{"id":58048,"date":"2019-07-04T21:10:37","date_gmt":"2019-07-04T19:10:37","guid":{"rendered":"https:\/\/www.carpr.de\/?p=58269"},"modified":"2019-07-04T21:10:37","modified_gmt":"2019-07-04T19:10:37","slug":"tuev-rheinland-vor-kauf-von-e-scootern-genau-informieren-neue-elektrokleinstfahrzeuge-beim-kauf-auf-allgemeine-betriebserlaubnis-und-strassenzulassung-achten-versicherungsplakette","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/58048\/tuev-rheinland-vor-kauf-von-e-scootern-genau-informieren-neue-elektrokleinstfahrzeuge-beim-kauf-auf-allgemeine-betriebserlaubnis-und-strassenzulassung-achten-versicherungsplakette\/","title":{"rendered":"T\u00dcV Rheinland: Vor Kauf von E-Scootern genau informieren Neue \u201cElektrokleinstfahrzeuge\u201d: Beim Kauf auf Allgemeine Betriebserlaubnis und Stra\u00dfenzulassung achten Versicherungsplakette ist Pflicht"},"content":{"rendered":"
\"T\u00dcV
Infografik Anforderungen an verkehrssichere E-Scooter. Grafik: T\u00dcV Rheinland \/ T\u00dcV Rheinland: Vor Kauf von E-Scootern genau informieren \/ Neue \u201cElektrokleinstfahrzeuge\u201d: Beim Kauf auf Allgemeine Betriebserlaubnis und Stra\u00dfenzulassung achten \/ Versicherungsplakette ist Pflicht \/ Weiterer Text \u00fcber ots und www.presseportal.de\/nr\/31385 \/ Die Verwendung dieses Bildes ist f\u00fcr redaktionelle Zwecke honorarfrei. Ver\u00f6ffentlichung bitte unter Quellenangabe: \u201cobs\/T\u00dcV Rheinland AG\u201d<\/figcaption><\/figure>\n

K\u00f6ln<\/a> (ots)<\/em><\/p>\n

Seit dem 15. Juni 2019 ist es amtlich: Mit Inkrafttreten der Verordnung f\u00fcr \u201cElektrokleinstfahrzeuge\u201d ist in Deutschland eine neue Fahrzeugklasse f\u00fcr den Stra\u00dfenverkehr zugelassen. Zu den neuen Kraftfahrzeugen geh\u00f6ren beispielsweise Elektrostehroller, so genannte E-Scooter. Alle diese kleinen Fahrzeuge zeichnet aus, dass sie einen Elektroantrieb besitzen, \u00fcber keinen Sitz verf\u00fcgen, maximal mit Tempo 20 fahren d\u00fcrfen und nur Radwege oder \u2013 wenn diese nicht vorhanden sind \u2013 die Fahrbahn benutzen d\u00fcrfen. Gehwege sind tabu.<\/p>\n

Wer sich f\u00fcr den Kauf eines E-Scooters interessiert, sollte unbedingt beachten, dass das Modell \u00fcber eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelgenehmigung verf\u00fcgt. \u201cOhne Einzelgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis durch das Kraftfahrt-Bundesamt ist ein E-Scooter nicht f\u00fcr die Nutzung auf \u00f6ffentlichen Stra\u00dfen zugelassen. Solche anderen Elektro-Fahrzeuge d\u00fcrfen nur als Spielger\u00e4te auf privatem Gel\u00e4nde benutzt werden\u201d, so Thomas Rohr, Zweiradexperte von T\u00dcV Rheinland. Das hei\u00dft auch: Die meisten E-Scooter, die bereits vor dem 15. Juni 2019 gekauft wurden, besitzen keine Zulassung f\u00fcr die Nutzung auf \u00f6ffentlichen Stra\u00dfen. Hier sollte man sich gegebenenfalls nochmals genau in den Bedienhinweisen informieren.<\/p>\n

Elektrostehroller dagegen, die in einem Leihsystem betrieben und genutzt werden, verf\u00fcgen \u00fcblicherweise \u00fcber die erforderliche Genehmigung und die \u2013 ebenfalls vorgeschriebene \u2013 Haftpflichtversicherung mit der Versicherungsplakette am Fahrzeug.<\/p>\n

