozent-Regelung.<\/p>\n
\u00dcbrigens: Unter bestimmten Voraussetzungen gilt seit 1. Januar 2019 f\u00fcr Hybridelektrofahrzeuge eine 0,5-Prozent-Regel. Entscheidend dabei ist, zu welchem Zeitpunkt das Fahrzeug gekauft wurde und wie hoch die Emissionswerte sind.<\/p>\n
Eine Arbeitnehmerin m\u00f6chte ihren Dienstwagen mit speziellen Felgen, einem Multifunktionslenkrad und weiteren Sonderausstattungen best\u00fccken. Ihr Arbeitgeber \u00fcbernimmt die Kosten daf\u00fcr nicht, sie zahlt die Sonderausstattung selbst. Immerhin: Der geldwerte Vorteil verringert sich in dem Jahr, in dem sie die Sonderausstattung bezahlt hat und – je nach H\u00f6he der Kosten – auch noch in den Folgejahren. Ein Rechenbeispiel:<\/p>\n
Bruttolistenpreis des Pkw ohne Sonderausstattung: 30.000 Euro<\/p>\n
Von der Arbeitnehmerin bezahlte Sonderausstattung: 10.000 Euro<\/p>\n
Bemessungsgrundlage f\u00fcr die 1 %-Regelung: 40.000 Euro<\/p>\n
Geldwerter Vorteil 1% aus 40.000 Euro = 400 Euro x 12: 4.800 Euro<\/p>\n
Zur Erkl\u00e4rung: Die Zuzahlung der Arbeitnehmerin in H\u00f6he von 10.000 Euro mindert den geldwerten Vorteil – und zwar so, dass sie im ersten Jahr \u00fcberhaupt keinen geldwerten Vorteil versteuern muss. Da die von ihr geleistete Zuzahlung den geldwerten Vorteil \u00fcbersteigt, kann der \u00fcbersteigende Betrag in das Folgejahr vorgetragen werden. Das bedeutet: Die Arbeitnehmerin muss auch im zweiten Jahr nichts versteuern. Erst im dritten Jahr werden 4.400 Euro f\u00e4llig (4.800 Euro geldwerter Vorteil minus 400 Euro restliche Zuzahlung).<\/p>\n
Die Arbeitnehmerin k\u00f6nnte \u00fcbrigens ihre Sonderausstattung auch in Raten an das Autohaus zahlen, sogar \u00fcber mehrere Jahre verteilt. Die Versteuerung des geldwerten Vorteils bliebe – wie beschrieben – gleich.<\/p>\n
Gut zu wissen: Ob die Arbeitnehmerin den geldwerten Vorteil f\u00fcr ihren Dienstwagen mittels Fahrtenbuch oder \u00fcber die Ein-Prozent-Pauschalversteuerung berechnet, spielt grunds\u00e4tzlich keine Rolle. Allerdings ist die Pauschalversteuerung einfacher zu handhaben. Und bei der Methode mit Fahrtenbuch m\u00fcssen bestimmte Voraussetzungen erf\u00fcllt sein, um die Sonderausstattungskosten auf den geldwerten Vorteil anrechnen lassen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n
\u00dcbrigens: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer k\u00f6nnen den geldwerten Vorteil bei ihrem Dienstwagen auch dann mindern, wenn sie ein h\u00f6herwertiges Fahrzeug m\u00f6chten und der Arbeitgeber die Mehrkosten daf\u00fcr nicht \u00fcbernimmt. Das Prinzip bleibt das gleiche wie bei den selbst finanzierten Sonderausstattungen.<\/p>\n
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als 1,2 Millionen Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands gr\u00f6\u00dfter Lohnsteuerhilfeverein. Gegr\u00fcndet im Jahr 1972, stellt sie au\u00dferdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.<\/p>\n
Die VLH erstellt f\u00fcr ihre Mitglieder die Einkommensteuererkl\u00e4rung, beantragt s\u00e4mtliche Steuererm\u00e4\u00dfigungen, pr\u00fcft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der eingeschr\u00e4nkten Beratungsbefugnis nach \u00a7 4 Nr. 11 StBerG.<\/p>\n
Pressekontakt:<\/p>\n
Christina Georgiadis<\/p>\n
Fritz-Voigt-Str. 13
\n67433 Neustadt a.d. Weinstra\u00dfe<\/p>\n
Tel.: 06321 4901-0
\nFax: 06321 4901-49<\/p>\n
E-Mail: presse@vlh.de
\nWeb: www.vlh.de\/presse<\/p>\n
Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/span><\/p>\n Bildunterschrift:<\/span><\/p>\n Den Dienstwagen aufmotzen und beim geldwerten Vorteil sparen \/ Weiterer Text \u00fcber ots und www.presseportal.de\/nr\/69585 \/ Die Verwendung dieses Bildes f\u00fcr redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zul\u00e4ssig und dann auch honorarfrei. Ver\u00f6ffentlichung ausschlie\u00dflich mit Bildrechte-Hinweis<\/strong>. Bildrechte: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH Fotograf: VLH<\/strong><\/span><\/p>\n<\/div>\n <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Schicke Ledersitze, blitzende Alufelgen oder ein bassstarkes Soundsystem: Wer f\u00fcr seinen Dienstwagen eine Sonderausstattung m\u00f6chte und diese selbst bezahlt, der mindert den geldwerten Vorteil – und zahlt damit weniger Steuern. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt anhand eines einfachen Rechenbeispiels, wie das funktioniert. Der Dienstwagen steht immer wieder in der Kritik. Etwa, weil […]<\/p>\n","protected":false},"author":8,"featured_media":145076,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"post_views_count":221,"rank_math_lock_modified_date":false,"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[6934,13925,1264,4733],"class_list":{"0":"post-145077","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-allgemein","8":"tag-dienstwagen","9":"tag-einkommensteuer-auf-die-privatfahrten","10":"tag-ratgeber","11":"tag-steuern"},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/145077","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/8"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=145077"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/145077\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/145076"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=145077"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=145077"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=145077"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}