{"id":51629,"date":"2019-05-13T20:10:10","date_gmt":"2019-05-13T18:10:10","guid":{"rendered":"http:\/\/www.carpr.de\/?p=51629"},"modified":"2019-05-13T20:10:10","modified_gmt":"2019-05-13T18:10:10","slug":"tuev-rheinland-geplante-zulassung-von-e-scootern-trifft-in-deutschland-auf-gespaltene-meinung-aktuelle-umfrage-zeigt-43-prozent-ablehnend-37-prozent-dafuer-ruecksicht-bei-nutzung-sehr-wichtig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/51629\/tuev-rheinland-geplante-zulassung-von-e-scootern-trifft-in-deutschland-auf-gespaltene-meinung-aktuelle-umfrage-zeigt-43-prozent-ablehnend-37-prozent-dafuer-ruecksicht-bei-nutzung-sehr-wichtig\/","title":{"rendered":"T\u00dcV Rheinland: Geplante Zulassung von E-Scootern trifft in Deutschland auf gespaltene Meinung Aktuelle Umfrage zeigt: 43 Prozent ablehnend, 37 Prozent daf\u00fcr R\u00fccksicht bei Nutzung sehr wichtig"},"content":{"rendered":"
\t\t\t\tK\u00f6ln<\/a> (ots)<\/i><\/p>\n Bei der geplanten Zulassung von Elektrotretrollern oder E-Scootern f\u00fcr den Stra\u00dfenverkehr ist die Meinung in Deutschland gespalten: Eine repr\u00e4sentative Umfrage des Meinungsforschungsinstitus Civey im Auftrag von T\u00dcV Rheinland vom April 2019 zeigt, dass fast 37 Prozent der Menschen in Deutschland die geplane Zulassung der Elektroroller eher positiv sehen. Negativ bewerten die Regelungen dagegen knapp 43 Prozent, gut 20 Prozent sind in der Frage unentschieden.<\/p>\n Verschiedene Fahrzeugklassen bei E-Scootern<\/p>\n Vorgesehen ist, die E-Roller in zwei Fahrzeugklassen f\u00fcr die Nutzung im \u00f6ffentlichen Stra\u00dfenraum zuzulassen: Roller mit einer maximalen Geschwindigkeit von 12 Stundenkilometern sowie schnellere Roller bis Tempo 20. Dabei soll zun\u00e4chst eher wenig geregelt werden. Eine Haftpflichtversicherung ist erforderlich, das Mindestalter f\u00fcr die Fahrer betr\u00e4gt 12 beziehungsweise bei den schnelleren Scootern 14 Jahre. F\u00fcr die technische Ausstattung des Rollers beispielsweise mit Lichtanlage, Bremsen und Klingeln gelten ebenfalls klare Vorgaben. Insgesamt werden die E-Scooter bei der Benutzung voraussichtlich \u00e4hnlich wie Fahrr\u00e4der behandelt: Sie fahren auf dem Radweg und dort, wo keiner vorhanden ist, auf der Stra\u00dfe.<\/p>\n Die „Elektrokleinstfahrzeuge“ k\u00f6nnen nicht nur jede Menge Spa\u00df machen, sondern vor allem in St\u00e4dten auch dazu beitragen, neue Formen der Mobilit\u00e4t zu entwickeln. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer betont: „Wir wollen neue Wege moderner, umweltfreundlicher und sauberer Mobilit\u00e4t in unseren St\u00e4dten. E-Roller haben ein enormes Zukunftspotenzial.“ Tats\u00e4chlich sind die leichten und kleinen Fahrzeuge beispielsweise bequem in Bus und Bahn zu transportieren.<\/p>\n Gegenseitige R\u00fccksichtnahme im Stadtverkehr sehr wichtig<\/p>\n Thorsten Rechtien, Kfz-Experte von T\u00dcV Rheinland, erg\u00e4nzt: „Bei der Benutzung von E-Scootern darf die Sicherheit nicht auf der Strecke bleiben. Auch wenn es nicht vorgeschrieben ist, empfehlen wir, beim Rollerfahren immer einen Helm zu tragen.“ Der Grund: 20 km\/h ist ein relativ hohes Tempo f\u00fcr ein kleines Gef\u00e4hrt, wenn der E-Scooter auf der Stra\u00dfe oder dem Radweg mitschwimmt.<\/p>\n Der Fachmann erinnert dar\u00fcber hinaus nochmals generell an den ersten Paragraphen der Stra\u00dfenverkehrsordnung. Dort hei\u00dft es: „Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer gesch\u00e4digt, gef\u00e4hrdet oder, mehr als nach den Umst\u00e4nden unvermeidbar, behindert oder bel\u00e4stigt wird.“ Dies gelte eben auch unabh\u00e4ngig vom Alter des Fahrers und unabh\u00e4ngig vom jeweiligen Fahrzeug, so Rechtien. Sein Tipp: „Sinnvoll ist es in jedem Fall, den Umgang mit dem E-Scooter in einem gesch\u00fctzen Raum zu \u00fcben. Ziel ist es, den Elektroroller auch in unvorhergesehenen Situationen sicher beherrschen zu k\u00f6nnen.“<\/p>\n Pressekontakt:<\/p>\n Ihr Ansprechpartner f\u00fcr redaktionelle Fragen: Original-Content von: T\u00dcV Rheinland AG, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" K\u00f6ln (ots) Bei der geplanten Zulassung von Elektrotretrollern oder E-Scootern f\u00fcr den Stra\u00dfenverkehr ist die Meinung in Deutschland gespalten: Eine repr\u00e4sentative Umfrage des Meinungsforschungsinstitus Civey im Auftrag von T\u00dcV Rheinland vom April 2019 zeigt, dass fast 37 Prozent der Menschen in Deutschland die geplane Zulassung der Elektroroller eher positiv sehen. 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