{"id":58241,"date":"2019-07-25T19:37:12","date_gmt":"2019-07-25T17:37:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.carpr.de\/?p=58637"},"modified":"2019-07-25T19:37:12","modified_gmt":"2019-07-25T17:37:12","slug":"abgasskandals-ansprueche-verjaehren-erst-ende-2019","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kfzwirtschaft.de\/58241\/abgasskandals-ansprueche-verjaehren-erst-ende-2019\/","title":{"rendered":"Abgasskandals Anspr\u00fcche verj\u00e4hren erst Ende 2019"},"content":{"rendered":"
\"Abgasskandals
Zum 31.12.2019 droht die Verj\u00e4hrung von Schadensersatzanspr\u00fcchen im Diesel-Abgasskandal \u2013 Betroffene Autobesitzer sollten daher schnell handeln \/ Weiterer Text \u00fcber ots und www.presseportal.de\/nr\/122701 \/ Die Verwendung dieses Bildes ist f\u00fcr redaktionelle Zwecke honorarfrei. Ver\u00f6ffentlichung bitte unter Quellenangabe: \u201cobs\/Dr. Lehnen & Sinnig | Rechtsanw\u00e4lte PartG mbB\u201d<\/figcaption><\/figure>\n

Trier \/ Kaiserslautern<\/a> (ots)<\/em><\/p>\n

Landgericht Kaiserslautern: Schadenersatz gegen Volkswagen besteht auch bei Kauf nach Bekanntwerden des Abgasskandals
Anspr\u00fcche verj\u00e4hren erst Ende 2019<\/h4>\n

Seit fast vier Jahren ist bekannt, dass die Volkswagen AG in mehreren Millionen Fahrzeugen verbotene Abschalteinrichtungen verbaut hat. Zwischenzeitlich haben nahezu alle deutschen Oberlandesgerichte entschieden, dass der Autokonzern viele Millionen K\u00e4ufer vors\u00e4tzlich sittenwidrig gesch\u00e4digt hat und den betrogenen Personen hohe Entsch\u00e4digungssummen zugesprochen. Noch ungekl\u00e4rt sind drei Fragen, die f\u00fcr Millionen betroffene Diesel-Fahrer von enormer Bedeutung sind:<\/p>\n

1. Besteht auch dann ein Schadenersatzanspruch gegen den Autohersteller, wenn das manipulierte Fahrzeug nach Bekanntwerden des Abgasskandal im September 2015 gekauft wurde?<\/p>\n

2. K\u00f6nnen bestehende Anspr\u00fcche auch dann noch geltend gemacht werden, wenn das Software-Update zwischenzeitlich aufgespielt wurde?<\/p>\n

3. K\u00f6nnen bestehende Anspr\u00fcche auch heute noch erfolgreich geltend gemacht werden oder sind diese Anspr\u00fcche zwischenzeitlich verj\u00e4hrt?<\/p>\n

Alle diese Fragen hat das Landgericht Kaiserslautern mit Urteil vom 24.05.2019 (Az. 3 O 569\/18) jetzt zugunsten der gesch\u00e4digten Autok\u00e4ufer entschieden und dem Kl\u00e4ger nach 30.000 gefahrenen Kilometer sogar mehr Geld zugesprochen, als er vor Jahren f\u00fcr den Schummel-Diesel gezahlt hat:<\/p>\n

Der Kl\u00e4ger erwarb im Jahr April 2016 von einem Volkswagen H\u00e4ndler einen gebrauchten VW Tiguan mit einer Laufleistung von 10.000 km zu einem Kaufpreis von 36.300 EUR. Das Fahrzeug war, wie mehrere Millionen Fahrzeuge der Volkswagen AG, mit einem Dieselmotor des Typs EA189 ausgestattet. Im Dezember 2016 informierte die VW AG den Kl\u00e4ger dar\u00fcber, dass sein Fahrzeug von einem amtlichen R\u00fcckruf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) betroffen sei und ein Software-Update erhalten m\u00fcsse. Der Kl\u00e4ger lie\u00df das Software-Update daraufhin schon im Januar 2017 an seinem Fahrzeug durchf\u00fchren.<\/p>\n

Die VW-Anw\u00e4lte machten im Prozess geltend, dass der Abgasskandal bei Kauf des Fahrzeugs bereits \u00fcber ein halbes Jahr bekannt war und von den Medien bereits umfassend aufgearbeitet worden sei. Der Kl\u00e4ger sei, so meinten die VW-Anw\u00e4lte sinngem\u00e4\u00df, selbst schuld, wenn er sich zu diesem Zeitpunkt noch einen Diesel aus dem VW-Konzern kaufe, ohne sich vorher zu erkundigen, ob dort eine verbotene Abschalteinrichtung verbaut sei.<\/p>\n

Hierzu Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen, dessen Kanzlei das Urteil aus Kaiserslautern erstritten hat: \u201cVolkswagen hat jede Scham verloren. Als w\u00e4re der Millionenfache Betrug nicht schon schlimm genug, erdreistet sich VW doch tats\u00e4chlich, seinen get\u00e4uschten und vors\u00e4tzlich gesch\u00e4digten Kunden jetzt vorzuwerfen, nicht schon ab September 2015 Kenntnis von allen verbotenen Abschalteinrichtungen gehabt zu haben. Nur zu Erinnerung: Zumindest AUDI hat nachweislich noch bis ins Jahr 2018 verbotene Abschalteinrichtungen verbaut, von denen im ganzen Konzern angeblich keiner gewusst haben will. Da muss sich schon fragen, mit welchem Ma\u00df hier gemessen wird?\u201d<\/p>\n

