{"id":50412,"date":"2019-03-28T23:39:19","date_gmt":"2019-03-28T22:39:19","guid":{"rendered":"http:\/\/www.carpr.de\/?p=50412"},"modified":"2019-03-28T23:39:19","modified_gmt":"2019-03-28T22:39:19","slug":"das-eigene-auto-verleihen-mehr-als-ein-freundschaftsdienst","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/50412\/das-eigene-auto-verleihen-mehr-als-ein-freundschaftsdienst\/","title":{"rendered":"Das eigene Auto verleihen \u2013 mehr als ein Freundschaftsdienst"},"content":{"rendered":"

Das eigene Auto verleihen \u2013 mehr als ein Freundschaftsdienst<\/h3>\n
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ARAG Experten \u00fcber die Risiken, wenn man sein Auto verleiht<\/p>\n

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\"Das<\/p>\n

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Mal eben dem Kumpel das eigene Auto leihen, wenn dessen Wagen in der Werkstatt steht? Oder der Freundin, die umzieht? Klar. Warum nicht? Die ARAG Experten nennen einige triftige Gr\u00fcnde, warum man eben nicht so einfach seine Autoschl\u00fcssel aus der Hand geben sollte. Bei einem Unfall kann durch diesen Freundschaftsdienst n\u00e4mlich viel \u00c4rger entstehen.<\/p>\n

Vertrag pr\u00fcfen
\nBevor man sein eigenes Fahrzeug verleiht, sollte man einen Blick in seinen Versicherungsvertrag werfen. Denn dort kann ein eingeschr\u00e4nkter Nutzerkreis festgelegt sein. Oft sind dabei weitere Fahrer, Fahrer, die nicht zur Familie geh\u00f6ren, oder solche unter einem bestimmten Alter ausgeschlossen.<\/p>\n

Eigenen Vertrag schlie\u00dfen
\nSo spie\u00dfig es auch klingt: Ein Vertrag zwischen Kumpel und Halter sorgt f\u00fcr Klarheit. Hierin sollte vor allem festgelegt werden, dass der Freund das Auto auf eigene Gefahr nutzt. Es sollte ebenfalls gekl\u00e4rt werden, wer bei Sch\u00e4den f\u00fcr die Reparaturkosten aufkommt. Dies ist nach Auskunft der ARAG Experten insbesondere bei einer Teilkaskoversicherung wichtig, die zwar Fremdsch\u00e4den bezahlt, aber nicht die am eigenen Fahrzeug. Aber auch bei einer bestehenden Vollkaskoversicherung sollte festgelegt werden, wer bei einem Unfall die Selbstbeteiligung zahlt. Doch es gibt weitere Punkte zu beachten: Wer zahlt die Hochstufung des Schadenfreiheitsrabattes nach einem Unfall? Wer \u00fcbernimmt die Kosten, wenn die Haftpflichtversicherung nach einem Unfall zwar den Schaden zahlt, aber den Tarif daraufhin erh\u00f6ht? Wer kommt daf\u00fcr auf, wenn die Versicherung bei schweren oder vors\u00e4tzlichen Verfehlungen im Stra\u00dfenverkehr sogar eine Jahrespr\u00e4mie als Strafzahlung fordert? Dar\u00fcber hinaus kann im Vertrag auch noch festgelegt werden, wie viele Kilometer der Ausleiher fahren darf, wie lange er das Auto ben\u00f6tigt, wer im Falle einer l\u00e4ngeren Leihperiode die laufenden Kosten tr\u00e4gt und ob der Wagen an weitere Freunde verliehen werden darf.<\/p>\n

Kn\u00f6llchen vom Kumpel
\n\u00c4rger beim Verleihen kann es auch geben, wenn der Freund sich nicht an die Stra\u00dfenverkehrsordnung h\u00e4lt. Daher raten die ARAG Experten, vertraglich festzuhalten, wer f\u00fcr Bu\u00dfgelder zahlt. Grunds\u00e4tzlich muss zwar der Fahrer zahlen \u2013 wenn er denn ermittelt werden kann. Anders sieht es nach Angaben der ARAG Experten jedoch aus, wenn es im ruhenden Verkehr zu Verst\u00f6\u00dfen kommt, weil der Kumpel das ausgeliehene Auto etwa falsch parkt. Daf\u00fcr muss der Halter zahlen.<\/p>\n

Mehr zum Thema unter:
\nhttps:\/\/www.arag.de\/service\/infos-und-news\/rechtstipps-und-gerichtsurteile\/auto-und-verkehr\/<\/p>\n

Die ARAG ist das gr\u00f6\u00dfte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualit\u00e4tsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgesch\u00e4ft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 L\u00e4ndern \u2013 inklusive den USA und Kanada \u2013 nimmt die ARAG zudem \u00fcber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen M\u00e4rkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine f\u00fchrende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.<\/p>\n

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 D\u00fcsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Fa\u00dfbender (Vors.)
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