Bundesweit erstes positives Urteil gegen die BMW Bank Autokreditvertr\u00e4ge der BMW Bank widerrufbar \u2013 Kunde schuldet keinen Nutzungsersatz<\/strong><\/p>\nDer Autokredit- und Leasingwiderruf bietet derzeit vielen Autofahrern die M\u00f6glichkeit, ein finanziertes oder geleastes Fahrzeug wirtschaftlich lukrativ loszuwerden. Bundesweit hatte hier das f\u00fcr den Autokreditwiderruf bahnbrechende Urteil des Landgerichts Berlin vom 05.12.2017 (Az. 4 O 150\/16) in einem Verfahren gegen die Volkswagen Bank den Weg f\u00fcr den Autokreditwiderruf geebnet. Seitdem haben zehntausende Verbraucher ihre Chance genutzt und ihren noch laufenden oder bereits abgel\u00f6sten Autokredit- oder Leasingvertrag widerrufen. Insbesondere Diesel-Fahrer k\u00f6nnen sich so vor Wertverlusten und Fahrverboten sch\u00fctzen.<\/p>\n
Jetzt hat das Landgericht Ravensburg im bundesweit ersten Urteil vom 30.07.2019 (Az. 2 O 90\/19) ausdr\u00fccklich best\u00e4tigt: Auch Autokreditvertr\u00e4ge der BMW Bank sind rechtsfehlerhaft und k\u00f6nnen zeitlich unbefristet widerrufen werden.<\/p>\n
In dem Verfahren, das von der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig gef\u00fchrt wurde, schloss die Kl\u00e4gerin im November 2016 mit der BMW Bank einen Autokreditvertrag zur Finanzierung eines BMW 120d und vereinbarte eine Vertragslaufzeit von 30 Monaten. Den Widerruf des Kreditvertrages erkl\u00e4rte sie erst im November 2018, also zwei Jahre nach Vertragsschluss und 65.000 zur\u00fcckgelegten Kilometern.<\/p>\n
Fristgerecht, urteilte jetzt das Landgericht Ravensburg. Die beklagte BMW Bank habe die Kl\u00e4gerin insbesondere nicht unmissverst\u00e4ndlich \u00fcber die Rechtsfolgen des Widerrufs belehrt, so die Ravensburger Richter. Demnach habe die grunds\u00e4tzlich zweiw\u00f6chige Widerrufsfrist zugunsten der Kl\u00e4gerin zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht zu laufen begonnen. Auch stehe dem Widerruf nicht der Einwand der Verwirkung oder des Rechtsmissbrauchs entgegen.<\/p>\n
\u201cAufgrund der Fehlerhaftigkeit der im Autokreditvertrag verwendeten Widerrufsbelehrung k\u00f6nnen Verbraucher, die ein Auto finanziert oder geleast haben, auch noch Jahre nach Vertragsschluss ihren Vertrag widerrufen\u201d, erkl\u00e4rt Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen, der das Verfahren vor dem Landgericht Ravensburg gef\u00fchrt hat und dessen Kanzlei bundesweit tausende Verbraucher gegen alle bekannten Autobanken und Leasinggesellschaften vertritt.<\/p>\n
\u201cDas Urteil des Landgerichts Ravensburg hat Signalwirkung und kommt denjenigen zugute, die ein Auto bei der BMW Bank finanziert haben. Der Wortlaut, \u00fcber den das Gericht jetzt entschieden hat, ist kein Einzelfall, sondern wurde wortgleich in tausenden anderen Vertr\u00e4gen von der Bank verwendet.\u201d, so Lehnen weiter. \u201cJeder, der sein Fahrzeug finanziert hat, sollte daher die M\u00f6glichkeit des Widerrufs pr\u00fcfen lassen. Denn die Belehrungspflicht trifft alle Autobanken und Leasinggesellschaften. Diese kommen ihrer gesetzlichen Verpflichtung unserer Meinung nach nur in den wenigsten F\u00e4llen nach. Der in diesem Fall m\u00f6gliche Widerruf f\u00fchrt dazu, dass der Autok\u00e4ufer seine an die Bank gezahlten Raten und eine geleistete Anzahlung zur\u00fcckverlangen kann und nicht mehr an die weiteren Verpflichtungen aus dem laufenden Vertrag gebunden ist.\u201d<\/p>\n
\u00dcber diese Rechtsfolgen kann sich die Kl\u00e4gerin im Ravensburger Fall besonders freuen. Denn f\u00fcr die gefahrenen 65.000 Kilometer schuldet sie der finanzierenden BMW Bank keinen Nutzungsersatz, urteilte das Landgericht Ravensburg. Der Umstand, dass die BMW Bank nicht ordnungsgem\u00e4\u00df \u00fcber die Rechtsfolgen des Widerrufs belehrt habe, f\u00fchre unzweifelhaft zu einem Wegfall der Wertersatzpflicht.<\/p>\n
\u201cDie vom Gericht vertretene Auffassung ist nur konsequent\u201d, f\u00fchrt Lehnen weiter aus. \u201cWer den Verbraucher als Bank nicht rechtskonform belehrt, hat auch keinen Wertersatzanspruch. Diese Rechtsfolge des Widerrufs dient letztendlich dem Verbraucherschutz.\u201d<\/p>\n
Gerade in Zeiten von bereits in Kraft getretenen oder kurz bevorstehenden Fahrverboten, insbesondere f\u00fcr Diesel-Fahrzeuge, stellt der Autokreditwiderruf eine M\u00f6glichkeit dar, das Auto an die finanzierende Bank zur\u00fcckzugeben, ohne weiter das wirtschaftliche Risiko des herrschenden Preisverfalls zu tragen.<\/p>\n
Dabei ist das wirtschaftliche Risiko den erkl\u00e4rten Widerruf juristisch durchzusetzen oft gering. Denn die f\u00fcr den Individualprozess anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten werden in den meisten F\u00e4llen von einer Verkehrsrechtsschutzversicherung \u00fcbernommen.<\/p>\n
\u201cIn jedem Fall ist es ratsam, sich von einem spezialisierten Anwalt beraten zu lassen\u201d, so Rechtsanwalt Dr. Lehnen. \u201cDenn der Teufel steckt, wie so h\u00e4ufig, auch in den F\u00e4llen des Autokreditwiderrufs im Detail.\u201d<\/p>\n
Pressekontakt:<\/p>\n
Dr. Christof Lehnen
Dr. Lehnen & Sinnig | Rechtsanw\u00e4lte PartG mbB
Max-Planck-Stra\u00dfe 22
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Trier \/ Ravensburg (ots) Bundesweit erstes positives Urteil gegen die BMW Bank Autokreditvertr\u00e4ge der BMW Bank widerrufbar – Kunde schuldet keinen Nutzungsersatz Der Autokredit- und Leasingwiderruf bietet derzeit vielen Autofahrern die M\u00f6glichkeit, ein finanziertes oder geleastes Fahrzeug wirtschaftlich lukrativ loszuwerden. Bundesweit hatte hier das f\u00fcr den Autokreditwiderruf bahnbrechende Urteil des Landgerichts Berlin vom 05.12.2017 (Az. […]<\/p>\n
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