Kenntnis vom Abgasskandal schadet nicht bei der Durchsetzung von Schadenersatzanspr\u00fcchen<\/h3>\n

Das Landgericht Kaiserslautern lie\u00df sich von den Ausf\u00fchrungen der VW-Anw\u00e4lte nicht beirren und entschied: Der K\u00e4ufer eines Fahrzeugs mit verbotener Abschalteinrichtung kann auch dann Schadenersatz fordern, wenn er das manipulierte Fahrzeug erst nach Bekanntwerden des Abgasskandals erworben hat. Weder die b\u00f6rsenrechtliche ad-hoc-Mitteilung noch die umfassendste mediale Berichterstattung \u00e4ndern hieran etwas. Ferner stellt das Urteil klar, dass es nicht darauf ankommt, ob der K\u00e4ufer sich vorher \u00fcber eine m\u00f6gliche Manipulation erkundigt hat oder zumindest h\u00e4tte erkundigen m\u00fcssen. Allein entscheidend ist, ob der konkrete K\u00e4ufer bei Abschluss des konkreten Kaufvertrages Kenntnis davon hatte, dass das konkrete Fahrzeug manipuliert war. Diese Kenntnis erlangt der K\u00e4ufer regelm\u00e4\u00dfig erst, wenn er vom Hersteller oder vom Kraftfahr-Bundesamt dar\u00fcber informiert wird, dass sein Fahrzeug \u2013 und nicht etwa die Fahrzeug Millionen anderer Gesch\u00e4digter \u2013 mit einer verbotenen Abschalteinrichtung ausgestattet ist.<\/p>\n

Aufspielen des Updates schadet nicht bei der Durchsetzung von Schadenersatzanspr\u00fcchen<\/h3>\n

Zudem stellt das Landgericht klar, dass der Schadenersatzanspruch auch dann noch geltend gemacht werden kann, wenn der K\u00e4ufer auf die Aufforderung des Herstellers oder des Kraftfahr-Bundesamtes (KBA) das Update bereits hat aufspielen lassen.<\/p>\n

Verj\u00e4hrung beginnt regelm\u00e4\u00dfig erst mit Zugang der Betroffenheitsmitteilung<\/h3>\n

Schlie\u00dflich hatte sich das Gericht noch mit der Frage zu besch\u00e4ftigen, wann die Schadenersatzanspr\u00fcche verj\u00e4hren. Auch in diesem letzten Punkt folgte das Gericht der Argumentation der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig aus Trier: Die Verj\u00e4hrung beginnt erst dann zu laufen, wenn der K\u00e4ufer Kenntnis von der Manipulation seines eigenen Fahrzeugs hat, also regelm\u00e4\u00dfig erst dann, wenn er vom Hersteller oder vom KBA entsprechend \u00fcber die R\u00fcckrufaktion informiert wird.<\/p>\n

Hierzu erl\u00e4utert Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen: \u201cDas Urteil kl\u00e4rt nahezu alle noch offenen Rechtsfragen im Zusammenhang mit den sogenannten Abgas-Prozessen. Insbesondere die Verj\u00e4hrungsfrage ist f\u00fcr Millionen gesch\u00e4digte Kunden der Marken Volkswagen, Audi, Seat und Skoda entscheidend, die ihre Anspr\u00fcche bis jetzt noch nicht durchgesetzt haben. Es kommt darauf an, wann der Fahrzeughalter dar\u00fcber informiert wurde, dass sein konkretes Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. Erh\u00e4lt er diese Betroffenheitsmitteilung im Jahr 2016, verj\u00e4hren seine Anspr\u00fcche regelm\u00e4\u00dfig zum 31.12.2019. Ist diese Mitteilung erst im Jahr 2017 oder im Jahr 2018 erfolgt, verj\u00e4hren die Anspr\u00fcche regelm\u00e4\u00dfig erst zum 31.12.2020 beziehungsweise zum 31.12.2021.\u201d<\/p>\n

Bestehende Anspr\u00fcche und eine m\u00f6gliche Abmeldung von der Musterfeststellungklage pr\u00fcfen lassen<\/h3>\n

Vom Abgasskandal betroffene Autofahrer sollten bestehende Anspr\u00fcche gegen die Automobilhersteller und Autoh\u00e4ndler unbedingt kurzfristig pr\u00fcfen lassen. Eine solche Pr\u00fcfung ist insbesondere denen anzuraten, die sich bei der Musterfeststellungklage gegen die Volkswagen AG angemeldet haben, obwohl sie zum Zeitpunkt des Kaufs eine bestehende Verkehrsrechtschutzversicherung hatten. Denn eine Abmeldung ist nur noch bis zum 29.09.2019 m\u00f6glich.<\/p>\n

Pressekontakt:<\/p>\n

Dr. Christof Lehnen
Dr. Lehnen & Sinnig | Rechtsanw\u00e4lte PartG mbB
Max-Planck-Stra\u00dfe 22
D \u2013 54296 Trier
Tel.: (+49) 0651 \u2013 200 66 77 0
Fax: (+49) 0651 \u2013 200 66 77 1
E-Mail:
post@lehnen-sinnig.de<\/a>
Web: www.lehnen-sinnig.de<\/p>\n

Original-Content von: Dr. Lehnen & Sinnig , \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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