Gro\u00dfe Unterschiede bei Preis und Leistung<\/h3>\n

Vor dem Kauf eines E-Scooters empfehlen die Fachleute von T\u00dcV Rheinland zudem, sich genau zu informieren. Es gibt sehr gro\u00dfe Unterschiede beim Preis, aber auch bei Eigenschaften, Qualit\u00e4t und Leistungsf\u00e4higkeit der Modelle. Wichtig ist es, sich genau dar\u00fcber klar zu sein, wie der Elektrostehroller genutzt werden soll; so spielt die Reichweite des Akkus eine Rolle bei der t\u00e4glichen Nutzung. Rund 20 Kilometer sollten es sein. Auch die Ladezeit kann f\u00fcr Vielfahrer relevant sein. Soll der Roller regelm\u00e4\u00dfig in Bus und Bahn transportiert werden, spielen Gewicht und Handhabung eine sehr gro\u00dfe Rolle. \u201cUnabh\u00e4ngig vom Modell empfehlen wir, nur bei bekannten H\u00e4ndlern und seri\u00f6sen Quellen zu kaufen\u201d, so Rohr. Dies sei beispielsweise bei Reklamationen, f\u00fcr die Wartung oder in Garantief\u00e4llen wichtig.<\/p>\n

\u201cBalanceakt\u201d: Vor dem Start die Handhabung und Bedienung \u00fcben<\/h3>\n

Vor der ersten Fahrt ist es empfehlenswert, die Gebrauchsanweisung genau zu lesen und zu befolgen. Dies gilt vor allem f\u00fcr die Sicherheitsausstattung und die Handhabung des Akkus sowie des Ladesystems. Dies gilt aber auch f\u00fcr die Fahreigenschaften des Elektrorollers. \u201cMit dem E-Scooter zu fahren gleicht einem Balanceakt \u2013 im wahrsten Sinne des Wortes. Selbst f\u00fcr ge\u00fcbte Radfahrer ist die Nutzung eines E-Scooters ein ganz neues Gef\u00fchl. Besonders die andersartige Lenkung und die kleinen Durchmesser der R\u00e4der sind gew\u00f6hnungsbed\u00fcrftig. Es ist sinnvoll, vor dem ersten Start idealerweise in einem gesch\u00fctzten Raum Handhabung und Fahrverhalten zu \u00fcben, um die Fahreigenschaften genau kennen zu lernen\u201d, so der Experte. Ziel sei es, den Elektroroller im Stra\u00dfenverkehr auch in unvorhergesehenen Situationen sicher beherrschen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n

Kurvenfahrten, anhalten, bremsen, Gas geben: Diese Man\u00f6ver sollten speziell ge\u00fcbt werden. Aufgrund der relativ kleinen Raddurchmesser reagieren die E-Scooter auch v\u00f6llig anders als beispielsweise Fahrr\u00e4der auf kleinere Unebenheiten, Bodenwellen, an Bordsteinkanten oder beim Wechsel des Stra\u00dfenbelags und auf Kopfsteinpflaster. Deshalb sollten auch stets beide H\u00e4nde m\u00f6glichst an der Lenkstange bleiben. Eine Ausnahme bildet das Abbiegen: Hier empfehlen die Fachleute wie beim Radfahren deutliche Handzeichen zu geben und genau auf den Verkehr, die Vorfahrtsregeln sowie andere Verkehrsteilnehmer zu achten.<\/p>\n

Gegenseitige R\u00fccksicht sehr wichtig<\/h3>\n

Schlie\u00dflich pl\u00e4dieren die Fachleute von T\u00dcV Rheinland daf\u00fcr, stets einen Helm bei der Fahrt mit dem E-Roller zu nutzen, auch wenn dies in Deutschland keine Pflicht ist. Helle, auff\u00e4llige Kleidung, Reflektoren oder eine Warnweste sind ebenfalls sinnvoll, besonders bei der Fahrt in der D\u00e4mmerung oder Dunkelheit. T\u00dcV Rheinland-Experte Thomas Rohr: \u201cE-Scooter stellen eine neue Form der Mobilit\u00e4t dar. Besonders in der Zeit, bis wir die Roller im Stra\u00dfenbild gewohnt sind und sie sich m\u00f6glicherweise fest etabliert haben, ist gegenseitige R\u00fccksicht wichtig. Das gilt f\u00fcr alle Verkehrsteilnehmer vom Lkw \u00fcber Autofahrer und die Rollerfahrer selbst bis hin zu Radfahrern und Fu\u00dfg\u00e4ngern. Denn die Sicherheit darf nicht auf der Strecke bleiben.\u201d<\/p>\n

Hintergrundinformationen zum Thema E-Scooter unter www.tuv.com\/presse bei T\u00dcV Rheinland<\/p>\n

Pressekontakt:<\/p>\n

Ihr Ansprechpartner f\u00fcr redaktionelle Fragen:
Wolfgang Partz, Presse, Tel.: 0221\/806-2290
Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und
Videos erhalten Sie auch per E-Mail \u00fcber
presse@de.tuv.com<\/a> sowie im
Internet: www.tuv.com\/presse und www.twitter.com\/tuvcom_presse<\/p>\n

Original-Content von: T\u00dcV Rheinland AG, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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