www.geblitzt.de<\/a> einreichen.<\/p>\nLaut Recherche des SWR wurde ein Autofahrer auf der A8 bei Zweibr\u00fccken geblitzt. Um gegen das Bu\u00dfgeld in H\u00f6he von 110 Euro und einen Punkt in Flensburg vorzugehen, beruft sich sein Verteidiger nun auf das im Juli dieses Jahres gef\u00e4llte Urteil des Verfassungsgerichtshofs in Saarbr\u00fccken. Dieser entschied, dass Geschwindigkeitsmessungen mit dem Blitzer TraffiStar S350 des Herstellers Jenoptik nicht verwertbar sind. Als Grund nannte das Gericht auch hier die nicht vorhandene Speicherung der Rohmessdaten.<\/p>\n
Das TraffiStar-Urteil veranlasste die saarl\u00e4ndischen Beh\u00f6rden auch Messungen des Typs XV3 von Leivtec und eben des Poliscan Blitzers von Vitronic als nicht verwertbar einzustufen. Ein \u00e4hnliches Schicksal ereilte die Laserpistole LTI TruSpeed, nachdem ein im s\u00e4chsischen Pirna geblitzter Autofahrer vor Gericht gegangen war \u2013 auch wenn der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen bislang noch au\u00dfen vor geblieben ist. Einen weiteren Fall mit Schwerpunkt \u201cRohmessdaten\u201d gab es in Stralsund. In Rheinland-Pfalz besteht nun bei der H\u00e4lfte der von der Polizei aufgebauten Messanlagen die M\u00f6glichkeit, dass diese nicht gerichtsfest messen.<\/p>\n
\u201cWenn keine Rohmessdaten gespeichert werden, k\u00f6nnen Sachverst\u00e4ndige nicht pr\u00fcfen, ob beim Messen sowie bei der Wartung oder Eichung der Ger\u00e4te Fehler gemacht wurden. Eine faire Verteidigung wird so unm\u00f6glich\u201d, sagt Jan Ginhold, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Coduka GmbH, und f\u00fcgt hinzu: \u201cAuch der Auf- und Einbau muss gem\u00e4\u00df den Vorschriften des Herstellers vonstattengehen und protokolliert werden \u2013 ganz abgesehen von weiteren Faktoren, die Messungen unbrauchbar machen und uns in der t\u00e4glichen Arbeit begegnen. Dazu geh\u00f6ren zum Beispiel ung\u00fcnstige Wetter- und Witterungsbedingungen oder das gleichzeitige Blitzen von mehreren Fahrern.\u201d<\/p>\n
Je mehr Gerichte mit \u00e4hnlichen Urteilen nachziehen, desto gr\u00f6\u00dfer wird die Chance f\u00fcr geblitzte Verkehrsteilnehmer, Bu\u00dfgeldvorw\u00fcrfe erfolgreich anzufechten. Dazu Ginhold: \u201cAuch in weiteren Bundesl\u00e4ndern wird l\u00e4ngst gepr\u00fcft, ob Blitzer wie der TraffiStar S350 nicht beanstandet werden m\u00fcssten. Es kommt also bundesweit viel Arbeit auf die Gerichte und Hersteller zu, die ihre Messger\u00e4te nat\u00fcrlich nachbessern m\u00fcssen.\u201d<\/p>\n
F\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung arbeitet die Coduka eng mit zwei gro\u00dfen Anwaltskanzleien zusammen, deren Anw\u00e4lte f\u00fcr Verkehrsrecht bundesweit vertreten sind. Die Zahlen k\u00f6nnen sich sehen lassen. T\u00e4glich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten F\u00e4lle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die M\u00f6glichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Gesch\u00e4ftsmodell? Durch die Erl\u00f6se aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anw\u00e4lte ihre F\u00e4lle deutlich effizienter bearbeiten k\u00f6nnen. Somit leistet die Coduka aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-L\u00f6sungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.<\/p>\n
Pressekontakt:<\/p>\n
CODUKA GmbH
www.geblitzt.de
Leiter Marketing und PR
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 \/ 99 40 43 630
E-Mail: presse@coduka.de<\/a><\/p>\nOriginal-Content von: CODUKA GmbH, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"\n
Berlin (ots) Der Messdaten-Skandal nimmt kein Ende. Aktuell steht ein Urteil des Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz aus. Gegenstand der Pr\u00fcfung ist der Poliscan Blitzer von der Firma Vitronic, dessen fehlende Messdatenspeicherung keine verwertbaren Ergebnisse liefern soll. Worin die genaue Problematik liegt, erl\u00e4utert die Berliner Coduka GmbH. Das Legal-Tech-Unternehmen hilft betroffenen Verkehrsteilnehmern kostenfrei. Diese m\u00fcssen lediglich ihren Anh\u00f6rungsbogen […]<\/p>\n
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