{"id":147641,"date":"2023-07-23T20:27:20","date_gmt":"2023-07-23T18:27:20","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/?p=147641"},"modified":"2023-07-23T20:27:20","modified_gmt":"2023-07-23T18:27:20","slug":"entzug-der-fahrerlaubnis-im-ausland-bei-missachtung-koennen-bussgelder-und-sogar-gefaengnis-drohen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/147641\/entzug-der-fahrerlaubnis-im-ausland-bei-missachtung-koennen-bussgelder-und-sogar-gefaengnis-drohen\/","title":{"rendered":"Entzug der Fahrerlaubnis im Ausland Bei Missachtung k\u00f6nnen Bu\u00dfgelder und sogar Gef\u00e4ngnis drohen!"},"content":{"rendered":"

Insbesondere auf Reisen k\u00f6nnen die Folgen eines Verkehrsversto\u00dfes verheerend sein. Besonders heikel ist f\u00fcr Urlauber ein Entzug der Fahrerlaubnis in der Fremde. Was also tun, wenn die Polizei im Ausland den F\u00fchrerschein einkassiert und gilt das Fahrverbot dann auch im Heimatland? Die Antworten kennt die CODUKA GmbH als Betreiber des Portals Geblitzt.de.<\/p>\n

Urlaubsfrust bei F\u00fchrerscheinentzug<\/span><\/h2>\n

Wird man hierzulande zum Beispiel wegen zu hoher Geschwindigkeit geblitzt oder beim Fahren unter Alkoholeinfluss erwischt, kann je nach Schwere des Versto\u00dfes der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Dass diese Sanktion nicht nur in Deutschland m\u00f6glich ist, wei\u00df Rechtsanwalt Tom Louven. Der auch im Auftrag f\u00fcr Geblitzt.de t\u00e4tige Experte f\u00fcr Verkehrsrecht sagt:<\/p>\n

„Wer im Ausland gegen g\u00fcltige Verkehrsvorschriften verst\u00f6\u00dft, muss damit rechnen, dass der F\u00fchrerschein eingezogen wird. Damit ist die Weiterfahrt im jeweiligen Land untersagt. Dabei kann die Fahrerlaubnis aber nicht dauerhaft entzogen werden, denn das ist nur deutschen Beh\u00f6rden vorbehalten.“<\/p>\n

Keine Weiterfahrt ohne F\u00fchrerscheinpapiere<\/span><\/h2>\n

Die ausl\u00e4ndische Beh\u00f6rde kann den F\u00fchrerschein demzufolge lediglich verwahren. In diesem Fall ist es nicht immer einfach, die Papiere zur\u00fcckzuerhalten. Aufgrund der unterschiedlichen Vorgehensweise einzelner L\u00e4nder sollte man sich von einem Anwalt beraten lassen. Was aber, wenn der F\u00fchrerschein nicht direkt vor Ort wieder ausgeh\u00e4ndigt wird und keiner der Mitreisenden im Besitz einer Fahrerlaubnis ist: Darf man sich dennoch hinter das Lenkrad setzen?<\/p>\n

Hier mahnt Louven zur Vorsicht: „Darauf sollte man besser verzichten. Wird man angehalten und hat keine g\u00fcltigen Papiere dabei, drohen in Deutschland Bu\u00dfgelder. Durchf\u00e4hrt man einen Drittstaat, k\u00f6nnen die Sanktionen noch deutlich h\u00f6her sein.“<\/p>\n

Gilt ein in Deutschland verh\u00e4ngtes Fahrverbot auch im Ausland?<\/span><\/h2>\n

Auch im umgekehrten Fall sollte man es nicht darauf ankommen lassen. Wird der F\u00fchrerschein von deutschen Beh\u00f6rden nach einem Verkehrsversto\u00df verwahrt, sind Fahrten im Ausland keine gute Idee. Andernfalls k\u00f6nnen empfindliche Bu\u00dfgelder wegen des Nichtmitf\u00fchrens eines g\u00fcltigen F\u00fchrerscheins anfallen.<\/p>\n

In manchen L\u00e4ndern ist sogar eine Beschlagnahme des Fahrzeugs oder eine Haftstrafe denkbar, da die Polizeibeamten im Zweifel davon ausgehen k\u00f6nnen, dass der F\u00fchrerschein nicht nur vergessen wurde, sondern gar keine g\u00fcltige Fahrerlaubnis vorliegt.<\/p>\n

Anerkennung von Verkehrsverst\u00f6\u00dfen innerhalb der Europ\u00e4ischen Union<\/span><\/h2>\n

Derzeit ist die EU-weite Verfolgung der Verursacher von Verst\u00f6\u00dfen im Stra\u00dfenverkehr noch uneinheitlich und zumeist kompliziert. Um die grenz\u00fcberschreitende Zusammenarbeit zu optimieren, soll es im Zuge der neuen EU-F\u00fchrerschein-Richtlinie f\u00fcr die einzelnen Mitgliedstaaten aber k\u00fcnftig einfacher werden. Mithilfe eines Zugangs zu allen nationalen F\u00fchrerscheinregistern k\u00f6nnte ein Entzug der Fahrerlaubnis gegenseitig anerkannt werden und damit in der gesamten EU gelten.<\/p>\n

Regelungen bei Verlust und Diebstahl<\/span><\/h2>\n

Weitaus weniger problematisch gestaltet sich die Vorgehensweise, wenn man seinen F\u00fchrerschein im Ausland verloren hat oder er gestohlen wurde. Dann sollte sowohl die \u00f6rtliche Polizei als auch das deutsche Konsulat bzw. die Botschaft dar\u00fcber in Kenntnis gesetzt werden.<\/p>\n

Die Mitarbeiter von Konsulat oder Botschaft nehmen in der Folge Kontakt mit der zust\u00e4ndigen nationalen Beh\u00f6rde in Deutschland auf. Kommt dabei heraus, dass die Fahrerlaubnis uneingeschr\u00e4nkt g\u00fcltig ist, kann die Polizei ein vorl\u00e4ufiges Dokument ausstellen, mit dem der Betroffene im Urlaubsland f\u00fcr einen begrenzten Zeitraum fahren darf.<\/p>\n

Bu\u00dfgeldvorw\u00fcrfe stets \u00fcber Geblitzt.de pr\u00fcfen lassen<\/span><\/h2>\n

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit gro\u00dfen Anwaltskanzleien zusammen und erm\u00f6glicht es Betroffenen, sich gegen Bu\u00dfgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.<\/p>\n

Rechtsschutzversicherungen \u00fcbernehmen die Kosten eines vollst\u00e4ndigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung \u00fcbernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Pr\u00fcfung der Bu\u00dfgeldvorw\u00fcrfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.<\/p>\n

T\u00e4glich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten F\u00e4lle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die M\u00f6glichkeit einer Strafreduzierung.<\/p>\n

Pressekontakt:<\/p>\n

CODUKA GmbH<\/span>
\nhttps:\/\/www.geblitzt.de\/<\/span><\/a><\/h3>\n

Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer
\nJan Ginhold
\nTelefon: 030 \/ 99 40 43 610
\nE-Mail: presse@coduka.de<\/p>\n

Original-Content von: CODUKA GmbH, Bildrechte:CODUKA GmbH Fotograf:Krakenimages.com \/ shutterstock<\/strong><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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