{"id":145466,"date":"2022-12-09T11:11:30","date_gmt":"2022-12-09T10:11:30","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/?p=145466"},"modified":"2022-12-09T11:11:30","modified_gmt":"2022-12-09T10:11:30","slug":"weihnachtlich-geschmueckte-autos-sicherheit-geht-vor","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/145466\/weihnachtlich-geschmueckte-autos-sicherheit-geht-vor\/","title":{"rendered":"Weihnachtlich geschm\u00fcckte Autos: Sicherheit geht vor"},"content":{"rendered":"

R+V-Infocenter: Dekorationsartikel im Auto m\u00fcssen gut gesichert sein<\/span><\/strong><\/p>\n

Wiesbaden, 9. Dezember 2022. Blinkende LED-Weihnachtsb\u00e4ume, leuchtende Nikolaus-Anh\u00e4nger oder Schneeflocken-Fensterbilder: Vor Weihnachten stapeln sich in den Gesch\u00e4ften die unterschiedlichsten Dekorationsartikel – auch f\u00fcr Autos. Doch in Fahrzeugen ist nicht jeder Schmuck erlaubt, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.<\/p>\n

Grunds\u00e4tzlich gilt: Weihnachtsschmuck im Wagen ist zul\u00e4ssig, solange er niemanden gef\u00e4hrdet. „Die Sicherheit ist der wichtigste Aspekt bei der Dekoration im Fahrzeug“, sagt Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei der R+V Versicherung. „Darauf sollten Deko-Fans unbedingt achten, wenn sie etwas aufstellen, aufh\u00e4ngen oder aufkleben.“ Grunds\u00e4tzlich m\u00fcssen Dekorationsartikel im Auto gut gesichert sein. „F\u00fcr sie gelten die gleichen Regeln wie f\u00fcr klassische Ladung“, sagt R+V-Experte Kretschmer. Bei einem Brems- oder Ausweichman\u00f6ver d\u00fcrfen Plastiktannenbaum, Engel oder Christbaumkugeln nicht als Geschoss im Fahrzeug umherfliegen. Die Gefahr, dass Insassen verletzt werden, ist gro\u00df. Zudem droht ein Verwarngeld von 25 Euro.<\/p>\n

Das Sichtfeld muss frei bleiben<\/strong>
\nGute Sicht ist beim Autofahren unerl\u00e4sslich. „Deshalb d\u00fcrfen die Frontscheibe und die beiden vorderen Seitenscheiben niemals beklebt werden. Ausnahmen gelten hier ausschlie\u00dflich f\u00fcr amtliche Sticker wie Umweltplaketten oder Vignetten“, warnt Kretschmer. Wer sich nicht daran h\u00e4lt, muss mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen. Erheblich teurer wird es, wenn das Auto wegen der eingeschr\u00e4nkten Sicht nicht mehr verkehrssicher ist. In solchen F\u00e4llen sind ein Bu\u00dfgeld in H\u00f6he von 90 Euro sowie ein Punkt in der Flensburger Verkehrss\u00fcnderkartei m\u00f6glich. Vorsicht ist auch bei der Beklebung der Heckscheiben geboten. Der Blick nach hinten darf nicht komplett versperrt sein.<\/p>\n

Zus\u00e4tzliche Beleuchtung meistens verboten<\/strong>
\nStreng sind die Regelungen auch bei zus\u00e4tzlichen Leuchten wie blinkenden Weihnachtssternen oder Lichterketten. „In der Regel sind sie unzul\u00e4ssig“, sagt Rico Kretschmer. „Im Innenraum darf w\u00e4hrend der Fahrt \u00fcberhaupt kein Licht brennen.“ Der Grund: Die Fahrerin oder der Fahrer k\u00f6nnen durch das Licht geblendet werden. Au\u00dferdem verhindert das Licht, dass sich die Augen an die Dunkelheit gew\u00f6hnen. Damit steigt die Gefahr, dass Hindernisse und andere Verkehrsteilnehmer \u00fcbersehen werden.<\/p>\n

Dekorationen an der Au\u00dfenseite m\u00fcssen sicher angebracht sein. Wenn sich ein Teil l\u00f6st und einen Unfall verursacht, haftet unter Umst\u00e4nden die Fahrerin oder der Fahrer. Deshalb sollten sie mit geschm\u00fcckten Fahrzeugen hohe Geschwindigkeiten lieber vermeiden. Vorsicht auch bei \u00dcberz\u00fcgen f\u00fcr die Au\u00dfenspiegel: „Seitenblinker m\u00fcssen frei bleiben, ebenso wie Scheinwerfer und Kennzeichen“, warnt R+V-Experte Kretschmer. Unkritisch sind hingegen Aufkleber auf der Karosserie und bunt lackierte Radkappen.<\/p>\n

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegr\u00fcndet. Es informiert regelm\u00e4\u00dfig \u00fcber Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Stra\u00dfenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unf\u00e4llen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielf\u00e4ltige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zus\u00e4tzlich f\u00fchrt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repr\u00e4sentative Langzeitstudie \u00fcber die „\u00c4ngste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 j\u00e4hrlich, welche wirtschaftlichen, politischen und pers\u00f6nlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.<\/p>\n

Firmenkontakt
\nInfocenter der R+V Versicherung
\nBrigitte R\u00f6mstedt
\nRaiffeisenplatz 2
\n65189 Wiesbaden
\n06 11 \/ 533 – 46 56
\nbrigitte.roemstedt@ruv.de
\nWeb: http:\/\/www.infocenter.ruv.de<\/p>\n

Pressekontakt
\nInfocenter der R+V Versicherung c\/o Arts & Others
\nAnja Kassubek
\nDaimlerstra\u00dfe 12
\n61352 Bad Homburg
\n06172\/9022-131
\nanja.kassubek@arts-others.de
\nWeb: https:\/\/www.ruv.de\/<\/a><\/p>\n

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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